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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Darf ich selber kündigen?  (Gelesen 3778 mal)

tanja2000

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Darf ich selber kündigen?
« am: 26. August 2012, 11:07:31 »

Hallo Ihr lieben. Da bin ich mal wieder. Diesmal mit einer Frage, die Ihr mir hoffentlich auch beantworten könnt.
Ich arbeite seit 10 Monaten als Filialleiterin in einem Shop und kann nur sagen, dass was ich dort erlebe ist absolut grausam und für mich nicht mehr erträglich. Gegen meinen Arbeitsvertrag muss ich jede Woche eine 6 Tage Woche schieben, wegen ständigem Personalmangel. Allerdings darf ich auch keine neuen Mitarbeiter einstellen.
Die tägliche Arbeitszeit beträgt 15-16 Stunden ( Gastronomischer Betrieb) und die Überstunden werden auch nicht ausgezahlt. (Im Arbeitsvertrag steht dies aber geschrieben) Ich bekomme immer zur antwort,dass ich ja pleite bin und von dem Geld sowieso nichts hätte. Vielleicht kann ich die Stunden irgendwann in Freizeit ausgleiche wurde mir gesagt.
Dann wird mir ständig vorgeworfen, dass ich meine Arbeit nicht gut mache und man sich überlegt, mich auszutauschen.
Ich werde angehalten, meine Mitarbeiter zu schikanieren und auch noch die letzte Kraft und Freude aus Ihnen zu saugen indem ich auch dafür sorge, dass diese ebenso 12-13 Stunden täglich arbeiten! Ohne einen Cent dafür zu bekommen.
Ich darf keine Rücksicht auf Todesfälle in Familien nehmen und Urlaub nur für max 5 Tage geben. Ich selbst arbeite jetzt schon 10 Monate OHNE einen Tag Urlaub.

Jedesmal wenn der Distrikt Verantwortliche in der Filiale ist werden solche Bemerkungen Fallen gelassen wie :
Na, dass ist ja sehr kritisch. Ich habe das Gefühl hier in der Filiale klauen alle. Wir werden mal prüfen ob Du nicht auch in die Kassse greifst, was dann aus Deiner Insolvenz wird ist Dir ja wohl bewusst. Ausserdem verprügel ich alle mit einem Barhocker, sodass hier keiner mehr aufsteht! Diese Aussagen sind Unhaltbar.

Ich weiss, ich muss meinen Obliegenheiten nachkommen. Aber ich kann dort wirklich nicht mehr arbeiten.
Das geht alles an die Substanz. Kann ich selber kündigen, ohne derzeit einen neuen Job zu haben?
Ich bin mittlerweile in psychatrischer Behandlung und dieser würde mir sofort ein Attest für das Amt ausstellen.

Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar.

LG


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paps

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Re: Darf ich selber kündigen?
« Antwort #1 am: 26. August 2012, 12:17:09 »

Theoretisch könnten Sie kündigen.

Sie sollten Ihre Krankschreibung dazu nutzen, das mit der Agentur für Arbeit zu besprechen.
Eine Kündigung Ihrerseits hätte sonst ein Sperre zur Folge.

Auf jeden Fall sollten Sie aber den Rat des Psychologen annehmen und sich selber eine Pause gönnen.

Parallel dazu sollten Sie sich nochmals mit den Pfändbaren Beträgen (Mehrarbeit ist nur zur Hälfte anzurechnen) und den Versagungsgründen beschäftigen.
Ihr Distriktleiter will sie doch nur einschüchtern / Mobbing ??
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

tomwr

Re: Darf ich selber kündigen?
« Antwort #2 am: 26. August 2012, 23:17:47 »

Ich weiss, ich muss meinen Obliegenheiten nachkommen. Aber ich kann dort wirklich nicht mehr arbeiten.
Das geht alles an die Substanz. Kann ich selber kündigen, ohne derzeit einen neuen Job zu haben?
Ich bin mittlerweile in psychatrischer Behandlung und dieser würde mir sofort ein Attest für das Amt ausstellen.
Offenbar gibt es ja einen Arbeitsvertrag und an den würde ich mich erstmal halten (stundenmäßig).

Ich würde mal den Spieß umdrehen und mal eine Abmahnung an den Arbeitgeber schreiben, die Zustände schnellstens zu beheben da dies ein Verstoß seitens des AG gegen den geschlossenen Arbeitsvertrag ist. Natürlich per Einschreiben. Das ist Dein gutes Recht, was Du einfordern kannst und wenn sie meinen daraufhin kündigen zu können, dann ist das willkürlich seitens des AG und berechtigt nicht zu einer Sperre seitens des Jobcenter.

Und die Drohung geht ja wohl gar nicht. So einer müsste mir mal unter die Finger kommen.
Wenn es dafür Zeugen gibt würde ich sofort eine Anzeige bei der Polizei machen.
Wenn gerade keine Zeugen da sind, würde ich ihn im Gegenzug übelst beschimpfen.
Wenn Du den Job ja sowieso nicht mehr willst ...

Also mit den Themen Arbeitsrecht, Vertragsrecht (bezogen auf den Arbeitsvertrag), Unfallverhütungsvorschriften etc. bekommst Du jeden Arbeitgeber klein. Ganz schnell, ganz easy und ganz legal.

Achja, und frag ihn mal ob er schon mal was von einem Bundesurlaubsgesetz gehört hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/

Kopf hoch und nicht unterkriegen lassen.

Und falls Du eher der passive Typ bist:
Als Mobbingopfer ist es wichtig ab sofort ein Mobbingtagebuch zu führen, wo wurde ich gemobbt, wann hat wer was zu mir gesagt oder was gemacht etc. Mit Datum und Uhrzeit, ggf. Zeugen benennen die dabei waren. Das kannst Du auch abends zu Hause aufschreiben, musst Du nicht mit in die Arbeit nehmen. Ist aber nicht die schnelle Lösung, da braucht man etwas Durchhaltevermögen. In der Regel wird ein Mobbingtagebuch über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten geführt.
« Letzte Änderung: 26. August 2012, 23:20:44 von tomwr »
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Claus123

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Re: Darf ich selber kündigen?
« Antwort #3 am: 27. August 2012, 08:29:15 »

Claus-seit 6 Wochen mit erteilter RSB

Tania,das was Du schreibst ist schlimm und gemein.Hat aber im eigentlichen Sinne mit Deiner PI (Ja-bist Du denn in der PI?)nichts zu tun.
Das Insolvenzgericht würde das alles was Du schreibst nicht interessieren.In Deinem Fall konkret,
so schlimm es klingt-krankgeschrieben,dauerkrank ist dann immer noch das Beste-selbst wenn daraufhin eine krankheitsbedingte Kündigung folgt.
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tanja2000

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Re: Darf ich selber kündigen?
« Antwort #4 am: 27. August 2012, 19:17:59 »

Claus-seit 6 Wochen mit erteilter RSB

Tania,das was Du schreibst ist schlimm und gemein.Hat aber im eigentlichen Sinne mit Deiner PI (Ja-bist Du denn in der PI?)nichts zu tun.
Das Insolvenzgericht würde das alles was Du schreibst nicht interessieren.In Deinem Fall konkret,
so schlimm es klingt-krankgeschrieben,dauerkrank ist dann immer noch das Beste-selbst wenn daraufhin eine krankheitsbedingte Kündigung folgt.

Hi Claus,
ich bin schon in der WVP. Also nicht mehr in der PI. Aber es kann doch nicht sein, dass ich das alles so hinnehmen muss. Es wäre die beste Lösung wenn ich durch das Attest die Möglichkeit hätte zu kündigen. Ich habe schon von anderen Fällen in der Firma gehört, wo Kollegen auch krank waren und dann kein Gehalt mehr bekommen haben. Ich hätte micht mal die Möglichkeit einen Anwalt zu zahlen, denn damals mit Eröffnung der Inso war meine Rechtsschutzversicherung hinfällig. Oder habe ich die Möglichkeit andere Institutionen aufzusuchen?
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Claus123

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Re: Darf ich selber kündigen?
« Antwort #5 am: 28. August 2012, 11:41:24 »

Vielleicht können Dir tomwr oder paps noch genaueres dazu sagen-ich bin kein Jurist,schreibe nur,wie es bei mir war oder meine Einschätzung zum Sachverhalt.
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Claus123

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Re: Darf ich selber kündigen?
« Antwort #6 am: 28. August 2012, 11:44:13 »

....noch als Zusatz,das Attest sollte aber dann auch wirklich "wasserdicht" sein und vom Med.Dienst der Krankenkasse gestützt sein!
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tomwr

Re: Darf ich selber kündigen?
« Antwort #7 am: 28. August 2012, 17:59:40 »

Es wäre die beste Lösung wenn ich durch das Attest die Möglichkeit hätte zu kündigen. Ich habe schon von anderen Fällen in der Firma gehört, wo Kollegen auch krank waren und dann kein Gehalt mehr bekommen haben.
Solange das Herbeischaffen eines offiziellen Attests kein Problem darstellt, sollte man ggf. lieber fernbleiben von der Arbeit und auf die Kündigung des AG warten.

Aber schau Dir vielleicht mal diesen Fall an:
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Kuendigung_wegen_Ueberforderung_fuehrt_nicht_zu_Sperrzeit_Hessisches_LSG_L9AL129-08.html

Ansonsten google mal selbst ein bischen im Internet mit den Begriffen "Kündigung Unzumutbarkeit Arbeit".
Da kam das als 2. Treffer. Bei dem Fall gab es offenbar keine Sperrzeit trotz Kündigung durch den AN (aus wichtigem Grund). Sofern die Unzumutbarkeit von den Sozialträgern (Jobcenter) anerkannt wird, sollte das auch für die Gläubiger gelten.

Und Gesundheit geht echt vor !

Zitat
Fazit: Kündigt ein Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen und liegt objektiv eine starke Überforderung des Arbeitnehmers durch die zu erledigenden Arbeiten vor, so ist ein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe im Sinne von § 144 Abs.1 Satz 1 SGB III gegeben.
« Letzte Änderung: 28. August 2012, 18:02:09 von tomwr »
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