"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Montagezulagen und Spesen. Pfändbar oder nicht???  (Gelesen 5215 mal)

eleloy

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Montagezulagen und Spesen. Pfändbar oder nicht???
« am: 15. April 2008, 15:08:49 »

Guten Tag!
Meine Frage ist die , kann man ausser dem festen nettolohn auch die montagezulagen und spesen pfänden??
danke eleloy
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: Montagezulagen und Spesen. Pfändbar oder nicht???
« Antwort #1 am: 15. April 2008, 15:22:08 »

Siehe § 850 a ZPO Unpfändbare Bezüge.
Gespeichert
pd
 

eleloy

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Montagezulagen und Spesen. Pfändbar oder nicht???
« Antwort #2 am: 15. April 2008, 15:26:47 »

danke für die schnelle antwort.
hoffe ich komm weiter
gruß eleloy
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz