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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Beratung/ Insolvenz aufheben  (Gelesen 5880 mal)

kobold04

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Beratung/ Insolvenz aufheben
« am: 17. Juli 2010, 20:54:05 »

Ich such jemanden der mich beraten und ggf bei meinem Vorhaben begleiten kann. Seit etwa 22 Monaten läuft meine PI, Bescheid über die Wohlverhaltensperiode habe ich noch nicht.
Von der Eröffnung des Verfahrens bis dato hat sich viel  bei mir verändert.
Ich habe einen Hauptjob bei dem ich ca 2500 € Brutto verdiene und einen Nebenjob bei dem ich ca 1000 - 1500 € Brutto (auf Honorarbasis) verdiene, also nicht schlecht.
Bei Verfahrenseröffnung lag die offene Summe bei etwa 55 000 €, von der mittlerweile schon etwas abbezahlt wurde da ich ja immer gearbeitet und somit abbezahlt habe.
Ich möchte einfach aus dieser elendigen Insolvenz raus, weiß aber nicht wie.
Aufgrund meines Einkommens bin ich schon der Meinung das ich die Gesamtsumme bezahlen kann, nur leider nicht in einem Schlag!
Gibt es eine Möglichkeit für mich?
Ich weiß das ich mich mit RSB besser stehen würde, ist mir aber egal. ich will einfach wieder ein normales Leben führen!!!!!
« Letzte Änderung: 18. Juli 2010, 20:09:05 von kobold04 »
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deagle

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Re: Beratung/ Insolvenz aufheben
« Antwort #1 am: 19. Juli 2010, 08:07:38 »

Verständlich....

Biete Deinen Gläubigern (über eine dritte Person) einen Vergleichsbetrag an, sollten diesem Vergleich alle zustimmen und ihr Forderungen als erledigt erklären, kannst Du die vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen.
(Wo keine Gläubiger, da kein Insolvenzverfahren)
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kobold04

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Re: Beratung/ Insolvenz aufheben
« Antwort #2 am: 19. Juli 2010, 18:10:08 »

Ich dachte das es vielleicht einfacher wäre wenn man sowas über einen Anwalt macht!?
Würde auch mehr bezahlen, wenn der Zeitraum lang genug wäre auch alles, was aussteht.
Da es aber mehrere Gläubiger sind glaube ich nicht das Alle zustimmen, ein entsprechendes Angebot wurd ja bereits vorab gemacht und nicht angenommen.
Gibt es hierbei irgendwo Unterstützung (die auch bezahlbar oder sogar kostenlos ist)?
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kobold04

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Re: Beratung/ Insolvenz aufheben
« Antwort #3 am: 19. Juli 2010, 18:12:02 »

Hatte vor über einem Jahr mal bei der Schuldnerberatung nachgefragt, aber der war sehr unfreundlich und meinte das ginge nicht.
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evidence

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Re: Beratung/ Insolvenz aufheben
« Antwort #4 am: 19. Juli 2010, 23:32:59 »

Einem Gläubiger 100€ überweißen und sie bekommen die Versagung der RSB und sind dann drausen aus dem Verfahren
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Hoffnung

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Re: Beratung/ Insolvenz aufheben
« Antwort #5 am: 20. Juli 2010, 08:09:19 »

...mit der Folge, dass alle Gläubiger sofort wieder vollstrecken / pfänden können ???

Ich hatte den Eindruck, der Fragesteller will seine Schulden geordnet bezahlen...
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Fallera

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Re: Beratung/ Insolvenz aufheben
« Antwort #6 am: 20. Juli 2010, 08:10:48 »

@evidence!

Und somit wären auch alle  Forderungen wieder Munter vollstreckbar!  :thumbup:

Meiner Meinung eine mehr als unkluge Idee! :uneinsichtig:
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evidence

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Re: Beratung/ Insolvenz aufheben
« Antwort #7 am: 20. Juli 2010, 16:46:34 »

aber wenn er raus möchte?
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Fallera

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Re: Beratung/ Insolvenz aufheben
« Antwort #8 am: 20. Juli 2010, 20:35:14 »

Gibt es andere Möglichkeiten.
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deagle

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Re: Beratung/ Insolvenz aufheben
« Antwort #9 am: 20. Juli 2010, 21:44:13 »

ausser ein dritter bietet einen Vergleich an und ALLE Gläubiger stimmen zu oder werden restlos "befriedigt"....

Ich denke NEIN
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lucca_m

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Re: Beratung/ Insolvenz aufheben
« Antwort #10 am: 22. Juli 2010, 17:40:25 »

Offensichtlich ist durch die "elendige" Insolvenz eine Besserung der wirtschaftlichen Lage eingetreten! So elendig kann sie also nicht sein.

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kobold04

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Re: Beratung/ Insolvenz aufheben
« Antwort #11 am: 29. Juli 2010, 20:52:59 »

Die Besserung der wirtschaftlichen Lage ist wohl weniger durch die Insolvenz eingetreten sondern darauf zurückzuführen das ich einfach mehrere Jobs habe und noch mehr arbeite.

Somit finde ich Beiträge wie :
"Offensichtlich ist durch die "elendige" Insolvenz eine Besserung der wirtschaftlichen Lage eingetreten! So elendig kann sie also nicht sein."

total überflüssig und wenig produktiv!  :mad2:

Kann man sich also sparen!
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deagle

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Re: Beratung/ Insolvenz aufheben
« Antwort #12 am: 30. Juli 2010, 06:30:12 »

Um auf Deine PN einzugehen....

Biete Deinen Gläubigern einen Einmalbetrag (nicht Du... eine dritte Person, kann auch Deine Frau sein) Dieser sollte natürlich nicht niedriger sein als Deine Gläubiger in den restlichen 48 Monaten erhalten könnten.

Welchen Betrag führst Du im Moment monatlich ab?
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lucca_m

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Re: Beratung/ Insolvenz aufheben
« Antwort #13 am: 30. Juli 2010, 12:28:55 »

DAnn erlauben Sie mir die Frage, wieso Sie vor der Insolvenz nicht mehrer Jobs hatten und noch mehr gearbeitet haben?
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deagle

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Re: Beratung/ Insolvenz aufheben
« Antwort #14 am: 30. Juli 2010, 12:57:35 »

????

Was soll das nun?

es gibt Situationen im Leben auf die mann keinen Einfluss hat!
Hätte ich vor Antragsabgabe gewußt, dass ich meine Gläubiger nach dreieinhalb Jahren mit ner Hammerquote befriedigen kann, hätte ich kein Insolvenzverfahren benötigt.
Mein Antrag auf vorzeitige RSB liegt nun schon sechs Wochen beim Richter, das ganze nur weil es mir finanziell ähnlich ging wie dem TE.

Ich denke der erhobene Zeigefinger gehört nicht hier her!
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Prinzlichkeit

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Re: Beratung/ Insolvenz aufheben
« Antwort #15 am: 30. Juli 2010, 14:17:06 »

Hallo,

diesen Gedanken hatte ich auch schon mal. Ich habe von 2006 bis 2008 als freiberuflicher Konstrukteur gearbeitet, mit Gewinn von ca. 8500,00 Euro vor Steuer im Monat. Habe gedacht das geht so weiter und habe von der Hand in den Mund gelebt und das nicht schlecht. Dann kam die Wirtschaftskrise, der Maschinenbaubereich brach zusammen. Von heute auf morgen keine Aufträge mehr und auch keine Stellen mehr im Konstruktionsbereich. Wenn ich genug Aufträge hätte könnte ich meine 45.000,00 Euro locker bezahlen.

Wenn nur das Wörtchen "wenn" nicht wäre.

Ich habe schnell reagiert, bevor auch nur ein Gläubiger einen Titel hatte, hatten sie den Beschluß meiner Insolvenz auf dem Tisch. Ich würde gern meine Schulden bezahlen, aber bitte ohne GV & EV. Daher bin ich froh in der Insolvez zu sein und habe jetzt meine Ruhe und kann der IV Sonderzahlungen anbieten wenn es wieder läuft. Sie wird bestimmt nicht nein sagen.....
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"Ich werde einen Weg finden oder werde ihn selbst befestigen"
 
 

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