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Autor Thema: Mietkaution, Ärger mit Insolvenzverwalter!  (Gelesen 2009 mal)

Sunrider78

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Mietkaution, Ärger mit Insolvenzverwalter!
« am: 28. August 2009, 13:23:38 »

Hallo zusammen,

ich bin mir sehrwohl bewusst das hier einige Threats zu diesem Thema bestehen aber ich erhoffe mir hier eine spezielle und genaue Antwort für meinen Fall.


Das Problem:
Meine Frau und ich haben seit März 2006 eine kleine Wohnung gemietet und 2300€ Mietkaution beim jetzigen Vermieter in Bar mit Quittung hinterlegt. Im Juni 2007, also ein 1 1/2 Jahre nach Mietbeginn mussten wir unverschuldet in die Privatinsolvenz einsteigen.
Nun wurde uns vor ein paar Tagen vom Insolvenzgericht angekündigt das wir innerhalb der nächsten 6-8 Wochen Bescheid über den Schlußbericht bekommen würden. Also das Schreiben des Abschlusses des Insolvenzverfahrens und der Einstieg in die Wohlverhaltensphase beginnt demnach in 6-8 Wochen dachten wir...

Also:
Neue Wohnung muß her, näher an die Arbeit ziehen, dadurch kosten sparen dachten wir uns... also haben wir beim Insolvenzverwalter angerufen und uns erkundigt wie es mit unserer jetzigen Mietkaution aussiet, wir würden gerne näher an unsere Arbeitsstellen ziehen und würden auch weniger bzw. etwa gleich viel Miete bezahlen und aber auch weniger Mietkaution hinterlegen müssen, ca. 1860€. Der Insolvenzverwalter sagte uns das, egal ob wir uns in der Wohlverhaltensphase befänden oder nicht, die Mietkaution an den Insolvenzverwalter zu zahen ist da der Kautionsbetrag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den jetzigen Vermieter gezahlt wurde. HÄÄÄÄ?

Also nochmal zum Mitschreiben, Wir haben vor Eröffnung unseres Insolvenzverfaqhrens 2300€ Mietkaution bezahlt, sind seit 2 Jahren in dem Insolvenzverfahren, kommen in knapp 2 Monaten in die Wohlverhaltensphase, wollen zum Februar 2010 umziehen und bekommen trotz Wohlverhaltensphase dann keinen Cent unserer jetzigen Mietkaution von 2300€ ausbezahlt.

Laut Internetsuchen und auch hier im Forum irrt sich mein Insolvenzverwalter mächtig!... also wenn ich das richtig verstanden habe kann der Insolvenzverwalter die Kaution nach dem Start der Wohlverhaltensphase nicht einfordern, egal wann die an den Vermieter gezahlt wurde, ob vor oder nach Insolvenzeröffnung. Was ist denn nun richtig und was nicht? Gibt es diesbezüglich gesetzliche Regelungen? Ich brauche echt professionelle Hilfe von euch damit wir und bei einem bald anstehenden Wohnungswechsel richtig verhalten und nicht die Restschuldbefreihung gefärden.

MfG

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Feuerwald

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Re: Mietkaution, Ärger mit Insolvenzverwalter!
« Antwort #1 am: 28. August 2009, 14:50:58 »


Das Problem ist, der TH könnte die Nachtragsverteilung für diese Kaution gleichsam schon mit Aufhebungsbeschluss durchsetzen, da er aufgrund Ihrer Äußerungen jetzt natürlich vermutet, dass die Mietkaution zeitnah frei wird.

Es bliebt wohl abzuwarten, was im Aufhebungsbeschluss steht.



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Sunrider78

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Re: Mietkaution, Ärger mit Insolvenzverwalter!
« Antwort #2 am: 28. August 2009, 16:57:02 »

Ist dieser Aufhebungsbeschluß das Schreiben vom Insolvenzgericht zum Ende des Insolvenzverfahrens?
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Feuerwald

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Re: Mietkaution, Ärger mit Insolvenzverwalter!
« Antwort #3 am: 28. August 2009, 17:12:27 »

ja
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