Klar, :gruebel: bleibt dies jedem selbst überlassen was er dem TH mitteilt.
Bezüglich Geschenktem Geld von Angehörigen oder Freunden muss man streng genommen nicht nur dem TH mitteilen sondern auch wenn man Arbeitslos ist der ARGE.
In einem Beitrag im TV über solche Geldzahlungen in Verbindung mit der Zahlung von Arbeitslosengeld 2 sagte dies ein Mitarbeiter der ARGE vor laufender Kamera.
Allerdings schränkte er ein das damit nicht die 50 oder 100 € gemeint sind.
Er sagte da wäre man Großzügig weil das viel zu viel Verwaltungsaufwand bedeuten würde.
Ich denke da steckt auch dann doch so etwas wie Moraliche Scheu hinter.
Man stelle sich mal vor,ich habe eine Rente von 1100 €
Davon wäre ja in der Inso in der regel 80.40 € Pfändbar.
Nun schwenken mir meine Kinder zu Weihnachten stattirgendeinem Blödsinn 200 € zu Weihnachten.
Dann habe ich ja in diesem Monat 1.300 €
Streng genommen müsste man mir dann 220 € Pfänden.
Da das Geld aber nicht übers Konto geht ist es immer noch Privatsache.
Und so verhält es sich meiner Ansicht nach auch mit dem Kostgeld.
Leider istt es so, dass man bei allen möglichen Behörden schnell gesagt bekommt dass man seine Kinder Rausschmeisen soll wenn Sie nicht mehr der Bedarfsgemeinschaft unterstehen.
Aber auch beim TH wird so schnell mal Agumentiert
So war es jedenfalls bei mir.
Dem Intressieren die Probleme die man diesbezüglich hat einfach nicht.
Es ist ganz einfach, die haben Einkommen dier Sie niemals in diese Lagen gegenüber ihrer eigenen Fam. so kommen lassen.
Andereseits gibt man den beiden die ja bei mir leben keine Starthilfe für eine eigene Wohnung.
Nun habe ich ja schon einiges zu den Gründen und dem drumrum geschrieben wie ich in diese Schuldenlage gekommen bin.
Klar sehe ich auch ein, dass man den Steuerzahler für meine InsO nicht zur Kasse bitten kann.
Seitens der Arge lehnt man deshalb aber wegen meiner beiden Rententzahlungen den erw. Kindern gegenüber Aufstockung über dem reinem Arbeitslosengeld zwei ab.
Nun kommt noch der Umstand hinzu weil mein Arbeitsloser Sohn erst im Juni 25 wird und bisher Arbeitslosengeld eins bekommen hat von Januar bis Juni bis dahin überhaupt kein Geld bekommt.
Bis jetzt haben beide im letzten halben Jahr zum Haushalt einen kleinen Obulus zugesteuert.
Andererseits habe ich ja auch für diese teure Wohnung im vergangenem Jahr mit allen Nebenkosten mit Strom und Vers. bald 850 € jeden Monat gezahlt.
Wegen meiner Pfändungen ab August war es mir damit aber auch unmöglich bisher Rücklagen zu bilden um mir eine günstigere Mietwohnung zu suchen.
Das würde aber andererseits für mich nur Sinn machen wenn ich dann alleine Wohnen könnte.
Da ich selber auch kein Wohngeld bekommen kann wie soll ich das machen?
Und noch was ein Umzug kostet Geld.
Da brauche ich noch nicht mal daran zu denken was eine Person der in InsO oder Arbeitslosigkeit lebt für Probleme mit der Wohnungssuche hat.
Die Lösung aber solcher Probleme geht aus keinem des sehr langen Inso Gesetz hervor.
Es gibt ja auch noch Menschen die keinen PC haben und in Inso leben.
Woher sollen die eigentlich wissen was Sie im Sinne ihrer Inso alles richtig oder falsch machen wo Infos diesbezüglich sehr spärlich sind.
Alles Frage die ich bis heute nicht Beantwortet bekommen habe.
Nun Farella, darum werde ich einen Teufel tun dem TH alles was in unserer Fam. läuft dem TH mitteilen.
Andere bekommen da ja nicht die Nasse dran.
Ja klar man kann es sich einfach machen indem man solche kurzen Antworten über Kosequenzen gibt.
Geholfen ist damit aber noch keinem.
Es trägt je nach beim einzelnen nur noch mehr zur Verunsicherung bei.