Ein Schätzungsbescheid für 2010 wurde bereits an den IV und mir als Kopie zugeschickt.
Was steht denn drin? Will das FA Geld? Wenn ja, von wem?
Sollte das dem FA dann anhand des Zeitraums selbst klar sein (es weiß ja von der Insolvenz)?
Eigentlich muss das FA die Aufteilung von sich aus vornehmen. Sie können das i.R. der Erklärung aber auch selber ausrechnen und an das FA schicken. Ob die sich daran halten wird sich dann zeigen.
Wie schon geschrieben, das FA schickt die Briefe an den IV. Ich erhalte dann eine Kopie, in der die Adresse des IV überklebt und meine handschriftlich eingetragen ist.
Für das Kalenderjahr 2010 sieht das FA noch eine offene Forderung von 2000+ Euro.
Der IV sieht für diese Forderung keine Grundlage, weil er an Geldvermögen 2010 insgesamt bei mir weniger pfänden konnte, als die Forderung beträgt. Für ihn ist damit der Fall erledigt. Flapsig ausgedrückt, das FA solle ihm einen ordentlichen Bescheid schicken. Sollte es sich an mich wenden, solle ich Widerspruch einlegen.
@ Insokalle: Danke für den Link und die Informationen in Antwort #1.
Für mich ergibt sich damit folgendes Bild.
* Ich bin für die Abgabe der ESt.-Erklärung für den dritten Teil ab 1. Oktober zuständig, da ich ab diesem Zeitpunkt meine selbstständige Täigkeit (auch steuerrechtlich) eigenverantwortlich betreiben konnte. Das ist für mich auch so völlig nachvollziehbar und in Ordnung.
* Für die beiden Zeiträume davor ist der IV zuständig. Der sieht nur offensichtlich keine Veranlassung, eine abzugeben.
Frage: Hat es eine Aussicht auf Erfolg, wenn ich mich damit ans Amtsgericht wende und den Sachverhalt darlege?
Der IV verweigert mir den Schlussbericht und den Eintritt der WVP,
weil er sich weigert, die ESt.-Erklärung abzugeben. Ich habe ja schon von anderen mitbekommen, dass ein IV sehr viel "Narrenfreiheit" genießt. Aber das sehe ich persönlich als Missbrauch seiner Position an.
Vor allem erhalten damit die Gläubiger bislang auch kein Geld. Und seit Freigabe der selbstständigen Tätigkeit habe ich schließlich schon 12.000+ Euro auf das Anderkonto eingezahlt.