Hallo liebes Forum,schön das es euch gibt :thumbup:
Eben angekommen:Brief vom Gericht.
Bitte um kurze erklärung.
Beschluss
Insolvenzverfahren
über das Vermögen des xxxxxxx
1.
Der Vornahme der Schlußverteilung durch den Treuhänder wird Zugestimmt
2.
Die Durchführung des Schlusstermins gemäß §197 InsO einschließlich der Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Treuhänders zum Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschulbefreiung wird gemäß $ 5 Abs. 2InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet.
3.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit,bis einschließlich 28-03-2012 eine schriftliche Erklärung hinsichtlich:
1.Schlussrechnung des Treuhänders
2.Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
3.Anträge zum Restschuldbefreiungsantrag des Insolvenzschuldners
4.Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse beim Amtsgericht xxxxxxxxxx Insolvenzgericht einzureichen.
Die Schlussrechnung des Treuhänders und das Schlussverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
2te Seite
Beschluss
in dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen des xxxxxxxxxxxx
1.
Die dem Treuhänder
Rechtsanwalt Herr xxxxxxxx
aus der Insolvenzmasse zustehende Vergütung wird inklusive 19% Umsatzsteuer (=120 EUR) festgesetzt auf
720 EUR.
die ihm zu erstattenden Auslagen wedren inkl.19% Umsatzsteuer (=20 EUR) auf
110 EUR.festgesetzt.
die ihm zu erstattenden Zustellungsauslagen werden Inkl.19% Umsatzsteuer festgesetzt auf 1,30EUR.
2.
Der Treuhänder wird ermächtigt die Endbeträge der verwalteten Masse zu Entnehmen.
GRÜNDE:
I
Mit Beschluss vom xx-01-2011 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des xxxxxxxx eröffnet und Rechtsanwalt xxxxxxxxxxx zum Treuhänder bestellt.
Der Treuhänder,der vom Insolvenzgericht auch beantragt worden war,die in dem Verfahren notwendigen Zustellungen an die Beteiligten vorzunehmen,konnte eine Insolvenzmasse bilden in Höhe von 920EUR.Seiner Prüfung unterlagen insgesamt 2 angemeldete Insolvenzforderungen,die von 1 Gläubiger angemeldet wurden.Das Verfahren wurde Nach dem 31-12-2003 eröffnet,so das die Insolvenzrechtliche Vergütungsordnung i. d. F. vom 04-10-2004 Anwendung findet (BGBL.2004 Teil I Nr.53)
Dem Insolvenzschuldner sind die Kosten des Insolvenzverfahrens gestundet worden mit Beschluss vom 27-12-2010
II
Der Treuhänder hat gemäß $63 i.V.m.$304InsO,$$ 1ff InsVV einen Anspruch auf angemessene Vergütung.Danach steht dem Treuhänder ein Vergütungsanspruch in Höhe von 15% der Insolvenzmasse zu (§13 Abs.1 S.1 InsVV). Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist insbesondere dann gerechtfertigt,wenn das vereinfachte Insolvenzverfahren vorzeitig beendet wird.Haben in dem Verfahren nicht mehr als 5 Gläubiger ihre forderungen angemeldet,so soll die Vergütung in der Regel 600 EUR betragen.Von 6 bis zu 15 Gläubiger erhöht sich die vergütung je angefangene Gläubiger um 100 EUR.
Und noch paar andere sachen Zwecks Auslagen,usw.wo ich denke die sind nur zur Info
Der Obere Teil wäre mir Wichtiger,
Danke schon mal
De