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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: In Anlehnung Thread,  (Gelesen 2433 mal)

Roja54

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In Anlehnung Thread,
« am: 06. Dezember 2006, 21:26:46 »

Guten Abend,

bin neu hier und ein \"Frischling\" (2006) in Sachen InsO, finde dieses Forum echt klasse und nicht nur das, ich fand Es beim googlen  ;-) .

Spass beiseite.... :redface: .

Mich interessiert im Moment weniger, ab wann ich bezahlen muss, sondern vielmehr:
1. Wann gilt das Verfahren als eröffnet?
2. Was hat diese Aussage zu bedeuten?
3. Kann sich ein Gläubiger, den ich nicht benannt habe, bzw. nicht
   wissend, dass es ihn gibt (ex-ehe-bedingte InsO) anmelden?
4. Was passiert, Wenn?
5. Was kann denn nun gepfändet werden (Betrag)?
Da ich mittlerweile mit 3 verschiedenen Anwälten, bzw.TH´s in meiner Sache zu tun hatte und Jeder andere Beträge nennt, die in keinsterweise mit der Pfändungstabelle oder Prognose-Berechnung übereinstimmen.
Auch möchte ich gerne wissen, wie die Aussage der TH:
\" Also Frau D. am --.--2012 sind sie alles los\", zu bewerten ist. Hatte am 23.11.06 Termin bei ihr. Und lt. Beschluss des AG, Forderungen bis  22.12.06 einzureichen, jedoch bis 17.11.06 anzumelden  :denken: .
Muss ich das verstehen?Wer soll denn da verunsichert werden...die Gläubiger oder der Schuldner ?
Wie ich im vorherigen Thread gelesen habe, ist Weihnachtsgeld erst ab 500 ,- pfändbar, ich bekomme 100,-...also müsste es meinem Verständnis nach ungekürzt ausgezahlt werden, oder?
Meine Steuererstattung für 2006 kommt schon mal in den großen Topf, aber stimmt es auch, dass eine Umlagenrückzahlung ebenfalls dort landet? Wenn ja, wie lange und in welchem Umfang ist das der Fall?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen und es werde sich bestimmt im Laufe der Zeit noch mehr ergeben.

Ich wünsche Allen ein schönes WE  
:-)

mit freundlichem Gruß

Roja

P.S.: Das wird die Mod´s freuen...Ihr könnt euch Zeit lassen mit der Antwort, da ich beruflich bis Dienstag kommender Woche außer Haus bin und dort kein Inet habe.   ;-) [addsig]
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paps

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In Anlehnung Thread,
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2006, 00:33:28 »

zwar weiss ich noch nicht ganz was sie wollen, aber bis Dienstag wird`s auch nicht besser, denk ich. :denken:

Als erstes mal willkommen\"Frischling\".

Das Verfahren sollte nach §21,22 InsO eröffnet sein, da bereits Festlegungen zur Forderungsanmldungen getroffen wurden.
Dazu sollte Ihnen auch ein entspr. Schreiben des gerichts vorliegen.

\"Vergessene \" Gläubiger können nachgemeldet werden. Sie erhalten aber auch die RSB für Gläubiger, die ihnen nicht bekannt sind oder die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.

Bei 100,- Weihnachtsgeld ist dieses nicht pfändbar, der Nettomehrbetrag verbleibt Ihnen.  
Also, sofern bisher pfändbare Beträge abgeführt wurden, bleibt es bei diesen.

Da man aus den Terminen davon ausgehen kann, dass das verfahren eröffnet ist, sind tatsächlich 2012 die Forderungen nicht mehr vollstreckbar. Sie sind faktisch ihre Schulden los.

Mit den Terminen zur Anmeldung und Einreichung; Was soll es . ist für Sie eigentlich uninteressant. Hat baer ehr was mit beamtendeutsch zu tun.
Prinzipiell gilt, angemeldet heist ich habe Forderungen; eingereicht heißt, ich habe die konkrete Forderung auf der und der Grundlage.
Das erste wäre der termin um mitzuteilen ich bin Gläubiger, der zweite betrifft dann die konkreten Forderungen.

Was verstehen Sie unter Umlagenrückzahlung?

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Roja54

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In Anlehnung Thread,
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2006, 18:30:49 »

Guten Abend paps und vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen und den Willkommensgruß

Wie ich lese habe ich mich wohl doch nicht so klar ausgedrückt wie ich meinte, sorry  :wall:

Nun gut, dann probiere ich es auch nicht nochmal

;-) , wird dann bestimmt nur noch unverständlicher....

Aber immerhin habe ich mal gerafft was einreichen und anmelden bedeutet, bin ja auch nicht mehr die Jüngste  :-) , da dauert es schon etwas länger mit kapieren.....

Möchte aber nochmal auf \"vergessene\" Gläubiger zurück kommen, bzw. erklären.....Zum Verständnis, ich habe keine Gläubiger vergessen zu benennen, musste aber die Erfahrung machen, dass sich Gläubiger \"nachehelich\" an mich halten, obwohl ich nichts für Deren Forderungen kann. Das sind Schulden die mein Exmann hat auflaufen lassen (z.B. Telefonrechnung, weil die Telekom meine Kündigung nicht schnell genug ausführte) und da der \"Herr\" Beamter im Vorruhestand ist und nichts bei ihm zu holen ist oder noch besser....ein Beamter im Vorruhestand ist von einem Gesetz geschützt, wurde bei der Gerichtsverhandlung deswegen gesagt.

Mit Umlagenrückzahlung ist Mietnebenkostenguthaben gemeint. Lt. Schreiben der TH an meinen Vermieter müssen Guthaben daraus in den großen Pott. Und ich wollte wissen, ob das der Wahrheit entspricht und wenn ja, ob das für die gesamte Zeit gilt.


\"\" Bei 100,- Weihnachtsgeld ist dieses nicht pfändbar, der Nettomehrbetrag verbleibt Ihnen.
Also, sofern bisher pfändbare Beträge abgeführt wurden, bleibt es bei diesen.\"\"

Übrigens wurde für Dezember das 1. mal gepfändet. Von daher habe ich keine Vergleichsmöglichkeit. Aber so wie ich das sehe ist mein Weihnachtsgeld voll angerechnet worden.

Komischerweise ist keine Pfändung auf meiner Abrechnung ausgewiesen, mir wurden lediglich 157,40 € weniger überwiesen als das errechnete Nettogehalt inkl. Weihnachtsgeld. Insofern kann ich nicht feststellen was da gerechnet wurde .

Kann ich nunmehr davon ausgehen, dass meine 6 Jahre mit der ersten Zahlung an die TH beginnen und damit die Aussage \"...in 2012 sind Sie Alles los \"  gemeint ist?


liebe Grüße

Roja

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paps

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In Anlehnung Thread,
« Antwort #3 am: 12. Dezember 2006, 19:28:11 »

Das Verfahren ist eröffnet.
Sie schulden nun noch 71x den pfändbaren Betrag.

Bezüglich der Forderungen aus \"nachehelichen\" Schulden und vor Eröffnung:
Diese jetzt noch auftretenden Forderungen können Sie bestreiten wenn Sie nicht Vertragsinhaber waren.
Ansonsten reichen Sie alles bei Ihrer Thìn nach.
Sie erhalten auch für dieses Schulden die RSB.
Sie sollten aber , wenn noch nicht geschehen mit der THìn darüber reden, damit Sie auch bescheid weiss, woher dann plötzlich noch Forderungen kommen.

Die Guthaben aus den Umlagen gehen während des verfahrens zur Masse. In der Wohlverhaltensphase verbleiben Sie bei ihnen.
Mit den Nachzahlungen verhält es sich aber genauso.

Die 157,40 sind korrekt, wenn Ihr Netto 1.210,- nach Abzug des Weihnachtsgeldes (nicht Einmalzahlung oder Sonderzahlung)
beträgt und keine unterhaltsberechtigte Person vorhanden ist.
Auf der gehaltsabrechnung sollte aber ausgewiesen sein, wo der betrag hin ist  :denken: [addsig]
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Roja54

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« Antwort #4 am: 14. Dezember 2006, 09:43:47 »

Hallo Paps,

recht vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen  :-)  und Sie haben mir damit schon ein Stück weitergeholfen. Muss jetzt nur zusehen, dass ich das Alles auf die Reihe und in Ordnung bekomme.
Was mich jetzt noch maßlos ärgert, ist, dass die TH mit Ihren Anschreiben/Bekanntgabe wegen InsO an Bank und Versicherungen (Kfz) \"schlafende Hunde\" weckt. So wurden verschiedene Einzugsermächtigungen nicht erfüllt und ich muss nunmehr die Mehrkosten wegen Rücklastschriften von schlappen 40,- € auch noch tragen.  Wer gibt mir die wieder zurück?!?
Auf meine telefonische Nachfrage wurde mir gesagt, sie hätte ja nur mein Konto \"freigegeben\".
Das Dumme ist ja nur, dass mein Konto überhaupt nicht gesperrt war !!!
Ich habe bei diesem Telefonat auch mitgeteilt, dass ich ein sogenanntes Sparlos habe und mir 48,- € Sparguthaben überwiesen wurde und angefragt ob ich das auch an Sie auskehren müsste.
Die Antwort kann ich mir wohl sparen, oder   ;-) .
Aber Okay...mach ich das halt  :manno: . Meine TH lobte mich zwar, wegen meinem \"vorbildlichen\" Verhalten  :redface: , wurde aber angewiesen dieses Los zu kündigen, bzw. gefragt, ob Sie es kündigen soll !
Ich bin mir jetzt nicht so sicher, ob InsO gleichzeitig entmündigt bedeutet  :denken: .
Dabei kann man mit dem Los bis zu 25.000,- € gewinnen. Insofern finde ich die Kündigunganweisung sehr kleinlich und unsinnig, da es effektiv nur 2,- € im Monat kostet.

ich wünsche Allen einen schönen 3. Advent

liebe Grüße

Roja
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paps

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« Antwort #5 am: 14. Dezember 2006, 18:17:56 »

Entmündigt werden Sie ganz gewiß nicht.
Jedoch scheint Ihre THìn es ganz genau mit der \"Vermögensverwaltung\" zu nehmen.

Wenn Sie unbedingt das Los fortführen wollen, müßten Sie einen Betrag in Höhe des Guthabens der THìn anbieten und es \"freikaufen\" und sich das dann auch schriftlich bestätigen lassen.
Problem an der Sache; im Verfahren fallen Gewinne zur Masse.
So dass im Nachgang aus diesem Los Probleme vorprogramiert sind.
In der WVP dürfen Sie dann auch wieder gewinnen.

Zum Konto. Nicht der Th sperrt das Konto, sondern die Bank mit Kenntnis über das Verfahren.
Die Thìn hat dann halt die Freigabe veranlasst.
Von daher können Sie sich nur an die Bank wenden, wie es zu den Rücklastschriften kam.

Auch ihnen trotz aller anfänglichen Probleme einen gesegneten 3. Advent[addsig]
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« Antwort #6 am: 14. Dezember 2006, 21:32:44 »

Guten Abend Paps,

so bierernst war das auch nicht gemeint mit der Entmündigung. Es war mehr ein Gedanke der mir da durch den Kopf ging.

Aber man nimmt es wirklich sehr genau mit der Vermögensverwaltung, so genau, dass ich gleich von 3 TH´s betreut werde.

Eine Nachfrage bei meiner Bank hat ergeben, dass mein Konto zu keiner Zeit gesperrt war und meine kontoführende Sachbearbeiterin zur Zeit der Abbuchungen nicht da war, denn mit ihr ist ausgemacht, dass Einzugsermächtigungen erfüllt werden, auch wenn nicht mehr der volle Betrag verfügbar sein sollte, da Banken meist erst die Abbuchungen machen und dann erst die Gutschriften, sodass mitunter manchmal nur eine Stunde dazwischen liegt. Und die Vertretung meiner Sachbearbeiterin wusste von diesem Abkommen oder besser Entgegenkommen nichts.

Naja....kann man jetzt auch nicht mehr ändern.....

Dass Gewinne zur Masse fallen weiss ich und es ist mir auch recht, dann wären Mittel da zur Erfüllung meiner Verpflichtungen, denn ich stehe mit einem Fuß in Alg II, da ich einen Arbeitsvertrag habe, der beinhaltet, dass Dieser mit dem Tag des Todes meines Pfleglings endet..Tja und nun  ist die alte Dame heute ins KKH gekommen....
D.H im Klartext, dass ich in nicht allzuweiter Ferne zum Heer der Almosenempfänger gehöre und so schnell auf Grund meines Alters nicht mehr so schnell da raus komme.
Das nur zur Erklärung warum ich nichts dagegen habe, wenn evtl. Gewinne zur Masse fließen, selbst wenn es die gesamte Zeit so wäre.

Aber ich werde mein Los kündigen und gut ist´s....



Einziger \"Trost\"...ich bin nicht die Einzige.....

liebe Grüße

Roja

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