"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Volljährige Kinder bei Unterhaltbericksichtigung bei Pfändungberechnung  (Gelesen 2189 mal)

jill44

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1

Hallo ,

ich bin 44 Jahre alt und wohne mit 2 Kindern zusammen (21J +22Jahre beide nach der Ausbildung arbeitslos).
In der Schuldnerberatungsstelle ist mir gesagt worden das die Kinder bis zum 26 Lebensjahr berücksichtig werden bei Berechnung von Pfändungsgrenzen.
Ich habe schon ein wenig in Foren gelesen und so wie ich verstanden habe nur die Kinder die keine Ausbildung beendet haben werden berücksichtigt.

Also wissen die in der Schuldnerberatung nicht Bescheid ?
Danke für eure Antwort
Gespeichert
 

RA Hechler

  • Gast

Hallo,

Kinder und Eltern sind gegenseitig verpflichtet, sich im Bedarfsfall Unterhalt zu leisten.

Sofern Ihre Kinder nichts verdienen (auch nicht H4), sind Sie unterhaltsverpflichtet mit der Folge,
dass Sie in der Pfändungstabelle 2 Unterhaltsverpflichtete haben und Ihr pfändungsfreies Nettoeinkommen auf EUR 1569,99 steigt.

MfG
RA Hechler
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz