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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz - aber wie?  (Gelesen 3783 mal)

User-NRW

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Privatinsolvenz - aber wie?
« am: 18. Februar 2012, 14:26:53 »

Hallo zusammen
Ich lese hier schon einige Tage und mir schwirrt die Birne.
Zu mir iswt erstmal folgendes zu sagen. Bin 50 und im festen Arbeitsverhältniss mit ca 1900 Euro Nettoverdienst.
Verheiratet und Kinder sind schon aus dem Haus.
Die Reihenfolge des Ablaufes einer Privatinsolvenz ist mir mittlerweile klar geworden.
Schuldenberater -> Insolvenzwerwalter -> Treuhänder.

Bei mir ist es nun so,das ich nicht weiss,wieviele Gläubiger ich habe. Da sich mein Schuldenberg schon fast 20 Jahre vor mir herschiebt.Demzufolge gibt es verschiedene Inkassobüros,,welche sich den Job weiter gegeben haben.
Meinem Arbeitgeber liegt eine Liste vor,welche seid Jahren mit dem Pfändbaren Teil bedient wird. Immer schön einer ach dem anderen.
Seiens des AG besteht auch kein problem mit einer eventuellen Privatisolvenz. Der Vorschlag kam ansich von Ihm.
War es nicht bisher so,das sich die WVP verkürzt,wenn man nachweisen kann,das man schon lang eine Pfändung am laufen hat?

Desweiteren stellt sich mir die Frage,ob ich schriftlichen Bescheid darüber erhalte,wann der Insolvenzverwerter erscheint?.
Grund ist der,ich habe das Hobby im Internet Radio zu senden.Dafür habe ich hier ein entsprechendes Equipment stehen. Dies besteht aus zwei Rechnern und 6 Monitoren.Ein Mischpult/Kamera/Mikrofon und jedemenge CD`s.(ca.1000 stück)
Das würde ich natürlich gerne weiterhin nutzen können,dafür könnt ich es auch zwischenzeitlich "verschwinden" lassen.

PKW ist kein problem,weil mein AG mir eine bescheinigung ausstellen würde,das ich darauf angewiesen bin.Ausserdem ist der Wert recht gering.

Thema Kontensperrung: Warum und wie lange dauert sowas an? Und bekomme ich da bescheid drüber?
Meine Miete wird vom Arbeitgeber direkt an den Vermieter bezahlt,wäre somit also gesichert.
Was ist mit Stromabschlagszahlung?=Dauerauftrag,welcher bei sperrung nicht greift.

Ich habe sicher eineige Fragen vergessen,aber dies hier ist das wichtigste - zurzeit.

Einen Termin bei der SB habe ich noch nicht,da ich mich im Vorfeld erstmal genau informieren wollte.

Bedanke mich jetzt schon für jede einzelne Antwort.
Bin froh wenn ich endlich Klarheit haben werde.

Gruß User-NRW
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Insoman

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Re: Privatinsolvenz - aber wie?
« Antwort #1 am: 18. Februar 2012, 15:15:33 »

Zitat
Bei mir ist es nun so,das ich nicht weiss,wieviele Gläubiger ich habe.
Besorgen Sie sich einen Schufa-Auszug und lassen Sie sich von der Vollstreckungsabteilung Ihres Amtsgerichts einen Registerauszug geben, damit sollten zumindest die Gläubiger, die über einen Titel verfügen, erfasst sein.
Nicht titulierte Forderung verjähren 3 Jahre nach Entstehung.

Zitat
Das würde ich natürlich gerne weiterhin nutzen können,dafür könnt ich es auch zwischenzeitlich "verschwinden" lassen.
Kostet natürlich, wenn es rauskommt, mindestens die Restschuldbefreiung..

Zitat
Thema Kontensperrung: Warum und wie lange dauert sowas an? Und bekomme ich da bescheid drüber?
Der Treuhänder muss Gewissheit darüber erlangen, ob über das Arbeitseinkommen hinaus Zahlungseingänge oder Guthaben auf dem Konto bestehen.
Mit Eröffnung erfolgt die Sperre, der Treuhänder wird in der Regel, nach Vorlage der Kontoauszüge, ünverzüglich wieder freigeben.
Wenn Sie sofort nach Eröffnung Kontakt aufnehmen, kann die Sperre nach 3-5 Tagen aufgehoben sein.
Sollten Abbuchungsaufträge/Lastschriften in den Sperrzeitraum fallen, müssen Sie eben überweisen..
Nach Einreichung des Antrags bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts wird die Eröffnung 2-4 Wochen dauern.
Den genauen Zeitpunkt der Kontosperre kann man also nicht exakt benennen.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Insokalle

Re: Privatinsolvenz - aber wie?
« Antwort #2 am: 18. Februar 2012, 17:36:33 »

„War es nicht bisher so,das sich die WVP verkürzt,wenn man nachweisen kann,das man schon lang eine Pfändung am laufen hat?“

- Da gab es früher mal was, das ist aber längst Geschichte.


„Das würde ich natürlich gerne weiterhin nutzen können,dafür könnt ich es auch zwischenzeitlich "verschwinden" lassen.“

- Wie kommen die Leute bloß immer auf so saublöde Ideen? Sägen auch noch den letzten Ast ab, auf dem sie sitzen. Ohne über die Konsequenzen nachzudenken.
Sie können mögl. den Kram vom TH abkaufen oder Ihre Frau oder Kinder etc.

- Die Kontosperrung erfolgt durch die Bank, wenn sie von der Verfahrenseröffnung erfährt. Und das ist fast immer der Fall. Zwecks Freigabe setzt man sich mit dem Verwalter in Verbindung, der dies meist zügig erledigt. Trotzdem sollten Sie rechtzeitig vor Eröffnung ausreichend Bargeld in Tasche haben.


« Letzte Änderung: 18. Februar 2012, 17:48:25 von Insokalle »
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User-NRW

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Re: Privatinsolvenz - aber wie?
« Antwort #3 am: 18. Februar 2012, 20:14:26 »

Hallo
@ Insoman: Besten Dank für die neutralen Erklärungen.

@ Insokalle: So saublöde finde ich den Gedanken nicht.Ich habe mir neben meinen Schulden noch etwas Aufgebaut,woran ich sehr hänge.
Desweiteren sind die Forderungen der Gläubiger größtenteils bestehend aus den Zinsen.Ich habe bisher keine Angst vor EV gehabt , oder dem Gerichtsvollzieher,also werde ich auch in Zukunft keine haben.
Nur kann ich garnicht einsehen,das ich der Banken zuliebe meine eigenen Dinge nochmals bezahlen soll.
Abgesehen von der dann entstehenden Preissteigerung um 100 % , könnt ich mir diese Dinge ja auch nach der Eröffnung von dem mir zustehenden Restgeldern gekauft haben.

Also bitte keine persöhnlichen Angriffe wie "saublöde" mehr.
Und JEDER der mit Schulden zutun hat und nicht weiterkommt,sägt an diesem besagten Ast,oder?
Jeder versucht im Vorfeld irgendwie das ganze in den Griff zu bekommen,und scheitert meist.

Gruß User-NRW
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taja

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Re: Privatinsolvenz - aber wie?
« Antwort #4 am: 18. Februar 2012, 21:12:45 »

"Verschwinden lassen" neeeee, also da stellen sich mir die Haare auf!!! Sorry!!
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paps

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Re: Privatinsolvenz - aber wie?
« Antwort #5 am: 18. Februar 2012, 23:21:58 »

Zunächst wären doch mal die Eigentumsrechte an der Ausrüstung zu klären.

Danach wäre interessant, was der GV von der Sache gehalten hat.

Möglich wäre auch, da Einkommen erzielt wird (?) das zu beruflichen Gegenständen zu deklarieren.

Was würde denn im freien Verkauf für das Ganze erzielt werden können?
Gibt es überhaupt Interessenten?
PC`s würden ja auch nur "datenschutzsicher" verwertet werden können.

Es gibt also noch viele Optionen, ohne etwas "verschwinden zu lassen".
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

armekirchenmaus

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Re: Privatinsolvenz - aber wie?
« Antwort #6 am: 19. Februar 2012, 10:16:20 »


Abgesehen von der dann entstehenden Preissteigerung um 100 % , könnt ich mir diese Dinge ja auch nach der Eröffnung von dem mir zustehenden Restgeldern gekauft haben.

"...zustehende Restgelder..." ???
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User-NRW

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Re: Privatinsolvenz - aber wie?
« Antwort #7 am: 19. Februar 2012, 13:00:02 »

Hallo Paps
Eigentumsrechte liegen bei mir,weil ich diese Sachen nachweislich bei Ebay auf meinem Account ersteigert habe.Somit kommt nicht in betracht zu sagen,das es Eigentum meiner Frau wäre.
Bisher konnte ich den GV von einer Pfändung abhalten,indem ich die Forderungen bezahlt habe.
Zu beruflichen Gegenständen wäre in soweit schwierig,da ich leider nicht in der IT-Branche beschäftigt bin,sonder in der Oberflächenbearbeitung.
Im freien Verkauf,selbst wenn starkes interesse bestehen würde,käme der Gesamtpreis eventuell auf 1000 Euro.
Im Vergleich meiner Schuldenlast in Höhe von ca. 20-40tsd Euro wäre dies wiederrum garnichts.

Mit "Restgelder" habe ich den Rest meines Gehaltes gemeint,das abzüglich der Pfändung übrig bleibt.

Ich sehe das ganze einfach so,das ich auch bisher recht gut gelebt habe mit der Pfändung.
Klar würde ich wesentlich ruhiger auf meinen Ruhestand zugehen können,wenn in 6 Jahren alles vorbei wäre.
Das allein ist der Grund,warum ich mir darüber Gedanken gemacht habe.Nicht die nervliche Belastung weil ich Schulden habe.
Das ich nirgends mehr Kredit bekomme ,damit lebe ich schon lange.Habe auch mein Auskommen,wenn man sich etwas einschränkt.
Ich sage mir,das auch gebrauchte Sachern ihren zweck erfüllen können. Es muss nicht der modernste und größte Flachbild Fernseher dastehen.

Nur wenn mir jetzt alles genoommen wird,dann hab ich da irgendwie keine Ambitionen zu.
Es war ohnehin schon schwierig genug,sich diese Dinge anzuschaffen.Da hab ich mir so manches vom Munde abgespart.

Allein die laufereien , um das ganze ins Rollen zu bringen sind schon anstrengend.Da ich beruflich doch sehr untzer Dampf stehe und nach Feierabend recht geschafft bin. Hinzu kommt,das meine Frau vore einem halben Jahr einen Schlaganfall hatte,und nun jedemenge Artzbesuche anstehen.
Das alles belastet mich doch sehr.

In diesem Sinne  User-NRW
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Insoman

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Re: Privatinsolvenz - aber wie?
« Antwort #8 am: 20. Februar 2012, 12:50:52 »

Es besteht auch die Möglichkeit mit dem Treuhänder zu verhandeln, um die betreffenden Gegenstände aus der Masse freizukaufen
(§ 314 (1) InsO).
Vielleicht kann man sich auf eine für Sie akzeptable Summe einigen.
Immerhin hat der TH i.d.R. weniger gute Verwertungsmöglichkeiten als etwa ein Gerichtsvollzieher.
In diesem Zusammenhang stellt sich ohnehin die Frage, ob eine Pfändung wirtschaftlich interessant ist (vgl.paps).
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User-NRW

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Re: Privatinsolvenz - aber wie?
« Antwort #9 am: 20. Februar 2012, 13:14:46 »

Hallo
Genau dies ist die Frage,was fü einen IV ich bekomme. Hier habe ich schon von den unterschiedlichsten meinungen erfahren können.
Es ist ja nicht so,das ich nicht kooperativ dem gegenüberstehen würde,nur wenn mir der IV gleich komisch kommt,kann es auch geschehen,das ich ihm zeige wo der Schreiner den Ausgang eingebaut hat.
Es gibt scheinbar IV,die der Meinung sind,das unsereiner nur Bittsteller ist.Und genau das will ich umgehen.
Es braucht mir auch keiner damit zu kommen,das in seiner Inso alles absolut korrekt gegangen ist.Es gibt immer irgendetwas,was nicht ganz coscher war ;)

Also wie gesagt,ist lediglich das Risiko,das ich an einen extremen IV komme. Und dann hat sich eh allews erledigt,so wie ich mich kenne.

Schlussendlich werde ich noch einpaar Nächte darüber schlafen und mich dann entscheiden.
Leider habe ich (noch) keine möglichkeit , mich über den mir zuständigen IV zu informieren.Das würde die Sache der Enstscheidung sehr erleichtern.
Eventuell hab ich ja (mal) glück.

Gruß User-NRW
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User-NRW

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Re: Privatinsolvenz - aber wie?
« Antwort #10 am: 20. Februar 2012, 13:19:15 »

Hallo
Hab ich da jetzt etwas falsch verstanden? Erst kommt das Gespräch mit der Schuldenberatung.
Dann erscheint der Insolvenzverwerter und holt raus was noch Gewinnbringend verkauft werden kann.Und dann erst ist der Th am Werk?
Wie soll ich mich mit dem TH einigen,wenn der IV schon alles vertickt hat?

Gruß User-NRW
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Insoman

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Re: Privatinsolvenz - aber wie?
« Antwort #11 am: 20. Februar 2012, 13:28:30 »

Sie werden, ab Eröffnung des Verfahrens, einen Treuhänder haben...
Insolvenzverwalter gibt es nur im Regelinsoverfahren...
Normalerweise kommt auch niemand nach Eröffnung zu Ihnen nach Hause.
Die Informationen aus Ihrem Vermögensverzeichnis (zur Antragstellung) werden als ausreichend erachtet, solange Sie als redlicher Schuldner gelten.
Es hat sich immer mehr "eingebürgert", dass Treuhänder dem Schuldner vor Aufhebung des Verfahrens eine Kamera in die Hand drücken, mit der Aufforderung, Bilder der Schuldnerwohnung aufzunehmen, die dann als Beweismittel für nicht vorhandenes Vermögen zu den Akten genommen werden.
Der Treuhänder/Vertreter, der nach Hause kommt, ist die Ausnahme.
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