Vielen lieben Dank an Insokalle und KarlPaul für die sehr nützlichen Informationen! :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Interessant sicherlich für Eltern in ähnlicher Situation: Ich habe heute mit dem für mein Kind zuständigen BAföG Amt telefoniert. Zu meiner Überraschung wurde mir mitgeteilt, dass das BAföG NICHT neu berechnet wird, da das Einkommen des vorletzten Jahres ausschlaggebend ist! Das BAföG wird nur neu berechnet, wenn mein Kind damals am Anfang des Semesters (Okt. 2014) einen Aktualisierungsantrag gestellt hätte, aufgrund dessen, dass mein Einkommen wesentlich niedriger gewesen wäre als im vorletzten Kalenderjahr zur Zeit des Antrags. Dann müsste ich nun mein zukünftig höheres Einkommen melden und es würde eine Neuberechnung zu Ungunsten eines Kindes erfolgen. Laut Auskunft der Dame vom BAföG-Amt muss ich bzw. mein Kind mein neues Einkommen nicht einmal melden! Und auch beim zukünftigen neuen Antrag für den Zeitraum 10/2015 - 09/2016 ist weiterhin das vorletzte Einkommen, also 2013 ausschlaggebend für die Berechnung! Wörtlich die Dame vom Amt: Sie müssen ja schließlich nach Ihrer jahrelangen Arbeitslosigkeit erst einmal wieder auf die Füsse kommen. Das freut uns natürlich ungemein, da wir es fast nicht glauben können, dass nach all den Jahren im ALG II Bezug mal etwas zu unseren Gunsten berechnet wird.
Ich hoffe nicht, dass mein TH einen Antrag auf Nichtberücksichtigung meines Kindes stellen wird bzw. diesem ggf. nicht stattgegeben wird! Zum einem ist immerhin die Hälfte des BAfÖGs nur geliehen, außerdem muss mein Sohn davon auch pro Semester 250 Euro Studiengebühren berappen. Krankenversichert ist mein Kind über mich.
Meiner Meinung nach würde sich es auch widersprechen, dass meine Unterhaltspflicht beendet würde. Ich habe Steuerklasse II, da alleinerziehend, den vollen Kinderfreibetrag und ich erhalte trotz Volljährigkeit des Kindes weiterhin Kindergeld. Naja, mal abwarten, was der TH unternimmt!
Wie genau der Ablauf bzgl. des an TH abzuführenden Betrages sein wird, weiss ich noch nicht. Die Sondervereinbarung, die er mir zusenden will, liegt mir noch nicht vor.
Ich werde auf jeden Fall noch mal Bericht erstatten, ob mein TH einen Antrag auf Nichtberücksichtigung meines Kindes stellen wird und ob er dann ggf. damit durchkommt. Finde es sehr erstaunlich, dass es dazu offensichtlich keine eindeutige Regelung gibt! Aber wie es auch kommt...bin einfach nur glücklich endlich wieder einen Job zu haben und mich nicht mehr mit der Arge rumärgern zu müssen! Das war die Hölle für mich. Und meine 6 Jahre WVP sind in ziemlich genau einem Jahr auch um! Licht am Ende des Tunnels!!! :juchu: