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Autor Thema: Chancen und Fragen AEV und/oder PI  (Gelesen 2028 mal)

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Chancen und Fragen AEV und/oder PI
« am: 13. Juni 2011, 10:07:29 »

Hallo erstmal alle zusammen.  :hi:

Nun habe ich schon seit einigen Tagen mitgelesen und möchte euch und den Modis (schreibt man das so?) ein großes Lob für dieses Forum aussprechen.  :thumbup:

Es ist schon eine Erleichterung zu wissen, das man nicht allein dasteht.

Kurz zu unserer Situation:

Wir sind verheiratet, haben zwei Kinder 3 und 8 Jahre alt. Mein Mann arbeitet, ich bin derzeit Hausfrau ohne Einkommen und arbeitssuchend. Unser Einkommen setzt sich aus einem Nettolohn von derzeit 2.550 Euro nebst Kindergeld 368 Euro zusammen. Unsere Verbindlichkeiten entstanden aus vielen Ereignissen, insgesamt sind es 72.000 Euro für einen Kredit, Dispos, Kreditkarten und 6500 Euro bei einem Versandhaus, insgesamt 6 Gläubiger.

Nach jahrelangem Kampf ums Überleben und immernoch schlaflosen Nächten haben wir uns an einen Anwalt gewandt, welcher uns zur Verbraucherinsolvenz geraten hat, da die Zinsen uns auffressen.

Die Zahlungen waren bisher immer noch getilgt worden, Dispos natürlich bis zum Anschlag erschöpft, sämtliche Papierwerte längst zu Geld gemacht um etwas zum Essen zu haben oder Löcher zu stopfen. Nun haben wir seit diesem Monat keine Zahlungen mehr geleistet außer die laufenden Kosten wie Miete etc. Die ersten Kündigungen der Banken sind da. 

Unser Plan:

Wir haben unseren Haushaltsplan nun aufgestellt und wollen versuchen, das nur mein Mann in die Privatinsolvenz geht, ein pfändbarer Betrag von ca. 210 Euro wäre vorhanden, sofern die Kinder und ich als unterhaltsberechtigte Personen gelten.

Ich selbst habe eine Kreditbank, ein Versandhaus und ein Gemeinschaftskonto mit einem Dispo zu bedienen, der mittlerweile gekündigt wurde. Mein AEV würde so aussehen, das alle drei Gläubiger die Summe festschreiben und ich diesen Betrag in 72 Raten abzahle. Es wären somit fast 100% Tilgung auf Sicht. Wenn dies scheitert, würde ich selbst mit einer Teilzeit/Vollzeitarbeit kaum ein pfändbares Einkommen erzielen können, da mein Mann soviel verdient, das ein Lohnsteuerklassenwechsel selbst für die Gläubiger wenig sinnvoll wäre.

Nun zu meinen Fragen:


Wie realistisch ist es, das die Gläubiger meinem Angebot zustimmen? Wenn zwei sich einverstanden erklären und eine gerichtliche Zustimmung erteilt werden kann, wie wirkt sich das dann auch meine Schufa aus?

Ich würde halt einfach besser damit gehen, wenn ich die IK vermeiden kann, da ich auch nun zumindest stundenweise bald wieder arbeiten möchte. Gesundheitlich und wegen der Kinder wird es mir aber nur bis 20 Stunden möglich sein. Doch mit einer "PI am Hals" sehe ich meine ohnehin schon eingeschränkten Möglichkeiten noch geringer auf dem Arbeitsmarkt.

Mein Mann bekommt im November Weihnachtsgeld, welches in der Abrechnung als Jahreszuwendung deklariert ist. Ich habe nur die Befürchtung, das davon nichts übrig bleibt, vielleicht kann mich ja jemand aufklären, die Abrechnung ist wie folgt:

Brutto 3.750, davon sind 3040 Grundgehalt plus 710, die sich aus Zulagen, VWL, Betriebsrentenzuschuss, Fahrtkostenauschale und Abgeltung für Arbeitszeitverkürzung zusammensetzt.

Ist davon alles als Einkommen zu berechnen? Bzw. welcher Nettobetrag liegt bei der Berechnung zugrunde?  :gruebel:

Das Weihnachtsgeld ist in Höhe des Grundgehaltes (3040 Euro) im November als Jahreszuwendung in der Abrechnung angegeben. Was bleibt davon? Wenn ich die 500 Euro von seinem Netto von dann ca.4000 Euro abrechne, ist er immer noch über dem Höchstsatz der Pfändungstabelle.

Heisst das, das komplette Gehalt geht dann an die Gläubiger? Wäre ja echt traurig, wenn nichts davon für die Kinder überbleibt.  :cry:

So, ich hoffe, das war jetzt nicht zuviel auf einmal für den Anfang.
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paps

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Re: Chancen und Fragen AEV und/oder PI
« Antwort #1 am: 13. Juni 2011, 19:34:04 »

zunächst einmal willkommen.

Die Pfändung bei Ihrem Mann wird bei 3 UHB etwa 200,- sein.

Ihre Vorstellung von einem außergerichtlichen Plan ist soweit o.k.
Bloß die Zustimmungsersetzung geht nur über einen formellen Insolvenzantrag.
Voraussetzung ist, dass mindesten 2 Gläubiger zustimmen und diese beiden zusammen auch mehr als 50% der Forderungen haben.
Anderen Falls würde es bei Scheitern des AEV auch zu einem verfahren kommen.
Wenn Sie nicht in die Inso wollen, könnte man auch mit jedem Gläubiger einzeln verhandeln.

Beim Weihnachtsgeld kann ich jetzt nur aus dem Gefühl heraus antworten.
Ich denke es werden so um die 900,- mehr Netto ausgezahlt.
Nicht pfändbar wären die VL und die Fahrtkostenpauschale.
Zur genauen Berechnung müßte mann das Netto und die einzelnen Positionen wissen.

Alles über derzeit 3020,- wird komplett gepfändet.
Darunter erfolgt die Pfändung lt. Spalte 3
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Re: Chancen und Fragen AEV und/oder PI
« Antwort #2 am: 14. Juni 2011, 05:40:24 »

Guten Morgen Paps,

danke für die Antwort.

Kann ich die genauen Posten auch per PN schicken?

Gruß Neustapeler
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paps

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Re: Chancen und Fragen AEV und/oder PI
« Antwort #3 am: 15. Juni 2011, 21:05:44 »

Nur zu.
Sie sind eine der wenigen, die fragt.  :whistle:
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Re: Chancen und Fragen AEV und/oder PI
« Antwort #4 am: 27. Juni 2011, 12:33:30 »

Hat sich erledigt, meine Anwalt hat ein Urteil gefunden, es wird wohl tatsächlich bei den 500 Euro bleiben. Der Rest geht komplett weg.
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