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Autor Thema: Betriebskostenguthaben und Hartz 4  (Gelesen 3710 mal)

Raimundo_Palumbo

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Betriebskostenguthaben und Hartz 4
« am: 20. Oktober 2011, 11:25:28 »

Hallo an euch. Ich benötige mal wieder einen guten Rat, denn ich bin hier hier nicht sicher und bekomme vom IV keine hinreichenden Antworten.

Wie verhält es sich mit einem Betriebskostenguthaben in Höhe von 357,00 €?
Eine Partei bekommt das Geld, da bin ich mir ziemlich sicher, nur wer?

Der IV schreibt mir, dass der Betrag in voller Höhe herangezogen wird.
Nun befürchte ich aber, dass mir die ARGE diesen Betrag auch rückfordern wird und dann stehe ich ziemlich doof da.

Da das Verhältnis mit dem IV eh nicht das allerbeste ist, kann ich mir hier alle Nachfragen sparen.

Was mache ich, wenn beide Parteinen von mir das Geld haben wollen, wer geht vor?

Danke für eure Hilfe
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Insokalle

Re: Betriebskostenguthaben und Hartz 4
« Antwort #1 am: 23. Oktober 2011, 11:48:25 »

Eine gute Frage.
Insolvenzrecht und Sozialrecht treffen aufeinander. Es ist wohl so, dass das Guthaben an den IV geht. Bekommt der insolvente Mieter das Guthaben nicht, so darf auch die Sozialleistung nicht gekürzt werden, so haben einige Sozialgerichte entschieden.
Einen anderen Ansatzpunkt nennt das LSG Berlin in einer älteren Entscheidung. Danach wäre das Guthaben unpfändbar zu stellen. Diese Begründung ist nicht überzeugend, das Ergebnis aber das gleiche.

Glücklich sind die Göttinger: In einer ebenfalls älteren Entscheidung des AG Göttingen soll wohl das Guthaben nicht zur Masse gehören, wenn der IV die Erklärung nach § 109 InsO abgegeben hat. Das ist nun gar nicht mehr nachvollziehbar und ich weiß nicht, ob diese exklusive Ansicht dort noch besteht.

« Letzte Änderung: 23. Oktober 2011, 11:50:46 von Insokalle »
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Raimundo_Palumbo

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Re: Betriebskostenguthaben und Hartz 4
« Antwort #2 am: 26. Oktober 2011, 08:46:29 »

Hallo und herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Das scheint ja wirklich ein schwieriges Thema zu sein.
Ich denke, ich werde einmal direkt das Amtsgericht kontaktieren und mir dort endgültige Gewissheit verschaffen.

Aber nochmals vielen Dank
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