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Autor Thema: PI und Freigabe von Eigentumswohnung  (Gelesen 2608 mal)

Bambi

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PI und Freigabe von Eigentumswohnung
« am: 21. Dezember 2008, 22:30:23 »

Halle und guten Abend,

wir haben in der letzten Woche und gestern nette Weihnachtsgeschenke von unserem TH bekommen und im Moment sind wir vollkommen ratlos:

Unser Insolvenzverfahren wurde Ende 08/2008 eröffnet. Zur Insolvenzmasse gehören zwei finanzierte Eigentumswohnungen, von denen die eine auch der Grund für die Insolvenz ist. Nachdem wir jetzt ein Jahr in relativer Ruhe verbracht haben, allerdings auch ohne jede Informationen, hat uns der TH vor einer Woche bei der einen Wohnung mitgeteilt, dass die 'Freigabe aus der Insolvenzmasse' erfolgt und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis wieder an uns zurückfallen und Nutzen und Lasten unter Beachtung der Drittrechte von uns getragen werden. Unsere Freude war groß und unsere Verwirrung noch größer....

Auf Rückfrage erhielten wir zur Antwort, dass der Mieter gekündigt habe und der TH kein Geld zur Verfügung habe um dann die laufenden Kosten zu tragen, aus diese Grund erfolgte die Freigabe.?

Im Laufe der Woche haben wir bezüglich der zweiten Wohnung eine Mitteilung des zuständigen Amtsgerichtes erhalten. Dort hat die finanzierende Bank die Zwangsversteigerung eingeleitet - Gott sei Dank - darauf warten wir eigentlich schon das ganze Jahr. Nun haben wir gestern erneut Post vom TH erhalten; er teilt uns mit, dass auch diese Wohnung freigegeben wird - gleicher Text wie oben.

Da wir heute wissen - leider erst lange nach dem Kauf - dass diese Wohnung bereits einmal versteigert wurde und es drei Anläufe brauchte, bevor sie ersteigert wurde, und die Nebenkosten bei dieser Wohnung utopisch hoch sind, ein Mieter drinsitzt, der nur sporadisch zahlt (deshalb wurde unser Schuldenberg auch immer größer) macht sich bei mir allmählich Panik breit.

Weiß jemand, was dies alles bedeutet? Was wir tun sollten? Was wir tun müssen bzw. worauf wir achten sollten?

Wir - mein Mann und ich - sind beide berufstätig, zahlen den pfändbaren Anteil unseres Einkommens und hoffen inständig, dass wir nach fast vier nervtötenden Jahren, in denen wir versucht haben unsere Situation ohne PI in den Griff zu kriegen, mal wieder zur Ruhe kommen können.

Hat jemand Erfahrung damit, was mit z.B. dem Hausgeld geschieht, welches nach Beendigung des Insolvenzverfahrens aufläuft wenn die Wohnung noch nicht verkauft/versteigert wurde? Auch das ist eine Frage die uns umtreibt (die Kosten für die eine Wohnung betragen mon. weit über 300 €)?

Wir sind für jeden Tipp und jeden Ratschlag dankbar. Ich für meine Person bin im Moment einfach überfordert - bin in ein ziemlich tiefes Loch gefallen.

Schönen Abend noch.

Bambi
Gespeichert
 

paps

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Re: PI und Freigabe von Eigentumswohnung
« Antwort #1 am: 21. Dezember 2008, 23:35:50 »

Es ist das leidige Problem.
Hier scheint die Insolvenz nicht ausreichend vorbereitet zu sein.

Ja, durch die Freigabe müssen Sie die Hauskosten wieder alleine tragen.
Und es sind Neuschulden , wenn diese nicht gezahlt werden können.

Was haben Sie für Möglichkeiten?
Bei der Wohnung, bei der die ZV bereits eingeleitet wurde, können Sie der Bank mitteilen, dass sie nicht in der Lage sind, die zur Erhaltung / Versicherung notwendigen Kosten zu zahlen.
So sollte zumindest der Versicherungsanteil und die Kosten für Wasser und Heizung möglicher Weise gesichert sein.

Idealer wäre es, wenn Sie die Wohnungen für einen geringen Obulus verkaufen könnten.
Allerdings müßte der Käufer mit den Grundbucheinträgen leben können.

Leider ist im Falle von Eigentumswohnungen eine Eigentumsaufgabe nicht möglich.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Bambi

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Re: PI und Freigabe von Eigentumswohnung
« Antwort #2 am: 22. Dezember 2008, 00:12:19 »

Hallo Paps,

danke für die schnelle und informative Antwort. 

Es ist vieles quergelaufen in der Vorbereitungsphase. Wir waren bei einer Beratungsstelle und die dortige Sachbearbeiterin war mit den EW überfordert. Als wir - auf Drängen der einen finanz. Bank die EV abgeben sollten hat uns die GV geraten doch nochmals den Versuch einer Einigung über eine RA zu machen. Dies haben wir getan, allerdings mit dem gleichen Ergebnis wie bei allen Versuchen zuvor - wieviele kann ich nicht sagen, hab irgendwann aufgehört zu zählen. Dieser Anwalt hat dann auch einen allgem. außergerichtlichen Einigungsversuch eingeleitet und uns anschließend mitgeteilt, dass wohl doch nur die PI übrig bleibt. Diese wollte er allerdings erst nach Zahlung von 3000 € in die Wege leiten. Da wir diese nicht hatten - haben fast drei Jahre die eine Wohnung inkl. Nebenkosten ohne jede Einnahme mitfinanziert und mehr als arbeiten können wir nicht - haben wir uns wieder an die Beratungsstelle gewandt und über diese die Anträge gestellt.

Da die Informationen von dort z.T. sehr mit den Tatsachen differierten haben wir sehr schnell gemerkt. Unserem Antrag wurde viel schneller stattgegeben, innerhalt von zwei Wochen hatten wir einen IV, unsere Konten waren dicht usw. - sinnigerweise einen Tag nach Eingang unseres Gehaltes und obwohl unser Gehalt bereits gepfändet wurde bzw. eine Abtetung bestand und auch abgeführt wurde. Zum Glück war der IV zu erreichen und hat kurzfristig die Konten überprüft und wieder freigegeben. Die Beratungsstelle hat dazu nur mit den Schulter gezuckt...

Die eine Wohnung ist außer der eingetragenen Grundschuld von der finanzierenden Bank Belastungsfrei (Hausgeld u.ä. sind die ganze Zeit gezahlt worden) und die anfallenden Kosten könnten wir sicher mit der Miete finanzieren (welche uns lt. Aussage der IV wieder zusteht nach der Freigabe?). Bei der zweiten Wohnung ist dies anders: Dort ist jede Menge Hausgeld und auch Nebenkosten aufgelaufen, da die Mieterin kaum gezahlt hat und wir irgendwann auch nicht mehr konnten. Ich weiß nicht, ob zur Zeit von dort Miete eingeht und wir können aus unserem Einkommen da nichts zahlen. Was passiert dann? Bin mir nicht sicher, ob wir von der Bank in irgendeiner Form Verständnis, Unterstützung o.ä. erwarten können - bisher haben die uns immer nur im Regen stehen lassen.

Ich bin psychisch am Ende und halte diesen Druck kaum noch aus. Wir haben über Jahre neben unserem Hauptjob noch nebenher geschafft und alles nur wegen dieser Wohnung. Wir haben über drei Jahre versucht sie zu verkaufen, aber wegen der hohen Nebenkosten bzw. Hausgeld war sie selbst für ein Drittel der finanzierten Summe nicht zu verkaufen. Vielleicht würde sich ja jemand erbarmen und sie geschenkt nehmen - befürchte aber, selbst dafür ist sie zu teuer. Das schlimme ist, das die finanzierende Bank weiß, dass die Wohnung nix wert ist - wir können ihr das nur nicht nachweisen - so schwarz auf weis...

Noch eine Frage zu deinem Rat die Wohnung für einen geringen Wert zu verkaufen - geht das denn überhaupt? Bei dem Beschluss zur Zwangsversteigerung steht was drin von wegen Beschlagnahme usw. Bin nur noch verwirrt und voller Angst.

Danke jedenfalls schon mal - fühle mich nicht mehr ganz so alleine.

Bambi

PS: Noch eine ganz andere Frage: Ich habe ganz massive Probleme mit meinen Zähnen, welche ich immer aufgeschoben habe, da alles Geld in o.g. ging. Nun hab ich massive Schmerzen bekommen und komme an einer 'Sanierung' nicht mehr vorbei. Was kann man in einem solchen FAll tun? Hab einen Kostenvoranschlag mit einem Eigenanteil von ca. 2.800 € - das ist nur ein Teil - und weiß nicht woher nehmen bzw. was tun.
Gespeichert
 
 

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