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Autor Thema: Finanzamt hat forderung/ch befinde mich in der verbraucherinsolvenz  (Gelesen 2700 mal)

supermaus41

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Hallo!
Ich wollte da mal was wissen und hoffe bekomme ihr einen Rat wie ich mich weiter verhalten soll.
Mein Ehemann und ich befinden sich in der Verbraucherinsolvenz seid dem 09.02.2004.
Ich stehe in einem Festem Arbeitsverhältniss und bekomme jeden monat meinen Pfändungsfreien Lohn überwiesen.
Da mein Ehemann keine arbeit gefunden hatte hat er sich entschlossen sich als Kleinunternehmer selbständig zumachen.
So nun mußten wir unsere Einkommensteuererklärung abgeben. Warum wir zusammen eine abgegen mußten vertstehe ich bis heute noch nicht.
Aber dieses ist nicht mein Problem.
Für 2006 müssen wir 2600,00 € nachbezahlen---OH WAR DAS EIN SCHRECK----. Gleichzeitig hat man uns für 2007 geschätzt und eine Festsetzung von 2500,00 € angesetzt.
Da wir dieses nicht auf einmal bezahlen können haben wir einen Antrag auf  Raten zahlung beantragt. dieser wurde abgelehnt mit der begründung wir können doch einen Kredit aufnehmen.....bitte .....Einen Kredit in der Verbraucherinsolvenz beantragen.....!!!!!
Wir haben schon 450,00 € und 300,00 € bezahlt und nun haben wir vom Finanzamt eine Ankündigung zur Vollstreckung bekommen.
Ich gehe mal davon aus das die dann mein Konto pfänden. was doch eigentlich gar keinen Sinn macht da dort nur pfändungsfreie Beträge eingehen.
Kann mir einer einen Rat geben was ich nun tun soll.
WAS HABE ICH DENN FÜR RECHT in der Angelegenheit ???????
Denn wir zahlen doch jeden Monat was übrig ist.
Bitte dringens um Hilfe.
LG
Anke
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Lutzk

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Re: Finanzamt hat forderung/ch befinde mich in der verbraucherinsolvenz
« Antwort #1 am: 21. Januar 2008, 17:45:10 »

Hallo, ich gehe davon aus dass ihre Steuerschulden für das Jahr 2006 auf einer Abgabe der entsprechenden Steuererklärung (Veranlagung)
beruhen. Das 2. Jahr ist geschätzt, d.h. hier müssen sie noch die entsprechenden Erklärungen abgeben.
Ich gehe davon aus dass sie nun beide zur Kasse gebeten werden. Hier wäre festzustellen welches ihrer beider Einkommen zum Gewinn geführt hat. Wenn sich herausstellt, dasss nur einer von Ihnen zu dem Steuerergebnis geführt hat ist ein Antrag auf Teilung der Steuerschuld beim zuständigen Finanzamt angesagt( einfacher Dreizeiler). das mal fürs Erste.
« Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 17:46:47 von Lutzk »
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lutzk
 
 

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