"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Sparbuch des Sohnes  (Gelesen 1565 mal)

Nepeta

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Sparbuch des Sohnes
« am: 04. Mai 2009, 08:31:56 »

Hallo zusammen,

Mein Insolvenzverfahren ist jetzt abgeschlossen und ich befinde mich in der WVV; mein Exmann wird aber vermutlich irgendwann in den nächsten Jahren Insolvenz anmelden (er redet schon seit Jahren darüber, hat es aber bisher nicht auf die Reihe gebracht), und ich habe nun eine Frage, die Geld unseres Sohnes angeht: Unser  Sohn, dder bei mir lebt (7 Jahre) möchte gern einen Teil seines Taschengeldes und Geld, was er zum Geburtstag von Oma etc, bekommen hat, auf ein Sparbuch legen (sind bislang nur 100 EUR, aber könnt ja im Lauf der Zeit mehr werden).  Während meiner Insolvenz musste ich auch Vermögen meines Sohnes angeben (da hatte er aber noch keines); sollte mein Exmann in den nächsten Jahren Insolvenz anmelden, kann dann das Sparbuch des Sohnes eingezogen werden bzw. das darauf befindliche Geld?

Uh, mir ist gerade eingefallen, dass es vielleicht gar nix mit Insolvenz oder nicht-Insolvenz zu tun hat, ob das Geld des Sohnes eingezogen werden kann. Aber vielleicht weiss ja trotzdem jemand über die Rechtslage Bescheid?

Vielen Dank und Euch allen alles Gute,
Nepeta
« Letzte Änderung: 04. Mai 2009, 08:33:33 von Nepeta »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Sparbuch des Sohnes
« Antwort #1 am: 04. Mai 2009, 18:19:07 »

Wenn der Sparvertrag/-Buch auf den Sohn läuft, kann nicht zurückgegriffen werden.

In Abhängigkeit vom Erziehungsrecht, wird aber bei Eröffnung die Zustimmung des Vaters fällig werden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz