Legitimes Mittel wäre auch die Steuererklärung einfach nicht abzugeben bzw. erst 2015 oder noch später und das FA ggf. schätzen zu lassen. Da kann man den IV auch mal am ausgestreckten Arm verhungern lassen, wenn man die RSB schon in der Tasche hat.
Kleine Ergänzung dazu:
Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2013 läuft sowieso bis zum 31.05.2014.
Wenn das FA feststellt, dass keine Erklärung abgegeben wurde, werden die sich dann irgendwann rühren und an die Abgabe erinnern. Das würde ich auch erstmal liegen lassen und erst ggf. nach Androhung von Zwangsgeldern das Finanzamt davon in Kenntnis setzen, dass man sich einen Steuerberater suchen will weil das Steuerrecht zu kompliziert ist und Rechtsnachteile befürchtet. Bis zum 28.02.2016 werden dann auch keine Säumniszuschläge fällig.
Es kann zwar zwischenzeitlich eine Schätzung der Steuer erfolgen, diese darf aber nicht zur Sanktionierung stark von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen. Wenn sogar wahrscheinlich ist, dass eine Steuerrückzahlung zu erwarten ist, wird wahrscheinlich noch nicht mal eine Schätzung vorgenommen. Auch extrem unwahrscheinlich ist, dass das Finanzamt auf Basis einer Schätzung Steuergelder wieder zurückzahlt.
Also hat man jetzt ein gutes Jahr Zeit die Sache in Ruhe zu klären und der IV seinen Abschlussbericht zu schreiben. Sollte wider Erwarten das Verfahren noch offen sein und der IV gewillt sein, den Erstattungsanspruch nach Erteilung der RSB zur Masse zu ziehen, würde ich einen Prozess gegen ihn anstregen zwecks Schadenersatzanspruch nach §60 InsO, wenn keine stichhaltigen Anhaltspunkte genannt werden, warum das Verfahren nicht abgeschlossen werden kann. Natürlich würde ich ihm das auch frühzeitig ankündigen, damit er Gelegenheit hat seinen Abschlussbericht fertig zu stellen.
Aber der erste Schritt bleibt mal der Blick in die Insolvenzakten. In seinen jährlichen Berichten an das Insolvenzgericht hat der IV auch die Gründe darzulegen, warum das Insolvenzverfahren noch fort dauert und nicht abgeschlossen werden kann. Zulässig wären hier entweder laufende Prozesse über Gegenstände der Insolvenzmasse oder andauernde Ermittlungen zu oder Verwertung von Vermögensgegenständen. Aber 6 Jahre ist eine lange Zeit, der Aufwand muss ja auch verhältnismäßig sein.
Maßgebend ist §196 InsO:
§ 196 Schlußverteilung
(1) Die Schlußverteilung erfolgt, sobald die Verwertung der Insolvenzmasse mit Ausnahme eines laufenden Einkommens beendet ist.
(2) Die Schlußverteilung darf nur mit Zustimmung des Insolvenzgerichts vorgenommen werden.
Eine Steuerrückzahlung würde ich auch mal unter laufendes Einkommen subsummieren, sonst könnte man ja ewig das Verfahren laufen lassen für weitere Erstattungen in den Folgejahren.