Guten Morgen!
Nach langen Jahren im Schuldenturm befinde ich mich aktuell wg dreimaliger starker Depressionen binnen 1,5 Jahren in einer stationären Krankenhausbehandlung, in der ich auch von entsprechend geschulten Sozialfachleuten beraten werde. Von meiner Beraterin erhielt ich die Adresse einer Fachanwältin für Sozial- und Insolvenzrecht, bei der ich ein erstes Gespräch ohne Kosten führen konnte.
Diese Anwältin sah meine Unterlagen durch und gab mir folgende Ratschläge:
-Für mich als ehemaligen Selbstständigen komme bei insgesamt 31 Gläubigern das REGELinsolvenzverfahren in Betracht, nicht die Verbraucherinsolvenz.
-Diese würde sie gern für mich vorbereiten; die 43 Seiten (IHRE Aussage) Antrag auszufüllen würde mich vorab eine Pauschale von 510 Eu kosten.
Ich bezweifle selbstverständlich NICHT, dass diese Kosten gerechtfertigt sind, stelle mir aber, da diese Anwältin zweimal erwähnte, ich könne einen solchen Antrag auch selbst bei Gericht abholen, ausfülle und stellen, die Frage, ob diese Kosten ZWINGEND notwendig sind;
da meine Partnerschaft in den letzten Monaten zerbrochen ist, steht nach dem Krankenhausaufenthalt ein Auszug an; Hausrat besitze ich erstmal keinen mehr (bin damals "bei Partnerin eingezogen"), mein Einkommen liegt UNTER 20,-- Eu Krankengeld täglich... es wird also schwer genug. Woher ich die 500 Eu nehmen sollte, wüßte ich schlicht nicht.
Also:
Haltet ihr ein Auftreten ohne Anwältin an meiner Seite für "gefährlich"? Drohen dort zu viele Fußangeln?
Ich warte erstmal die Antwort auf diese Frage ab; spezifische weitere folgen, sowie ich weiß, ob ich auf die Anwältin zurückgreifen MUSS, oder das Ganze auch allein angehen kann.
Herzl. Gruß, vorab DANKE ( :thumbup:)für Antworten,
HRO