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Autor Thema: Kaufen von Pfändungsfreien Betrag???  (Gelesen 2315 mal)

pylonracer

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Kaufen von Pfändungsfreien Betrag???
« am: 08. September 2010, 21:57:11 »

Hallo,

ich befinde mich nun seit ca einem Jahr im Regelinsolvenzverfahren. Mein Pfändungsfreier Betrag liegt bei ca. 990 euro. Die shat mir zwar keiner gesagt, aber ich hab es anhand von Tabellen herausbekommen.

Nun frage ich mal so in die Runde. Wenn ich von meinem 990 euro einen Betrag X jeden Monat über habe, kann ich diesen sparen?, Ausgeben?, etc wie ich will oder muß ich immer beweisen, für was ich meine 990 euro gebraucht habe.

Sinn des ganzen ist folgender. Ich muß mir ja mal ein neueres Auto kaufen, meine Mühle ist einfach nur Schrott. Jetzt will ich mir natürlich jeden Monat ein paar Kröten beiseite legen, damit ich mir mal ein Auto kaufen kann.

Kann der IV eventuell das Auto dann pfänden obwohl ich es von dem Geld aus meinem nicht Pfändbaren Betrag erworben habe?

Danke für eure Mithilfe.

Gruß Pylonracer
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Fallera

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Re: Kaufen von Pfändungsfreien Betrag???
« Antwort #1 am: 09. September 2010, 07:32:40 »

Im laufenden Verfahren könnte das Auto in die Masse fallen! Erst nach Aufhebung erlangen sie die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen zurück und dürfen selbiges wieder ohne schlechtes Gewissen aufbauen.
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malud

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Re: Kaufen von Pfändungsfreien Betrag???
« Antwort #2 am: 09. September 2010, 09:58:36 »

Stimme Fallera zu.

Ihre Argumentation ist grundsätzlich nicht übel: Wenn Sie aus Ihrem unpfändbaren Vermögen ein Pkw erwerben, müsste auch der Pkw unpfändbar sein. Leider wird diese Argumentation in der juristischen Literatur nicht geteilt. Das Problem wird unter dem Schlagwort "negative Surrogation" diskutiert. Danch unterfällt das mit unpfändbaren Mitteln Erworbene in die Insolvenzmasse. Es kann natürlich sein, dass Sie den Pkw zur Fortsetzung ihrer Erwerbstätigkeit benötigen (gutes Beispiel: Pkw eines Handelsvertreters) und der Pkw deswegen unpfändbar ist und nicht in die Masse fällt.

Auf Nummer sicher gehen Sie (Vorschlag Fallera), wenn Sie den Pkw erst nach Aufhebung Ihres Insolvenzverfahrens anschaffen. Nach der Aufhebung gibt es nämlich keine Insolvenmasse mehr, in die der Pkw fallen könnte. 
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doktor mabuse

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Re: Kaufen von Pfändungsfreien Betrag???
« Antwort #3 am: 09. September 2010, 11:19:10 »

hallo,

soviel zu dem Thema, daß man das pfändungsfreie Geld verwenden kann, wofür man möchte.
Da stehen sich Insolvenz und gesundes Rechtsverständnis (mal wieder) im Weg...
Man darf es ausgeben, aber nicht ansammeln...

Insofern sollten Sie, wie schon empfohlen, besser erst die Aufhebung des Verfahrens abwarten.

Gruß,
Doktor Mabuse
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