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Autor Thema: Autoreparaturrechnung vor Insolvenz  (Gelesen 2061 mal)

MickDee

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Autoreparaturrechnung vor Insolvenz
« am: 05. März 2008, 15:11:48 »

Hallo,

ich werde im Laufe der kommenden Woche Regelinsolvenz anmelden müssen.
Nun fahre ich einen Mini, welcher auf meine Ex-Freundin läuft, welchen ich aber monatlich bezahle (Abbuchung).

Jetzt ist dringend die Durchsicht fällig, und auch das Motorlämpchen zeigt irgendeinen Schaden an.

Was soll ich tuen ?
Kann ich die Rechnung dann noch begleichen oder fällt diese auch mit in die Insolvenzmasse ?
Ich hab nur Angst das mir dann vorgeworfen wird, ich hätte die Reparatur mit Absicht vorher noch gemacht.
Die Reparatur und Durchsicht muß aber jetzt noch durchgeführt werden.

Was ratet ihr mir ?

 :neutral:
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...und wenn du ganz am Boden liegst, kannst du wenigstens wieder die Sterne sehen !
 

Feuerwald

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Re: Autoreparaturrechnung vor Insolvenz
« Antwort #1 am: 05. März 2008, 15:57:39 »

"welchen ich aber monatlich bezahle (Abbuchung)."

-> bedenken Sie bitte, dass Lastschriften vom IV zurückgebucht werden können.

"Kann ich die Rechnung dann noch begleichen oder fällt diese auch mit in die Insolvenzmasse ?"

-> Die Rechnung sollte bar bezahlt werden. Evtl. wäre auch eine Rechnungsstellung auf den Pkw-Eigner möglich? Was aber nicht angeht ist, so  kurz vor dem Eröffnungsantrag ein Auto gegen offene Rechnung herrichten zu lassen, wissend das es eine Insolvenzforderung wird.
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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

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