Hallo,
ich hatte auch schon den Eindruck, mich etwas kompliziert ausgedrückt zu haben.ja stimmt
Also versuche ich´s noch mal:
Meine Schulden beziehen sich ausschließlich auf eine Baufinanzierung. Mit der finanzierenden Bank konnte ich mich jetzt auf einen Vergleich einigen. Von dieser Summe werde ich die Hälfte bei meinem geschiedenen Mann zur Tabelle melden.
Ich bewohne das Grundstück schon seit vielen Jahren nicht mehr. Mein Exmann wollte es übernehmen. Ich habe „um des lieben Friedens Willen“ nicht gedrängelt. Ich habe keine Zahlungen geleistet und keine Nutzungen gezogen, meine Schufa ist mir egal – ich hatte es nicht eilig.
Nun hat sich mein Ex erfolgreich ruiniert. Damit ist mir der Kredit wieder auf die Füße gefallen. Alles ein bisschen dumm gelaufen. kredithai
Das Grundstück ist seit einiger Zeit leer stehend. Die laufenden Abgaben werden nicht entrichtet. Ich hafte als Miteigentümer für diese Verbindlichkeiten. Gas, Wasser, Strom haben sich schon bei mir gemeldet, aber bisher nur, um Zugang zum Haus zu erhalten. Rechnungen habe ich noch nicht erhalten.
Da ich nunmehr die Insolvenz abwenden konnte, werde ich das alles über kurz oder lang zahlen müssen. Auch davon hätte natürlich gern 50% oder wenigsten die Aussicht, einen Teil zu bekommen. Aber wie melde ich einen Betrag zur Insolvenztabelle, von dem ich noch nicht einmal sicher weiß, ob ich Ihn überhaupt zahlen muss.meines Wissens kannst du symbolisch 1 € angeben und den wirklichen Betrag nachschieben,Hauptsache die Forderung ist dem Grunde nach angemeldet
Nun zu der 2. Sache. Zur Aufstockung des Eigenkapitals zum Hausbau habe ich ein Darlehen innerhalb der Familie bekommen. Da dieses Geld nun bedauerlicher Weise auch den Bach hinunter ist, würde ich natürlich gern die Hälfte anmelden. Hier bin ich aber alleiniger Kreditnehmer.da bin ich mir nicht sicher, aber ich nehme an,da es dein alleiniges Darlehen ist, wirst du nichts anmelden können. Vielmehr könnten/sollten deine Eltern die Forderung bei deiner eventuellen Inso zur Tabelle anmelden. Wäre dein Ex ebenfalls Darlehennehmer, dann könnten deine Eltern die Forderung auch dort anmelden.
Ich hoffe, es wird jetzt verständlicher.aber ja doch
Mit freundlichen Grüßen
Paula41