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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Anzeige wg Betrug?  (Gelesen 3259 mal)

Deloona79

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Anzeige wg Betrug?
« am: 07. Juli 2011, 08:26:47 »

Eigentlich müßte ich zur Zeit dringend meine Privatinsolvenz in die Wege leiten,aber mir macht eine Sache große Sorgen die mich zögern lässt. Bis Anfang Mai lief bei mir noch alles glatt und ich dachte ich könnte meine Sachen weiterhin ganz normal bezahlen. Dann stand ich plötzlich mit nem kaputten Auto da,dass ich für die Arbeit brauchte,meine Waschmaschine ging kaputt,eins kam nach dem anderen und ich konnte plötzlich nur noch meine Miete und Strom bezahlen. Dummerweise hab ich Anfang März für 1300 € Möbel auf Raten gekauft,für die ich gerade mal eine Rate abbezahlen konnte. Jetzt hab ich einfach wahnsinnige Angst,dass man mir Betrug vorwerfen könnte. Im März hätte ich mir im Leben nicht vorstellen können,dass wg eines defekten Autos mein komplettes finazielles Kartenhaus so zusammen fallen könnte,das ich Privatinsolvenz beantragen muss. Aber was kann ich jetzt machen? Glauben wird mir bestimmt niemand. Soll ich versuchen die Raten irgendwie weiterhin zu bezahlen,damit der Gläubiger bei der Insolvenz aussen vor bleibt?
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Fallera

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Re: Anzeige wg Betrug?
« Antwort #1 am: 07. Juli 2011, 10:01:30 »

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Der_Alte

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Re: Anzeige wg Betrug?
« Antwort #2 am: 07. Juli 2011, 10:02:08 »

Betrug wäre es, wenn Sie am Tage der Bestellung gewußt hätten, dass eine Bezahlung völlig unmöglich war. So, wie Sie es schildern sind Sie aber erst nach der Bestellung / dem Erhalt der Ware in eine finanzielle Schieflage geraten. Damit entfällt für mich der für eien Betrug notwendige Schädigungsvorsatz.
Warum sollte das niemand glauben? Es ist doch anhand von Belegen beweisbar, wann die Möbel bestellt und geliefert wurden und wann Waschmaschine und Auto defekt wurden.
Die Raten würde ich, soweit es geht, zahlen. Manchmal ist es auch möglich mit dem Versandhandel eine Ratenverlängerung zu vereinbaren, um dann zunächst kleinere Raten zu haben.
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Insoman

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Re: Anzeige wg Betrug?
« Antwort #3 am: 07. Juli 2011, 14:36:59 »

auch hier gilt..Eigentumsvorbehalt.
Wäre nicht das erste Mal, dass Versandhäuser Ware zurückfordern.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Deloona79

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Re: Anzeige wg Betrug?
« Antwort #4 am: 08. Juli 2011, 07:58:53 »

Und wie würde das Ganze aussehen,wenn ich bis z.Bsp. nächstes Jahr Juli versuche noch zu bezahlen was irgendwie möglich ist (vor allem die Raten der Möbel!) und DANN erst Privatinsolvenz beantrage? Müßte ich dann immernoch befürchten evtl angezeigt zu werden? Sorry, für die ganze Fragerei,aber inwzischen bereitet mir das Ganze nur noch schlaflose Nächte.. :sad:
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Der_Alte

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Re: Anzeige wg Betrug?
« Antwort #5 am: 08. Juli 2011, 08:08:44 »

Warum sollte Sie jemand anzeigen, wenn Sie bis zur Insolvenz die Raten bezahlt haben?
Und selbst wenn wird dabei, wie ich schon schrieb, nichts schwerwiegendes folgen.
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Deloona79

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Re: Anzeige wg Betrug?
« Antwort #6 am: 08. Juli 2011, 08:18:59 »

Ich weiß auch nicht...Mach mir einfach grad Vorwürfe und Sorgen,weil zwischen dem Ratenvertrag und der jetzigen Situation grad mal drei Monate liegen. Da wird die Bank,über die das Ganze läuft sich ja auch ihren Teil denken. Würd ich wahrscheinlich umgekehrt auch... :mad2:
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Der_Alte

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Re: Anzeige wg Betrug?
« Antwort #7 am: 08. Juli 2011, 09:17:25 »

Ratenkredit über Möbelhaus oder Versandhandel?
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Deloona79

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Re: Anzeige wg Betrug?
« Antwort #8 am: 08. Juli 2011, 09:30:17 »

Möbelhaus
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Der_Alte

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Re: Anzeige wg Betrug?
« Antwort #9 am: 08. Juli 2011, 09:39:21 »

Dann hat bei der Kreditvergabe eine Bonitätsprüfung stattgefunden und Sie waren zu dem Zeitpunkt kreditwürdig. Wenn sich danach die Verhältnisse durch andere, nicht in Ihrer Person liegenden Umstände, massiv verschlechtert haben, kann kein Betrug vorliegen.

Zahlen Sie solange Sie können, notfalls auch bis zur Insolvenz, aber zögern Sie nicht, den Antrag baldmöglichst zu stellen.
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Deloona79

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Re: Anzeige wg Betrug?
« Antwort #10 am: 08. Juli 2011, 09:56:28 »

DANKE für die Antwort!!!!!!!!!! Werd ich machen!!
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Angestellte80

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Re: Anzeige wg Betrug?
« Antwort #11 am: 08. Juli 2011, 10:22:54 »

man sollte allerdings hier immernoch den Eigentumsvorbehalt beachten. Die Möbel könnten zurück gefordert werden vom Möbelhaus!
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Viele Grüße

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Der_Alte

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Re: Anzeige wg Betrug?
« Antwort #12 am: 08. Juli 2011, 10:52:48 »

Aber nicht, solange bezahlt wird. Und im Insolvenzverfahren obliegt die Verwertung dem Treuhänder.
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