"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Verjährung?!  (Gelesen 1723 mal)

Musu

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 23
Verjährung?!
« am: 22. Juni 2010, 02:14:24 »

Hallo!

Bin gerade etwas am grübeln.

Angenommen:

Person X hat ein Insolvenzverfahren seit 2009 am laufen. 2013 bekommt er die Versagung der RSB. Sind dann die Forderungen die NICHT angemeldet wurden verjährt?

Gehe zwar nicht davon aus das ich die Versagung bekomme, aber würde das schon gern wissen
« Letzte Änderung: 22. Juni 2010, 02:15:55 von Musu »
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Verjährung?!
« Antwort #1 am: 22. Juni 2010, 10:40:56 »

Das ist nicht so einfach zu beantworten! Idr. verjähren Forderungen nach 3 Jahren. Durch Mahnbescheide und Erhebung von Klage kann die Verjährung verhindert werden.Die Prüfung von Verjährung sollte aber durch einen RA erfolgen.

Schadensersatzansprüche verjähren z. B. erst nach 30 Jahren.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Insokalle

Re: Verjährung?!
« Antwort #2 am: 22. Juni 2010, 10:43:49 »

Die Verjährung ist nur gehemmt bei angemeldeten Forderungen.
Wenn sonst kein Titel besteht, keine andere Hemmung zieht/ziehen wird oder keine längere als die 3jährige Frist gilt, müßte dann Verjährung eintreten.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz