Hallo,
ich habe im Grunde das gleiche Problem wie blauecouch, die Bank kehrte vom letzten Gehalt (Wertstellung auf dem Konto erst am 15.07.!) bereits am
16.07. bis zum Pfändungsschutzbetrag alles aus und will es erst wieder am 1.08. auf´s Konto stellen.
D.h. ich konnte gerade mal meine Miete, Abschlag für den Stromversorger überweisen und 200€ abheben.
Ich dachte es heißt, was nach 14 Tagen noch auf dem Konto ist, kann von der Bank ausgekehrt werden
Und das ist ja eindeutig nach einem Tag bei Weitem unterschritten.
Da ich mein Gehalt immer zum 15. d.M. bekomme, geht das "Spiel" jetzt Monat für Monat so weiter oder wie?
Wobei dieses Vorgehen lt. Bank nur 3 Monate so gehandhabt wird. Ab dem 4. Monat würde der ausgekehrte Betrag nicht mehr zum nächsten 1. wieder auf`s Konto gestellt, sondern komplett einbehalten werden, angeblich um es an die Gläubiger zu verteilen
Da frage ich mich wofür man Insolvenz macht, wenn man dann Gehaltspfändung hat und zusätzlich von der Bank bestraft wird???
Meine Treuhänderin hat die Bank schriftlich informiert, daß ich über das eingehende Gehalt frei verfügen darf, nur interessiert Das die Bank nicht die Bohne, bzw. meine direkte Ansprechpartnerin bei der Bank sagt, das ginge in Ordnung und eine andere Angestellte sagt, das ginge auf keinen Fall.
Ja was stimmt denn nun :dntknw:
Oder anders gefragt, wofür bekommt man einen TH vom Gericht zugewiesen, wenn Dessen Wort nicht gilt?
Diesen Antrag beim Insolvenzgericht ," abweichenden pfändungsfreien Betrag festzusetzen" nutzt mich auch nicht viel, weil ich Den dann jeden Monat stellen müßte, da ich, durch Überstunden, Sonderzahlungen, ständig wechselndes Gehalt habe.
Daraus ergibt sich für mich nur ein Schluß, an dem Tag, andem mein Gehalt auf´s Konto kommt, meine Überweisungen machen und den Rest bar abheben oder auf das Konto eines Familienmitglied´s zu überweisen.....dann ist nichts mehr da, was die Bank auskehren könnte :gruebel:
liebe Grüße
Zippo