"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: forderung vom gläubiger trotz privatinsolvenz  (Gelesen 2081 mal)

ojeoje

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
forderung vom gläubiger trotz privatinsolvenz
« am: 05. März 2011, 11:39:04 »

guten tag,

ich habe heute früh eine inkassoforderung von alten schulden erhalten,obwohl  meine privatinsolvenz seit sommer letzten jahres läuft und ich seitdem auch keine neuen schulden verursacht habe.
in dem schreiben wurde mir mitgeteilt,das dieses unternehmen JETZT fü die forderung zuständig ist. das heißt,das meine schulden "weiterverkauft" wurden,oder?

wie gehe ich mit der forderung um? direkt an den insolvenzverwalter weitergeben? oder dem inkassounternehmen mitteilen,das ich insolvent bin und die daten des treuhänders angeben?

vielen dank,
ojeoje
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: forderung vom gläubiger trotz privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 05. März 2011, 12:14:24 »

Ja, die Forderung wurde weiterverkauft.

Wurde die ursprüngliche Forderung damals schon angegeben beim Insolvenzantrag?

Wenn ja, brauchen sie nichts zu tun.

Wenn nein, dem TH die Forderung nachreichen.

Evtl. könnte der Gläubiger eine Versagung der RSB nach § 290 Inso im Schlusstermin beantragen.

Wie hoch ist die Forderung?

Ich nehme an, dass Verfahren läuft noch?

Es ist sicher nicht schädlich, dem Inkassounternehmen die Eröffnung der Insolvenz mitzuteilen.
« Letzte Änderung: 05. März 2011, 12:28:26 von Fallera »
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: forderung vom gläubiger trotz privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 07. März 2011, 19:36:44 »

Es ist sicher nicht schädlich, dem Inkassounternehmen die Eröffnung der Insolvenz mitzuteilen.

Das sehe ich auf jeden Fall auch so. Kurzes Schreiben oder Mail ans Ink. mit Angabe des AZ das Inso beantragt wurde beim AG ... unter AZ ... fertig
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz