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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Bekannter hat mir ein Auto gekauft  (Gelesen 4155 mal)

kalamar

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Bekannter hat mir ein Auto gekauft
« am: 20. Dezember 2008, 23:02:34 »

Hallo und guten Abend zusammen.
Ich bin seit letzte woche in der Insolvenz. Mein Insolvenz-begleiter war auch schon bei mir zu hause und weiß auch das ich ein altes Auto habe was ich brauche um zur Arbeit zu kommen. Nun ist es so, das mein Auto kaput ist und ein Bekannter mir ein Auto  finaziert, mit der Aussage, ich könnte im irgentwann, wenn es mir mal besser geht das Geld in Raten zurückzahlen. Der Kaufvertrag, läuft auf meinem Bekannten. Jetzt hab ich aber Angst, wenn ich das Auto auf meinem Namen zulasse das ich Probleme bekomme.
Kann mir jemand sagen, was ich machen soll ???
Für die Antworten bedanke ich mich im voraus.
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Mausilein

  • Gast
Re: Bekannter hat mir ein Auto gekauft
« Antwort #1 am: 21. Dezember 2008, 15:40:14 »

Sie dürfen während der Dauer des Insolvenzverfahrens nicht neues Vermögen erwerben (sprich Auto). Erst dann wieder, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben und Sie sich im Restschuldbefreiungsverfahren befinden. Ansonsten fällt es in die Insolvenzmasse.

edit: Auch wenn Ihnen jemand neues Vermögen (Auto etc.) schenkt, gehört es in die Insolvenzmasse.
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malou

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Re: Bekannter hat mir ein Auto gekauft
« Antwort #2 am: 21. Dezember 2008, 21:45:41 »

Hallo, zum Thema Auto habe ich folgendes gefunden

ZITAT aus dem Internet:
Fahrzeug

Viele Schuldner besitzen noch ein altes Auto und fragen, ob Sie dieses im Insolvenzverfahren behalten dürfen. Grundsätzlich fällt das Auto des Schuldners in die Insolvenzmasse und ist zu verwerten. Etwas anderes gilt, wenn das Auto für die Ausübung des Berufs benötigt wird und andernfalls die Entlassung droht. Beispielsweise darf ein Schichtarbeiter, der den Arbeitsplatz nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann, das Auto behalten, weil er andernfalls den Arbeitsplatz verliert. Gehbehinderte Menschen mit Schwerbeschädigtenausweis haben nicht automatisch ein Recht darauf, das Auto zu behalten. Vielmehr müssen sie ein kompliziertes Feststellungsverfahren beim Insolvenzgericht beantragen und beweisen, dass die Wegnahme des Fahrzeuges eine besondere Härte darstellen würde - Ausgang ungewiss. Will der Schuldner das Auto behalten, kann er dem Insolvenzverwalter anbieten, das Fahrzeug aus der Insolvenzmasse heraus zu kaufen. Das heißt er zahlt an den Insolvenzverwalter einen bestimmten Betrag. In der Regel stimmen die Insolvenzverwalter zu, weil sie damit weniger Arbeit haben. Möglich ist es, dass ein Freund des Schuldners ein Auto kauft und ihn damit fahren lässt. Der Schuldner darf die Kraftfahrzeugversicherung auf seinen Namen laufen lassen. Ist das Verfahren eröffnet, darf der Schuldner sich von seinem pfändungsfreien Einkommen natürlich ein neues Auto kaufen und damit fahren.
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malou

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Re: Bekannter hat mir ein Auto gekauft
« Antwort #3 am: 21. Dezember 2008, 22:12:25 »

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Mausilein

  • Gast
Re: Bekannter hat mir ein Auto gekauft
« Antwort #4 am: 21. Dezember 2008, 22:24:02 »

Bei einem Regelinsolvenzverfahren ist der IV verpflichet, das Fahrzeug zu verwerten.

Im Verbraucherinsolvenzverfahren legt  der IV/TH - wie oben ausgeführt - einen Ablösebetrag fest oder aber es wird anderweitig verwertet. Wiederum macht es keinen Sinn, sich ein Kfz für den Betrag x zu kaufen und an den TH/IV gleichzeitig einen Ablösebetrag zu zahlen.

Wie gesagt, neues Vermögen erst im RSBV bilden.
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paps

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Re: Bekannter hat mir ein Auto gekauft
« Antwort #5 am: 21. Dezember 2008, 23:27:53 »

Kann es sein das kalmar das Wägelchen benötigt um seine Erwerbsobliegenheit zu erfüllen?

Wenn dem so ist, ist nichts mit Ablöse.
sieh §811(5.) ZPO
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Mausilein

  • Gast
Re: Bekannter hat mir ein Auto gekauft
« Antwort #6 am: 21. Dezember 2008, 23:56:37 »

Das reicht i.d.R. nicht aus. Man kann auch mit Bus und Bahn fahren. Und es hängt damit zusammen, ob  es ein Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren ist
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Feuerwald

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Re: Bekannter hat mir ein Auto gekauft
« Antwort #7 am: 22. Dezember 2008, 00:47:47 »

"Und es hängt damit zusammen, ob  es ein Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren ist"

- in den mir im Laufe der Jahre persönlich bekannt gewordenen Regelinsolvenzverfahren ist die Anwendung des zitierten § 811 (5) ZPO durchaus üblich bzw. es erfolgt bei Weiterführung eine Freigabe der Betriebsmittel insgesamt.  Ich sag es mal wie folgt: Unsere Insolaner fahren immer noch .... trotz Regelinsolvenzverfahren, auch dann, wenn in ein Angestelltenverhältnis gewechselt wird und das Kfz für ein Erwerbstätigkeit erforderlich ist.

Gleiches gilt in der Einzelzwangsvollstreckung.

Ich frage mich ernsthaft, warum wir das diskutieren sollten. Wenn Sie Fakten liefern können, bitte gerne.

« Letzte Änderung: 22. Dezember 2008, 00:52:30 von Feuerwald »
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Mausilein

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Re: Bekannter hat mir ein Auto gekauft
« Antwort #8 am: 22. Dezember 2008, 15:05:36 »

Hier werden immer Paragraphen zitiert aber niemand schaut sich mal einen Kommentar dazu an. Echt unglaublich.
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Feuerwald

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Re: Bekannter hat mir ein Auto gekauft
« Antwort #9 am: 22. Dezember 2008, 16:27:30 »


Sie erklären – nunmehr leicht angesäuert –  dass im Fall eines Regelinsolvenzverfahrens einer natürlichen Person grundsätzlich jegliche Gegenstände zu verwerten sind, auch solche, die nach 811 ZPO unpfändbar sind. Das widerspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand sondern auch der üblichen Praxis. Im diesem Fall wäre weder eine Fortführung, Erwerbstätigkeit noch irgendein Schutz der unpfändbaren Gegenstände in der Regelinsolvenz einer natürlichen Person gegeben.

Mal ganz abgesehen von der Kommentierung zu diesen oder jenen Paragraphen, Sie können in diesem Forum zahlreichen Tatsachenberichte nachlesen, in denen auch Regelinsolvenzlern nicht nur das Kfz belassen wurde.

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malou

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Re: Bekannter hat mir ein Auto gekauft
« Antwort #10 am: 22. Dezember 2008, 18:15:02 »

Hallo, ich habe kein Auto und brauche auch momentan keins, aber dieses hin und her hier macht mich ganz verrückt.

Jetzt habe ich folgendes gelesen:

ZITAT:..wenn ein Auto auf den Schuldner angemeldet ist, nachweislich aber NICHT in seinem Eigentum steht, ist eine information im Zuge des Insoverfahrens nicht notwendig. Bei der Erfassung von Vermögen geht es ausschließlich um die Feststellung von pfändbaren beweglichen oder unbeweglichen Dingen..
Das würde doch auf Kalamar passen, oder? Ich meine, solange sie das Auto nicht bezahlt ist es nicht in Ihrem Eigentum (in Ihrem Besitz natürlich), und Eigentümer eines PKW´s ist doch immer derjenige der den Brief hat. So ist es bei Finanzierungen, die Bank ist solange Eigentümer wie sie im Besitz des Briefes ist.

Wie denn nun?
Und wann dürfte man sich überhaupt ein eigenes Auto zulegen? Da hab ich jetzt hier gelesen: erst wenn man in der Restschuldbefreiung ist. Ich dachte das geht schon in der Wohlverhaltensphase. Es kann auch sein, dass ich den Unterschied nicht wirklich begriffen habe... :gruebel:
obwohl ich mich durch alles durchgelesen habe.

Gruß Malou
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paps

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Re: Bekannter hat mir ein Auto gekauft
« Antwort #11 am: 22. Dezember 2008, 18:45:04 »

scheinbar gibt es hier zwei parallel verlaufende Treads.

Siehe meine Antwort im anderen.
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2008, 18:46:37 von paps »
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malou

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Re: Bekannter hat mir ein Auto gekauft
« Antwort #12 am: 22. Dezember 2008, 19:43:30 »

Stimmt...

Habs jetzt gelesen.

Gruß Malou
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