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Autor Thema: Wer trägt anfallende Kosten bei Leasingfahrzeugrückgabe?  (Gelesen 1843 mal)

chiefchecker

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Hallo alle zusammen!!!Mich würde mal interessieren, was wohl passiert, wenn ich heute mein Leasingfahrzeug vorzeitig zurückgeben werde. Eigentlich läuft der Vertrag noch bis Sep.2009, aber der IV hat den Vertrag gekündigt und ich wurde nun dazu aufgefordert den Wagen zurückzugeben. So weit, so gut. Was passiert aber nun, wenn der Leasinggeber Mängel am Fahrzeug feststellt, welche seines Erachtens nach nicht auf normalen Gebrauch zurückzuführen sind und mir die Kosten in Rechnung stellen möchte? Laufen diese Forderungen auch mit in die Inso? Insolvenz wurde am 2.3.09 offiziell per AG eröffnet. Gläubiger müssen ihre Forderungen z.Zt. beim IV einreichen. Habe Angst, dass z.B. Kosten (Beule im Lack, Kratzer) auf mich zukommen werden :sad:

Kann mir dazu vielleicht jemand was sagen??? Habt wieder mal 1000 Dank im voraus!!!  :hi:

der chiefchecker der mal wieder nix checkt  :gruebel:
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foxtra

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Re: Wer trägt anfallende Kosten bei Leasingfahrzeugrückgabe?
« Antwort #1 am: 23. März 2009, 15:06:56 »

Also nach meinem Dafürhalten laufen diese Kosten ganz sicher in die Inso.
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