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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Auswandern wegen Arbeit trotz Insolvenzverfahren möglich ?  (Gelesen 4316 mal)

Tom73

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Auswandern wegen Arbeit trotz Insolvenzverfahren möglich ?
« am: 19. November 2008, 12:26:22 »

Hallo,

leider werden wir wohl  nicht um ein Insolvenzverfahren herumkommen !
Wir waren auch schon bei einem Schuldnerberater und haben uns "teilinformiert" ! Dieser konnte nicht wirklich helfen und daher werden wir wohl zu einem öffentlichen Träger wie Caritas gehen müssen !

Wir haben allerdings vorab einige Fragen und wir hoffen, das ihr uns schon ein wenig weiterhelfen könnt !

Zu unserer Lage:
-wir sind verheiratet, haben 5 Kinder und ich mache nach einer dreijährigen Selbstständigkeit den Lkw- Führerschein C/CE mit ADR-Schein bei einer Straßenverkehrsgenossenschaft.
Da ich aber hier in Deutschland mit dem Gehalt des Kraftfahrers nicht auskommen werde, möchte ich gerne in Holland arbeiten.
Jetzt weiß ich allerdings nicht, ob dies erlaubt ist während des Insolvenzverfahrens bzw. während der gesamten Laufzeit ! Darf dann nur ich im Ausland arbeiten, oder dürfen wir auch dort hin ziehen ? Muss mein Hauptwohnsitz in Deutschland bleiben ?
Habe ich wirklich eine Netto - Pfändungsfreigrenze von 1900 Euro ?

Ich habe keine Ahnung mehr, wie es hier weitergehen soll ! Hartz IV mit knapp 1400 Euro inkl. Wohngeld reicht nicht zum sterben und zum leben schon gar nicht !

Brauche hier dringend Hilfe !

PS: Heute stand schon wieder der GVZ bei uns vor der Tür.

Gruss Tom
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paps

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Re: Auswandern wegen Arbeit trotz Insolvenzverfahren möglich ?
« Antwort #1 am: 19. November 2008, 22:42:15 »

Nach Verfahrenseröffnung dürfen Sie arbeiten und wohnen wo Sie wollen.
Zu klären wäre nur, welche Variante für Sie rechnerisch günstiger wäre.
Wohnsitz in D und Arbeit in NL oder beides in NL.

Wieso konnte der SB das nicht beantworten und warum jetzt zur Carritas?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Tom73

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Re: Auswandern wegen Arbeit trotz Insolvenzverfahren möglich ?
« Antwort #2 am: 22. November 2008, 17:49:44 »

Hallo und erst einmal vielen Dank für deine Antwort !

Ja, der "Schuldnerberater ist ein Finanzberater" und er wollte für seine Arbeit 300 Euro haben ! Dann wollte er mich weiter an einen Anwalt vermitteln der wohl auch noch mal über 1000 Euro haben möchte !

Caritas oder sonstige Institutionen haben aber leider den Nachteil, das man auf eine Liste gesetzt wird, zu einem Infoabend muss und dann erst ein Gespräch bekommt ! Weiter dauert es wohl auch länger als die Variante mit dem Anwalt ! Allerdings ist dies die Kostengünstigere von beiden !!

Ich weiß allerdings auch noch nicht, welche Insolvenz für uns in Frage kommt:
Meine Frau hat Schulden mit in die Ehe gebracht, also wohl die Regelinsolvenz trifft hier zu !
Bei mir ist es so, daß ich private und auch geschäftliche Schulden in Form von Finanzamtschulden habe ! Die Privatschulden kommen auch teils aus unserer Ehe, also gemeinsam !

Kannst du mir sagen, was da für mich in Frage kommt ?

Ich möchte endlich wieder keine Angst vor der Klingel und dem Briefkasten haben !!

Liebe Grüße

Tom :Oh_no:
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Feuerwald

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Re: Auswandern wegen Arbeit trotz Insolvenzverfahren möglich ?
« Antwort #3 am: 22. November 2008, 19:08:05 »

"Ich weiß allerdings auch noch nicht, welche Insolvenz für uns in Frage kommt:"

Zur Lösung sollten Sie § 304 InO lesen.

-> mehr als 19 Gläubiger ?
und/oder
-> Verbindlichkeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen ?

Dabei sollten Sie beachten:

a) Sie haben Gläubiger
b) Ihre Frau hat Gläubiger
c) Sie haben gemeinsame Gläubiger

Für Ihr Verfahren ist a) plus c) ausschlaggebend.

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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Feuerwald

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Re: Auswandern wegen Arbeit trotz Insolvenzverfahren möglich ?
« Antwort #4 am: 22. November 2008, 19:13:47 »

 Nachtrag

Sind alle Kinder Ihre leiblichen Kinder?
Wenn Ihre Frau eigene und gemeinsame Gläubiger hat und es keine Chance auf eine außergerichtliche Regulierung gibt, müsste Ihre Frau ggf. ein eigenes Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen. Das sollte auch mit in die Überlegungen einbezogen werden.





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Tom73

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Re: Auswandern wegen Arbeit trotz Insolvenzverfahren möglich ?
« Antwort #5 am: 22. November 2008, 21:32:06 »

Also zuerst:

Wir haben jeder über 19 Gläubiger !
Zusätzlich habe ich noch Finanzamtschulden, z.zt. 1000 Euro zzgl. noch nicht bekannter Summe aus der Einkommenssteuer 2006/2007 da dies noch berechnet wird !

Weiter sind alle Kinder auch meine leiblichen Kinder !

Ich würde schon gerne so schnell wie möglich ein Insolvenzverfahren für beide Seiten beantragen, da uns mehr oder weniger die Zeit  davon läuft ! Wir möchten gerne nach Holland gehen und dort arbeiten !

Hast du einen Tip an wen ich mich hier in meiner Umgebung wenden kann ? PLZ: 56070
-----SERIÖS-------

-Danke

Tom
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