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Autor Thema: Anzeige wg. Betrug?!  (Gelesen 3319 mal)

Snoopy279

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Anzeige wg. Betrug?!
« am: 08. Oktober 2011, 11:22:22 »

Hallo an Alle,


Schön, daß es hier immer wieder Antworten auf Fragen gibt, denn ich fühle mich von meinem Insolvenzanwalt etwas vera...

Zur Sache: Meine Insolvenz läuft nun etwa seit März diesen Jahres. Einige Firmen, darunter Inkassobüros und eine Bank, haben nun eine Betrugsanzeige gegen mich erstattet. Die eine Bank wg. Kreditbetrug (obwohl sie einen Bürgen haben wollten), und ein Inkassobüro hat eine laufende Finanzierung übernommen, die zum größten Teil bezahlt war. Nun, es liegt nun eine Anzeige wg. Betrug gegen mich vor und der zuständige Staatsanwalt wollte von allen Gläubigern eine Stellungnahme. Nun hat mein Insolvenzanwalt die Akteneinsicht bekommen und mich gestern zum Termin gebeten. Dort habe ich dann erfahren, daß u.a. drei Firmen mit von der Partie sind, bei denen ich offensichtlich (ein Jahr vor meiner Insolvenz) Waren bestellt habe und nie eine Zahlung geleistet wurde. Muß ich zugeben, daß dies durchaus möglich ist, ich habe ja bereits vor der Insolvenz versucht, einen Vergleich mit diversen Gläubigern zu schliessen. Das mir dabei einer raus ist, und der wg. 30,- Euro nicht bedient wurde, nun ja kann sein, aber wg. 30,- Euro einen Betrug??? Nun gut, die Anzeige liegt nun gegen mich vor, und mein Anwalt hat mir nun erklärt, daß dies wohl auch mit einer Vorstrafe wg. Betruges enden wird. Kann das denn echt sein? Ich meine die Ware wurde ein Jahr vor der Insolvenz, ich nenne es mal, bezogen. Ja, es wurde offensichtlich nie eine Zahlung geleistet, aber Mahnungen oder so übersieht man nun auch nicht alle?! Nun egal wie, mein Anwalt würde mich dahingehend verteidigen, aber er möchte von mir dafür eine Zahlung i.H. von 1400,- Euro.  :gruebel:

Wofür habe ich die Insolvenz und den damit verbundenen Bezugsschein???
Darf ich überhaupt eine solche Zahlung an den RA in der Insolvenz leisten?
Und ist das in der Tat ein Betrug, wenn das alles vor der Insolvenz lief, ich meine es wäre logisch, wenn ich nach erkennen meiner Zahlungunfähigkeit noch was bestellt hätte, oder mich eines Darlehens bedient hätte???
Zumal ich ja bis zu bekannt werden meiner Zahlungsunfähigkeit, alles bekannte bedient habe???


Für Eure Hilfe bin ich mal wieder dankbar, denn bisherige Info´s, auch von anderen Usern, haben mich immer weiter gebracht :respekt:
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horstkevin

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Re: Anzeige wg. Betrug?!
« Antwort #1 am: 08. Oktober 2011, 15:57:30 »

Hallo,

ich habe bisher immer nur gelesen, dass es im privaten Beriech schwer sein soll einen Betrug zu beweisen. Da müssen
die ja schon stichhaltige Beweise vorliegen haben, dass die 7 Monate nach Insolvenzeröffnung mit sowas um die Ecke kommen.
Ich drücke Dir die Daumen, dass hier jemand mit entsprechender Erfahrung antworten kann.
Kurze Frage, haben die denn auch Ihre Forderungen als eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung gemeldet ?

Gruß,
 
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Deloona79

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Re: Anzeige wg. Betrug?!
« Antwort #2 am: 09. Oktober 2011, 07:46:10 »

Was meinst Du mit Bezugsschein? Meinst Du den Beratungsschein für den Anwalt? Den hab ich auch bekommen,aber der deckt nur die Kosten für das Schuldenbereinigungsverfahren und (in meinem Fall hab ich das Glück) auch die Antragstellung. Wenn Du den Anwalt noch für irgendwas anderes in der Insolvenz brauchst,mußt Du das selbst zahlen oder eventuell nochmal versuchen einen Beratungsschein zu bekommen (wobei ich aber nicht weiß,ob das möglich ist:dntknw:...). Und klar darfst Du den Anwalt bezahlen. Ist ja eine neu entstandene Rechnung.
Ich glaub in Deinem Fall ist es nicht das Problem,dass das ein Jahr vor der Insolvenz war,sondern das Ware bezogen und nichts davon bezahlt wurde. Eingehungsbetrug bezieht sich ja nicht auf die Insolvenz,sondern auf das Beziehen von Ware mit der Absicht sie NICHT zu bezahlen.
Aber wie HorstKevin schon schreibt,ist es schwierig Eingehungsbetrug im privaten Bereich nachzuweisen und laut meinem Anwalt passiert es oft,das Gläubiger in der Hinsicht Strafanzeige stellen,aber in den seltensten Fällen kommt was dabei rum.
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Snoopy279

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Re: Anzeige wg. Betrug?!
« Antwort #3 am: 09. Oktober 2011, 18:34:11 »

Hallo,


@Horstkevin: die einzigen die wg. einer unerlaubten Handlung eine Anzeige erstattet haben, ist eine Bank, die wahnwitziger Weise einen Bürgen von mir wollte und auch bekommen hat. Ein weiteres Unternehmen hat sich dem angeschlossen, hat allerdings auch die Finanzierung einer Bank als Gläubiger übernommen, und die haben meines Erachtens jeweils keine Chance. Die Bank hatte ja den Bürgen als Sicherhait, und das Darlehen der Bank (welches von einer Inkassofirma übernommen wurde) wurde ja bis zum bekannt werden ordentlich bezahlt. Ich habe auch eben nochmal meine Unterlagen durch geschaut, auch die Firmen, bei denen wohl keine Zahlung lief, hatte ich des öfteren ohne Zahlungsschwierigkeiten in Anspruch genommen, was auch noch nachzuweisen ist.

Mal schauen, was die "Erfahreneren" hier noch beizutragen haben... :dntknw:

LG Snoopy279
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paps

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Re: Anzeige wg. Betrug?!
« Antwort #4 am: 10. Oktober 2011, 19:57:11 »

Bei der Bank und dem Inkasso sehe ich kein Problem.
Bei der Bank dürfte anhand der Selbstauskunft nachweisbar sein, dass diese die finanzielle Situation kannte.

Das Inkasso hat einen "kranken" Kredit aufgekauft. Diese haben doch bei Kauf gewusst, dass Sie nicht zahlen können.
Der Betrug könnte ja auch nur bei Darlehensgebung bestanden haben.

Ein Problem sehe ich aber bei den bezogenen Waren.
Das wird auf Eingehungsbetrug hinaus laufen.
Dabei spielt die Höhe des Bezugspreises keine Rolle, wenn Sie bei Bestellung/ beim Ordern  schon wussten, dass Sie nicht zahlen können.

1.400,- halte ich aus dieser Sicht für zu hoch.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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