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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz durch sittenwidrigen Kreditvertrag?  (Gelesen 5275 mal)

NoKash007

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Privatinsolvenz durch sittenwidrigen Kreditvertrag?
« am: 08. September 2012, 18:15:10 »

Hallo,

ich und meine Frau sind seit ca. 2 Jahren in Privatinsolvenz.
Die Bank hatte uns einen Kredit über 35.000€ gewährt obwohl sie weder einen Arbeitsvertrag von mir hatten (ich war Aushilfe mit schwankendem! Gehalt zwischen 1000€ - 1300€ und OHNE Arbeitsvertrag) und meine Frau hat nur 800€ monatlich verdient.

Achja als Bonus gabs dann noch zwei Kreditkarten mit 2000€ und 1000€.

Es kam natürlich wie es kommen musste und wir wurden beide gleichzeitig arbeitslos (Branchencrash). Wir konnten die knapp 650€ monatlich nicht mehr aufbringen und sind geordnet in Privatinsolvenz gegangen.  :dntknw:



Nun meine Fragen:

Durfte uns die Bank überhaupt einen Kredit in solch einer Höhe gewähren?
Wenn der Vertrag sittenwidrig ist/war kommen wir dann wieder aus der Insolvenz?


Schonmal vielen Dank!


Gruss  :cheesy:
« Letzte Änderung: 08. September 2012, 18:41:05 von NoKash007 »
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Feuerwald

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Re: Privatinsolvenz durch sittenwidrigen Kreditvertrag?
« Antwort #1 am: 08. September 2012, 21:52:17 »

ich denke da gibt es keine Möglichkeit. Sie sind im Verfahren, die Forderung vermutlich rechtskräftig im Insolvenzverfahren festgestellt (Insolvenztabelle) und auch sonst wäre da keine wirklich Aussicht auf erfolg.

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tomwr

Re: Privatinsolvenz durch sittenwidrigen Kreditvertrag?
« Antwort #2 am: 08. September 2012, 23:49:01 »

Komisch - man kann doch jetzt nicht die Bank für die eigenen Schulden verantwortlich machen.
Wer hat denn das Geld ausgegeben und wofür sollte man sich die Frage stellen.
Die Bank dürfte eh die Lektion gelernt haben, weil die wohl den größten Teil als Erfahrung abschreiben dürften.
 :wink:
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NoKash007

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Re: Privatinsolvenz durch sittenwidrigen Kreditvertrag?
« Antwort #3 am: 09. September 2012, 08:13:12 »

Komisch - man kann doch jetzt nicht die Bank für die eigenen Schulden verantwortlich machen.
Wer hat denn das Geld ausgegeben und wofür sollte man sich die Frage stellen.
Die Bank dürfte eh die Lektion gelernt haben, weil die wohl den größten Teil als Erfahrung abschreiben dürften.
 :wink:

Ich wollte keine moralischen Unterweisungen oder sinnfreie Kommentare.
Da kann ich auch im gofeminin forum posten!

Wer nichts dazu beitragen kann sollte sich in seinen Twitterblog amüsieren.
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NoKash007

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Re: Privatinsolvenz durch sittenwidrigen Kreditvertrag?
« Antwort #4 am: 09. September 2012, 08:15:21 »

ich denke da gibt es keine Möglichkeit. Sie sind im Verfahren, die Forderung vermutlich rechtskräftig im Insolvenzverfahren festgestellt (Insolvenztabelle) und auch sonst wäre da keine wirklich Aussicht auf erfolg.

Danke für die Antwort  :cheesy:

Ja an sich verständlich aber wenn eine Forderung nicht rechtskräftig bzw. nichtig ist kann sie auch nicht durch ein Insolvenzverfahren für richtig erklärt werden. Meiner Meinung nach...  :dntknw:
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Insokalle

Re: Privatinsolvenz durch sittenwidrigen Kreditvertrag?
« Antwort #5 am: 09. September 2012, 11:19:47 »

Dann hätten Sie die Forderung im Termin bestreiten können.

Aber selbst wenn nichtig - was hier nicht erkennbar ist -, glauben Sie wirklich, Sie dürften das Geld dann behalten und bräuchten es nicht zurückzahlen?
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NoKash007

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Re: Privatinsolvenz durch sittenwidrigen Kreditvertrag?
« Antwort #6 am: 09. September 2012, 11:25:15 »

Dann hätten Sie die Forderung im Termin bestreiten können.

Aber selbst wenn nichtig - was hier nicht erkennbar ist -, glauben Sie wirklich, Sie dürften das Geld dann behalten und bräuchten es nicht zurückzahlen?

Wenn ein Kreditvertrag sittenwidrig ist, ist das die Schuld der Bank.
Sie hat das Geld herrausgegeben ohne wirkliche Sicherheiten...
Natürlich muss ich das Geld dann nicht zurückzahlen.

Klar hätte ich das bestreiten können aber mir wurde das leider erst später klar.
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Insoman

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Re: Privatinsolvenz durch sittenwidrigen Kreditvertrag?
« Antwort #7 am: 09. September 2012, 12:07:38 »

Zitat
Wenn ein Kreditvertrag sittenwidrig ist, ist das die Schuld der Bank.
Sie hat das Geld herrausgegeben ohne wirkliche Sicherheiten...
Natürlich muss ich das Geld dann nicht zurückzahlen.

Das ist wohl etwas zu kurz gedacht.
Zwar hat sich der BGH vor geraumer Zeit über die Sittenwidrigkeit der sogenannten "Ehegattenbürgschaft" ausgelassen und festgestellt, dass die Inhaftungnahme des zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme in keiner Weise leistungsfähigen Ehepartners aus einem Bürgschaftsverhältnis heraus sittenwidrig sein kann..
hierbei werden jedoch besondere Anforderungen an den Einzelfall gestellt (Ausnutzen einer Notsituation etc.).
Grundsätzlich gilt, dass die Sittenwidrigkeit u.U. zur Nichtigkeit des Vertrages führt, jedoch nicht auf alle Vertragsbestandteile durchschlägt (Problem des Abstraktionsprinzips)..
In der Regel bleibt der Rückzahlungsanspruch dennoch bestehen, die Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 ff. BGB) kämen zur Anwendung..
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

NoKash007

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Re: Privatinsolvenz durch sittenwidrigen Kreditvertrag?
« Antwort #8 am: 09. September 2012, 12:24:06 »

Zitat
Wenn ein Kreditvertrag sittenwidrig ist, ist das die Schuld der Bank.
Sie hat das Geld herrausgegeben ohne wirkliche Sicherheiten...
Natürlich muss ich das Geld dann nicht zurückzahlen.

Das ist wohl etwas zu kurz gedacht.
Zwar hat sich der BGH vor geraumer Zeit über die Sittenwidrigkeit der sogenannten "Ehegattenbürgschaft" ausgelassen und festgestellt, dass die Inhaftungnahme des zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme in keiner Weise leistungsfähigen Ehepartners aus einem Bürgschaftsverhältnis heraus sittenwidrig sein kann..
hierbei werden jedoch besondere Anforderungen an den Einzelfall gestellt (Ausnutzen einer Notsituation etc.).
Grundsätzlich gilt, dass die Sittenwidrigkeit u.U. zur Nichtigkeit des Vertrages führt, jedoch nicht auf alle Vertragsbestandteile durchschlägt (Problem des Abstraktionsprinzips)..
In der Regel bleibt der Rückzahlungsanspruch dennoch bestehen, die Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 ff. BGB) kämen zur Anwendung..

Danke!

Ja sicherlich ist das etwas speziell.
Ich denke ich werde trotzdem einen Fachanwalt für Insolvenzrecht beauftragen.
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tomwr

Re: Privatinsolvenz durch sittenwidrigen Kreditvertrag?
« Antwort #9 am: 09. September 2012, 22:59:48 »

Ich wollte keine moralischen Unterweisungen oder sinnfreie Kommentare.
Da kann ich auch im gofeminin forum posten!

Sinnfrei ist es aus meiner Sicht sich erst Geld zu borgen, es dann auszugeben und hinterher versuchen unter fadenscheinigen Vorwänden die Verantwortung dafür abzulehnen. Jemand der eine Insolvenz beschreitet, sollte auch aus seinen Fehlern lernen und vor allem Verantwortung für sein Handeln übernehmen. Sonst ist die Insolvenz sinnlos oder es wird eine Dauerinsolvenz. Und ob es besonders redlich ist, einen abgeschlossenen Kreditvertrag unter diesen Umständen anzufechten ist äußerst fraglich.

Aber man findet bestimmt einen Anwalt, der den Fall vertritt.
Das Schöne an juristischen Auseinandersetzungen ist, dass immer die Anwälte und die Gerichte daran verdienen, völlig egal wie der Fall ausgeht, wer verliert oder gewinnt. In der Spielbank wäre das Geld auch nicht schlechter angelegt.

Ja das waren jetzt wieder moralische Aspekte aber die sind ab und an auch angebracht.
Ob man sich die jetzt wünscht oder nicht.
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Feuerwald

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Re: Privatinsolvenz durch sittenwidrigen Kreditvertrag?
« Antwort #10 am: 09. September 2012, 23:33:12 »

Aber man findet bestimmt einen Anwalt, der den Fall vertritt.

- leider wahr. Und ich denke man kann sich das in diesem Fall sparen. Es gibt kaum Aussicht auf Erfolg. Siehe dazu auch den Beitrag von Insokalle. Es geht hier nicht umm eine Bürgschaft / Mitverpflichtung einer nahestehenden Person. Geld wurde angenommen und es wird zurückzuzahlen sein.

 

 
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ThoFa

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Re: Privatinsolvenz durch sittenwidrigen Kreditvertrag?
« Antwort #11 am: 10. September 2012, 10:30:48 »

Hallo,

Ja sicherlich ist das etwas speziell.
Ich denke ich werde trotzdem einen Fachanwalt für Insolvenzrecht beauftragen.

spenden Sie das Geld lieber für einen guten Zweck, dann haben Sie etwas sinnvolles damit gemacht.

Mit Auszahlung des Kredits kam´s, wenn überhaupt(!), zur Heilung mit reduzierten Zinssatz.

MfG

ThoFa
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Claus123

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Re: Privatinsolvenz durch sittenwidrigen Kreditvertrag?
« Antwort #12 am: 10. September 2012, 11:20:59 »

....die beste Antwort hat tomwr zu Anfang gegeben!
Ja-ja,Schuld sind immer die anderen...
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lillyfee

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Re: Privatinsolvenz durch sittenwidrigen Kreditvertrag?
« Antwort #13 am: 10. September 2012, 19:51:40 »

Hallo,
aus eigener Erfahrung kann ich euch sagen, dass es seeeehr schwierig ist aus dem Kredit einen sittenwidrigen zu machen. Habe ich auch schon versucht. Allerdings hat die Bank mir 200.000 Euro gegeben, ich war arbeitslos und habe mit dem Geld das Haus meines damaligen Ehegatten umgebaut. Das ganze lief unter dem Namen Existenzgründerdarlehen. Für die Schulden stehe ich alleine heute gerade obwohl der Ex profietiert hat, alles behalten hat und mein größter Gläubiger ist. Wie ihr seht gibt es noch mehr Ungerechtigkeiten. Bei Gericht hatte ich keinen Erfolg. Anwälte haben nichts erreicht obwohl sich 5 von denen diesem speziellen Fall gerne angenommen haben. Außer Kosten hat es nichts gebracht. Das Ende vom Lied war, dass die Anwälte mir sagten, ich hätte den Kredit angenommen obwohl ich wusste, dass ich diesen niemals zurückzahlen könne. Man riet mir, ich solle mich selber anzeigen, weil ich Gelder erschwindelt hätte. Bei einer Selbstanzeige ginge ich straffrei aus. Also falls ihr dicke Nerven und ein dickes Porte-Monnaie habt, könnt ihr es ja versuchen. Leider sehe ich in eurem Fall keine Aussicht auf Erfolg.
Nimms nicht so schwer. 6 Jahre gehen um.
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tomwr

Re: Privatinsolvenz durch sittenwidrigen Kreditvertrag?
« Antwort #14 am: 10. September 2012, 21:18:40 »

Man riet mir, ich solle mich selber anzeigen, weil ich Gelder erschwindelt hätte. Bei einer Selbstanzeige ginge ich straffrei aus.

Ja super Idee. Damit der Gläubiger die Forderung gleich als vbuH anmelden kann.  :mad2:

Leider ist es gar nicht so selten, dass die Banken zusätzliche Bürgen in die Sicherung von Krediten einbauen. Nach dem Motto, irgendeiner wird schon mal eine fette Erbschaft machen. Je mehr umso höher die Wahrscheinlichkeit. Das Problem ist bei solchen Finanzierungen zu beweisen, zu wieviel % welcher Bürge bei der Entscheidung über den Kredit beigetragen hat. Die Bank könnte argumentieren, der Ehemann sei nur für 80% der Kreditsumme gut gewesen und hätte halt für 20% die Ehefrau als zweiten Bürgen benannt. In der Regel werden aber beide Bürgen gleichberechtigt in Anspruch genommen. Ob das so rechtens ist, ist sicher wieder eine andere Frage. Allerdings wird die Bank kaum die Gründe für die Kreditentscheidung transparent darlegen und im Prozess den Fall so darstellen, wie er wohl am Günstigsten für die Bank ist.
« Letzte Änderung: 10. September 2012, 21:23:47 von tomwr »
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lillyfee

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Re: Privatinsolvenz durch sittenwidrigen Kreditvertrag?
« Antwort #15 am: 10. September 2012, 21:38:50 »

Ja, die Banken legen es so aus, wie es für sie am besten ist. Habe mich nicht selber angezeigt. Wenn Anwälte nicht weiterkommen, geben sie oft Ratschläge, die man besser nicht befolgen sollte. Vor Gericht und auf hoher See ..... Der Spruch bewahrheitet sich immer wieder. :sad:
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