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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Außergerichtliche Einigung gescheitert, was muss ich nun machen ?  (Gelesen 3400 mal)

oh_je_o_weh

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Hallo und guten Tag ersteinmal,
bin, wie Ihr sehen könnt ganz neu hier, habe erstmal viel in den Foren gelesen und muss aber gestehen das ich nicht weiter komme ohne Hilfe.
Ich strebe eine Privatinsolvenz an, hatte einen Beratungsschein für einen Anwalt und dieser versuchte die außergerichtliche Einigung, welche gescheitert ist. Seinem Brief zu entnehmen endete mit diesem Scheitern seine Tätigkeit und ich müsse nun die gerichtliche Insolvenz einleiten.Die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches habe ich vom Anwalt bekommen.
Bin alleinerziehend, 2 Kinder, Vollzeit berufstätig + Nebenjob (angemeldet)
Ich habe mir aus dem Internet den Vordruck gezogen aber ich habe einige Fragen welche ich nicht,auch mit weiterem Lesen mir beantworten kann.
Ich verusuche meine Fragen mal zu formulieren :
1.
Wie bekomme ich einen Verfahrensbevollmächtigten, da ich dies in der Anlage ausfüllen muss
2.
Wie erstelle ich einen Schuldenbereinigungsplan, muss ich den überhaupt machen ?
3.
Muss ich schon jetzt mein reines Guthabenkonto in ein P- Konto umwandeln, oder erst später ?
4.
Ich muss um zu meiner Arbeit zu kommen 50 km, einfach Strecke zurück legen,natürlich ist es möglich auf mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, dauert jedoch 1,5 Std. für eine Strecke. Denkt ihr es besteht die Möglichkeit den Wagen trotzdem (Wert ca. € 800,-) zu behalten ?
5.
Muss ich die Bescheinigung für nichterfasste Beträge auch jetzt mit einreichen, und wenn ja an wen muss ich diese schicken ?
6.
Und nun erstmal die letzte Frage, heute kam ein Brief der Sparkasse, indem man mir mein Konto kündigte und mir mitteilte weiteer Schritte einzuleiten, wenn ich nicht zur gesetzten Frist zahlen würde.
Aber ich kann es doch nicht bezahlen...Verzweiflung....

Ich Danke Euch schon jetzt, und vielleicht könnt ihr mir ja ein wenig meiner immer größer werdenen PANIK nehmen, etwas falsch zu machen.

Liebe Grüße

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alexturka

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Re: Außergerichtliche Einigung gescheitert, was muss ich nun machen ?
« Antwort #1 am: 09. Juli 2011, 16:36:34 »

Hallo,
am besten ist Sie suchen sich eine Verbraucherschutzzentrale in Ihrer Nähe und vereinbaren mit denen ein Termin zur Schulnerberatung.
Nehmen Sie Ihre Unterlagen gleich mit um die Sache zu beschleunigen. Die Mitarbeiter übernehmen für Sie allen Schriftverkehr mit den Gläubigern und Ämtern.
Und das alles kostenlos ohne Harken und Ösen.
Ich habe das auch so gemacht und bin seit 4,5 Jahren in der PI.

Viel Glück
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tomwr

Re: Außergerichtliche Einigung gescheitert, was muss ich nun machen ?
« Antwort #2 am: 09. Juli 2011, 22:08:55 »

Also das mit den öffentlichen Stellen dauert sicher zu lange. Sofern eine Bescheinigung über das Scheutern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung vorhanden und diese nicht älter als 6 Monate ist, kann man selbst den Antrag auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren stellen.

Alles Wichtige steht eigentlich in den Antragsunterlagen (Ausfüllhilfe) sowie in den Anforderungen des §305 InsO.
http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__305.html


Zu den Fragen:

1.
Wie bekomme ich einen Verfahrensbevollmächtigten, da ich dies in der Anlage ausfüllen muss

Wenn man keinen hat (z.B. ein Anwalt) dann läßt man das Feld einfach leer. Man braucht nicht unbedingt einen Bevollmächtigten. Ist wie mit der Steuererklärung, die kann ein Steuerberater erstellen oder man selbst.

2.
Wie erstelle ich einen Schuldenbereinigungsplan, muss ich den überhaupt machen ?

Laut §305 Abs.1 InsO muss man die Bescheinigung über den gescheiterten Plan, den gescheiterten Plan selbst und die wesentlichen Gründe für das Scheitern darlegen. Laut §350 Abs.4 InsO muss man weiterhin einen Schuldenbereinigungsplan für das gerichtliche Verfahren.

Im Prinzip kann man den außergerichtlichen Plan auch für das gerichtliche Verfahren hernehmen. Wenn z.B. die Kapitalminderheit der Gläubigergemeinschaft dem außergerichtlichen Plan widersprochen hat so wäre eine Zustimmungsersetzung durch das Gericht möglich. Ansonsten hat man halt voraussichtlich nur eine Summe X pro Jahr übrig, die man an die Gläubiger verteilen kann. Die Verteilung muss gleichmäßig sein für alle Gläubiger, daher Taschenrechner auf den Tisch. Wenn man die Werte aus dem außergerichtlichen Plan übernimmt, braucht man noch nicht mal großartig was rechnen.


3.
Muss ich schon jetzt mein reines Guthabenkonto in ein P- Konto umwandeln, oder erst später ?

Müssen tut man nicht, weder jetzt noch später. Es reicht eine Umwandlung in ein P-Konto wenn eine konkrete Pfändung ansteht und man den Pfändungsbeschluss bekommt. Auf jeden Fall braucht man ein Guthabenkonto bei einer Bank bei der man keine anderen Verbindlichkeiten hat.

4.
Ich muss um zu meiner Arbeit zu kommen 50 km, einfach Strecke zurück legen,natürlich ist es möglich auf mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, dauert jedoch 1,5 Std. für eine Strecke. Denkt ihr es besteht die Möglichkeit den Wagen trotzdem (Wert ca. € 800,-) zu behalten ?

Ja, würde ich mit dem Auto fahren. Ist dann unpfändbar nach §811 Abs.1 S.1 Nr.5 ZPO.
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__811.html


5.
Muss ich die Bescheinigung für nichterfasste Beträge auch jetzt mit einreichen, und wenn ja an wen muss ich diese schicken ?

Was ist das ?

6.
Und nun erstmal die letzte Frage, heute kam ein Brief der Sparkasse, indem man mir mein Konto kündigte und mir mitteilte weiteer Schritte einzuleiten, wenn ich nicht zur gesetzten Frist zahlen würde.
Aber ich kann es doch nicht bezahlen...Verzweiflung....

Das ist normal. Was sollen sie auch sonst machen ? Wichtig ist ein Konto bei einer anderen Bank, schnellstmöglich bevor die jetzige Bank die Kündigung an die SCHUFA meldet.

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