"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: miete oder nutzungsentgelt für eigene immobilie ?  (Gelesen 2994 mal)

august

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
miete oder nutzungsentgelt für eigene immobilie ?
« am: 06. September 2010, 21:39:59 »

hallo

ich habe schon schlechte erfahrungen mit dem iv gemacht.

mir wurde schon indirekt angedroht das ich als insolventer ehemann für meine selbstgenutzte wohnung eine miete zahlen soll.ebenso soll meine frau die in einer anderen wohnung wohnt eine miete oder nutzungsentgelt bezahlen. angeblich ist die wohnung für sie zu groß.sie ist zwar nicht insolvent hat aber nur eine kleine rente und ist nun evtl.auf unterstützung vom amt angewiesen

kann das so sein ?
wird dann die übliche marktmiete angesetzt ?
wenn wir aber nicht zahlen können kann uns der iv dannauf die strasse setzen ?

Gespeichert
 

Insokalle

Re: miete oder nutzungsentgelt für eigene immobilie ?
« Antwort #1 am: 07. September 2010, 11:26:29 »

Es geht nicht darum, ob zu groß oder zu klein. Das ist ein Frage, ob man sich eine bestimmte Wohnung leisten kann.
Es geht vielmehr darum, dass in der Tat Gerichte entschieden haben, dass für die Nutzung von zur Insolvenzmasse gehörenden Immobilien ein Entgelt zu entrichten ist. Die Höhe wird sich wohl an der ortsüblichen Miete orientieren. 

Zur Räumung s. § 148 InsO. Die vollstreckbare Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses kann als Räumungstitel verwendet werden.
Gespeichert
 

august

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: miete oder nutzungsentgelt für eigene immobilie ?
« Antwort #2 am: 10. September 2010, 10:04:24 »

wenn der iv eine miete festlegt für eigengenutze wohnfläche, der schuldner oder dessen frau nicht in der lage sind diese miete aufzubringen (das wird wohl öfters so sein  ) was passiert dann.

kann der iv dem schuldner die eigene wohnung kündigen
kann der iv sogar zwangsräumen .
dann müsste wohl erstmal eine andere wohnung gefunden werden. aber wer vermietet schon an solche sozialfälle.


Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz