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Autor Thema: Einkommenssteuer  (Gelesen 4085 mal)

lennis08

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Einkommenssteuer
« am: 25. August 2008, 13:31:39 »

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Hallo,bin heute das erste mal auf dieser seite.Ich bin total hilflos und verunsichert den ich habe grosse Probleme.Also ich bin seid mai 2005 in der WVP und war bis Juni2008 Selbstständig als Vorwerk-Handelsvertreter.Nun der Hammer den für 2007 will das FA 4700€Nachzahlung aus einem Gewinn von 29000€ haben.Da ich ja selbstständig war,durfte ich monatlich 2000€Brutto behalten also 24000€p.a.Jetzt sagt mein IV das ich diese Summe selbst bezahlen muss,aber wie nur....?Ich bin total am ende den ich habe kürzlich geheiratet und werde im November das erste mal Vater.wie soll das noch weitergehen und was soll ich tun?Bitte Bitte helfen Sie mir!!!!!!!
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paps

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Re: Einkommenssteuer
« Antwort #1 am: 25. August 2008, 16:18:39 »

Wie soll man(Frau) helfen, wenn Sie auf die Fragen nicht antworten?

Also hier auch nochmal ein Versuch:
Wieso gehen Sie davon aus, dass sie keine Einkommenssteuern zahlen müssen?
Die 2.000,- waren sicherlich vom IV freigegebene Beträge? Welche Grundlage gab es dafür?
Wann wurde das Verfahren aufgehoben (200 InsO)?
Welche Einkünfte haben Sie jetzt?

Auf den ersten Blick werden Sie nicht umhinkommen die Steuern nachzuzahlen.
Stundung-Aufrechnung mit 2008?

Bitte beantworten Sie erst mal die Fragen, dann werden wir sehen, was machbar ist.

 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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lennis08

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Re: Einkommenssteuer
« Antwort #2 am: 26. August 2008, 11:51:30 »

Hallo,mein Name ist Markus.Ich ging davon aus das ich als selbsständiger Handelsvertreter 2000€ Brutto behalten darf,davon musste ich Rentenbeiträge,Krankenversicherung,Auto,Miete,Essen bezahlen.Kurzum es blieb nichts übrig.Mir wurde nichts erklärt das ich monatlich was auf die seite legen muss für die EKS,von was auch.Also die Firma Vorwerk hat monatlich die Abzüge der Pfändung an den TH überwiesen,die Firma Vorwerk hat mir versichert das das alles nach der Pfändungstabelle abläuft und das waren monalich ca. 2000€.2005 im Mai wurde das Verfahren eröffnet. SeidJuli diesen Jahres arbeite ich nicht mehr als Selbstständiger sondern in Festanstellung 2300€ Brutto Abzüglich Firmenwagen und Steuerklasse 5 bleiben noch 740€ übrig.Meine Frage ist,wieso muss ich aus einem Reingewinn(Vorwerker)29000€ das ich ja garnicht behalten durfte 4700€Steuern nachbezahlen?????Wie kann ich jetzt Vorgehen beim Finanzamt??Übrigens meine Steuererklärungen musste ich immer selber machen,da mein TH sich um nichts Kümmert und nur immer zu mir sagt das müssen sie selbst machen den sie sind in der WVP.Der hat nie Zeit um mir  meine Fragen zu Beantworten.
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MissTraut

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Re: Einkommenssteuer
« Antwort #3 am: 26. August 2008, 17:10:31 »

Hallo, wieso muss man Dir erklären, dass man als Selbständiger Steuerrücklagen schaffen muß, z.B. für Einkommensteuer (sofern dafür nicht schon Abschlagszahlungen geleistet werden mußten). Verstehe ich nun nicht so wirklich. Warst Du vor der Insolvenz schon selbständig ? Wie hast Du es denn da gehandhabt.

In der WVP stehen Dir mögliche Steuererstattungen zu (sofern das Finanzamt nicht mit Forderungen gegenrechnen kann), warum sollte da TH  die Arbeit übernehmen ?

Wie hoch ist die Forderung seitens des Finanzamtes ?

LG
MissTraut
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lennis08

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Re: Einkommenssteuer
« Antwort #4 am: 27. August 2008, 10:03:14 »

Hallo,also ich war schon ab 1995 Selbstständig und daraus besteht die INSO.Natürlich habe ich davon noch Schulden beim FA.Aber nun fordert das FA 4700€ EKS für 2007 die ich nie und nimmer bezahlen kann.Die Eröffnung der WVP begann 2005.Habe seid dem keine Schulden mehr beim FA. gemacht!!!!Rückerstattungen seid der Eröffnung der WVP ab 2005 hat das FA mit ihrern alten Forderungen verrechnet!!!!Wie soll ich mich nun Verhalten????
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paps

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Re: Einkommenssteuer
« Antwort #5 am: 27. August 2008, 13:11:37 »

War das Verfahren 2007 schon nach §200 aufgehoben, wurde die RSB bereits angekündigt?

Wie erfolgte die Abrechnung bei Vorwerk?
Brutto = Netto?

Als selbständiger (ehemals) unterliegen Sie doch garnicht der Pfändungstabelle, sondern haben selber abzuführen, als wären Sie angestellt. Also hier von 2.300,- Brutto mit Firmenwagen ausgehend.

Wenn das Verfahren bereits aufgehoben wurde, bleibt aus meiner Sicht nur die Möglichkeit eine Stundung und Kleinstraten auszuhandeln.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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