Also da liegst Du definitiv falsch. Ich bin persönlich von einer Insolvenz betroffen und befasse mich mit dem Insolvenzrecht intensiv seit nun über einem Jahr. Aber kommen wir zur Ausgangsfrage zurück. Ein großer Teil der Insolvenzverfahren sind auf die oben angeführten Gründe zurückzuführen. Warum sollte es Jemandem der als Folge einer Arbeitslosigkeit in die Insolvenz geht wirtschaftlich besser gehen ? Der ist nach Insolvenzantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit immer noch arbeitslos und bekommt vermutlich nach langer Arbeitslosigkeit genauso viel ALG II wie vor der Insolvenz. Genau genommen ändert die Insolvenz wirtschaftlich erstmal rein gar nichts, zumindest nicht bis zum Ende des Insolvenzverfahrens oder zur Erteilung der Restschuldbefreiung.
JEDE Insolvenz liegt Grundsätzlich an der Überschuldung des Insolaners, die von Dir angemerkten Gründe, "Arbeitslosigkeit, Trennung/Scheidung/Tod des Partners oder Erkrankung/Sucht/Unfall" sind nichts anderes als vorgeschobene Argumente!
Der Tatsächliche Grund für eine Insolvenz liegt immer im "nicht zahlen können" von Verbindlichkeiten!
Nach dem Rest Deiner Aussage hast Du den ganz normalen Vollstreckungswahnsinn noch nicht erlebt!
Und warum es Schuldner in der Insolvenz psychisch besser gehen sollte ist jetzt auch nicht nachvollziehbar.
Den größten Druck den ein Gläubiger auf den Schuldner ausüben kann, ist ihm den Gerichtsvollzieher zu schicken. Wenn da nichts zu holen ist, gibt der die eidesstattliche Versicherung ab und erhält fortan in aller Regel nur 2 mal im Jahr einen Besuch desselben. Die meisten Gerichtsvollzieher sind freundlich und nach wenigen Minuten aus der Wohnung wieder verschwunden. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.
Meist endet das ganze aber nicht mit Abgabe der EV, den richtigen Gläubiger vorausgesetzt!
Sofern tatsächlich etwas Werthaltiges zu holen ist vom Schuldner so ist es für den Schuldner wiederum egal ob der Gerichtsvollzieher oder der Insolvenzverwalter die Werte an die Gläubiger verteilt.
Meiner Meinung nach macht es psychisch keinen wirklichen Unterschied. Außer man kauft sich ein 21,90 cm langes Massband und schneidet jeden Tag einen cm ab. Wie beim Bund. Dann ist man in etwa nach 2190 Tagen aus dem Schneider sofern eine Restschuldbefreiung erteilt wird. Auch das ist Damoklesschwert das über viele Schuldner schwebt und wirklich vorhersagen kann kein Schuldner ob die Restschuldbefreiung erteilt wird oder ein Gläubiger irgendwas aus dem Hut zaubert um einen Versagungsantrag zu stellen. Mittlerweile dürfen ja sogar die Treuhänder Versagungsanträge stellen.
Das ist der Haupgrund für eine Insolvenz!
Das regeln der finanziellen Umstände in die man sich selbst gebracht hat!
Es macht definitiv einen Unterschied ob man nun 6 Jahre seinen Gläubigern das pfändbare zur Verfügung stellt, oder für den Rest seines Lebens!
Und nein... TH sind nach wie vor NICHT antragsberechtigt!
Also Feuerwald hat selbst ein 10 EUR Beispiel gewählt und warum er hier ein Beispiel mit einem Fremdantrag bringt obwohl es um einen Eigenantrag in der Eingangsfrage ging, zeigt wie wenig er sich selbst mit dem Eingangsposting auseinandergesetzt hat. Es ging ihm offenbar nur darum eine Aussage von mir zu zerpflücken und da war ihm offenbar jedes Mittel Recht auch auf die Gefahr hin, dass der Schreiber des Eingangspost die Aussage eventuell missversteht nach dem Motto - ja es lohnt sich auch bei kleinen Summen einen Insolvenzantrag zu stellen. Das ist die konkrete Verharmlosung. Man muss auch ein bischen zwischen den Zeilen lesen aber das gelingt einigen Erbsenzählern offenbar nicht.
Du zerpflückst Dich doch selbst, eine Insolvenz ist wie von den Vorrednern beschrieben ein "wirtschaftliches" Verfahren!
Kann ich mit den mir jetzt zur Verfügung stehenden Mitteln meine Verbindlichkeiten in den nächsten sechs Jahren ordnen umd danach "Schuldenfrei" zu sein oder nicht!
Und ja für eine alleinerziehende Bezieherin von Sozialleistungen kann auch ein Betrag in Höhe von 3.000,-- € ein IK-Verfahren rechtfertigen!
Die Frage von lisa-sophie zielt darauf ab, ob man auch mit ganz wenig Schulden in eine Privatinsolvenz gehen kann. Dieser man ist vermutlich sie selbst oder eine nahestehende Person. Da hilft die Beantwortung "ja man kann" nicht wirklich weiter sondern eher einige Anhaltspunkte ab wann sich eine Insolvenz für den Schuldner wirklich lohnt.
Das ist aber eine Frage die sich NUR der Schuldner selbst beantworten kann
Ich finde es immer recht amüsant wenn Leute digital denken, also nur in Kategorien wie richtig und falsch. Das Leben und jede Einzelsituation ist oftmals viel zu komplex als mit einem simplen ja oder nein zu antworten.
Mit einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) ist es wie mit einer Schwangerschaft... ein bisschen geht nicht! Entweder insolvent oder nicht
Ich hab den ganz normalen Vollstreckungswahnsinn erlebt, Vergleiche gesucht und mich letztendlich für ein RI-Verfahren entschieden!
Mal abgesehen von rechtsunsicheren Ämtern, Treuhändern selbst dem Gericht habe ich den Schritt in keinster Weise bereut.
Die meisten "Vor" Insolaner hatten selbst Angst an den Briefkasten zu gehen oder die Haustüre zu öffnen, diese Angst ist bei den allermeisten mit dem Eröffnungsbeschluss verflogen.
Als Fazit möchte ich gerne folgendes anmerken...
Ein Insolvenzverfahren (mit allen Verfahrensteilen) dient der Entschuldung!
Die Abgabe einer EV oder der Besuch des GV eher nicht!