Mal vorausgesetzt, dass er von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht (so wird es auch sein)
Das sollte er sich m.E. überlegen. Wenn er das Vorkaufsrecht nicht ausübt, nimmt der IV die Rechte aus dem Gesellschaftsanteil war. D.h., er stimmt auch in der Gesellschafterversammlung mit ab, etc., etc.. Der IV wird z.B. i.d.R. die maximale Gewinnausschüttung beschließen wollen. Das kann dann für die Liquidität der Gesellschaft negative Auswirkungen haben. Allerdings steht es in der Abstimmung dan 50:50. Und dann kann man darüber streiten, allerdings nach englischem Gesellschaftsrecht. Das kann nicht im Interesse des Mitgesellschafters sein.
ill er ein 1/2 Auto, 1/2 PC, 1/2 Kopierer usw. veräußern?
Nein, auf das Vermögen der Gesellschaft hat er eh keinen Zugriff. Er kann nur die Anteile an der Ltd. verkaufen. Allerdings wird er dafür nur schwer einen Käufer finden. Wer soll das auch kaufen wollen? Ergo wird er entweder versuchen, den Mitgesellschafter zu "überreden". Oder gegen Abfindung aus der Gesellschaft auszutreten bzw. die Liquidation der Gesellschaft herbeizuführen. Ob und wie das bei einer Ltd. funktioniert, keine Ahnung. Das englische case law hat da sicherlich so seine Tücken.
Du schreibst, dass ich eventuell in einem Angestelltenverhältnis mehr verdienen würde als jetzt in meiner Funktion als Director der Ltd..
Das schreibe ich nicht. Woher soll ich das auch wissen? Es ist nur so, dass es zu den Obliegenheiten gehört, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Wenn die Tätigkeit bei der Ltd. geringer entlohnt wird, auch welchen Gründen auch immer, dann wird man von Ihnen verlangen, dass Sie sich um eine besser bezahlte Stelle bemühen. Wohin das führen kann, können Sie hier im Forum dem Thread von Bluevision entnehmen, wenngleich das vermutlich nicht der Normalfall ist.
Ich sehe für mich zur Zeit und in meiner Situation ganz klar die beste Möglichkeit Geld zu verdienen in meiner eigenen Firma.
Da haben Sie schon das erste Problem, weil die Ltd. ggf. gar nicht mehr Ihre eigene "Firma" ist, s.o.
Sie sollten sich m.E. im Vorfeld der Insolvenz überlegen, wie Sie dieses Ltd-Problem gelöst kriegen. Allerdings stehen sämtliche Vermögensverfügungen hier unter massiven Anfechtungsgefahren. Das ist alles recht schwierig, eine Patentlösung wird es nicht geben.