"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Darf IV Risikoversicherung kündigen?  (Gelesen 1880 mal)

wackeldackel

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 104
Darf IV Risikoversicherung kündigen?
« am: 29. Januar 2014, 17:11:27 »

Hallo liebe Gemeinde,

bin seit Okt./10 im Insolvenzverfahren. Durch eine Krebsgeschichte war  ich 2008 aus der Bahn geworfen worden und eine Zeitlang EU-Rentner.Ab diesem Zeitpunkt wurde meine Risikoversicherung ruhend gelegt.

Der IV kündigte meine Berufsunfähigkeitsversicherung und ließ sich das Guthaben auszahlen. Ich war fassungslos.Nun habe ich keinen BU-Schutz mehr.

Nun schrieb mich die Versicherung an, ob ich diese Risikoversicherung weiter bezahlen möchte. Gleichzeitig schrieb mich der IV an, er habe von der Versicherungsgesellschaft von der Existenz dieser Versicherung erfahren und möchte nun die Police ausgehändigt haben.

Darf die Versicherung, ohne mein Wissen, solche Dinge dem IV mitteilen? Und was hat der IV vor? Diese Versicherung bringt ihm doch nichts, oder?

Vielen Dank

Mark
Gespeichert
 

misstraut2011

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 3
  • Offline Offline
  • Beiträge: 90
Re: Darf IV Risikoversicherung kündigen?
« Antwort #1 am: 29. Januar 2014, 20:45:29 »

Hallo,

ich habe bewusst ein paar Wochen vor Insolvdenzeröffnung eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, die natürlich aus dem pfändungsfreien Einkommen bedient wurde. Somit waren meine Angehörigen abgesichert für den Fall der Fälle und hätten keinen Grund gehabt, ein mögliches Erbe auszuschlagen. Es gab absolut keinen Grund für den IV diese zu kündigen, wieso auch. Jedenfalls hat mein IV diese Vers. nicht gekündigt.

Der IV will alles was geht zu Geld machen, füllt dann doch einfach den Masse-Topf, das ist letztlich auch sein Job.

Ich würde IV anschreiben und darauf hinweisen, dass es keine kapitalbildende Versicherung ist (wenn es sich auch wirklich um eine solche handelt), die Vers. vom pfändfr. EK bedient wird. Er möge doch den Grund benennen, warum er die Police haben möchte.

LG
MissTraut
Gespeichert
 

sashsash

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 107
Re: Darf IV Risikoversicherung kündigen?
« Antwort #2 am: 30. Januar 2014, 08:16:39 »

Bei mir war es so, das mein IV auch alle Policen und Verträge haben wollte.
Denn er kann alle Verträge kündigen. Meiner hat mich gefragt, ob ich Telekom, X Versicherung und so weiter behalten oder gekündigt haben möchte.
Ausserdem wollte er an Hand den Policen sehen, ob Kapital zu holen ist.
Nach Einsicht und Klärung was alles gekündigt werden soll oder auch nicht, war die Sache vom Tisch.

Vielleicht will er nur ersehen, ob Kapital aus der Versicherung zu holen ist, denn das ist seine Pflicht!
Gespeichert
 

tomwr

Re: Darf IV Risikoversicherung kündigen?
« Antwort #3 am: 30. Januar 2014, 19:02:45 »

Der IV kündigte meine Berufsunfähigkeitsversicherung und ließ sich das Guthaben auszahlen. Ich war fassungslos.Nun habe ich keinen BU-Schutz mehr.

Der IV ist berechtigt, Versicherungen zu kündigen und den Rückkaufswert (sofern vorhanden) einzusacken, wenn kein Pfändungsschutz (§851c) besteht. Meiner hat eine Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr gekündigt und den Rückkaufswert zur Masse gezogen. Ich war mir gar nicht bewußt, dass die Versicherung einen Rückkaufswert hat.

Lebensversicherungen sind pfändungsgeschützt, wenn man z.B. kein Kapitalwahlrecht hat und die Auszahlung als Rente fest vereinbart ist. Ggf. lassen sich Versicherungen vor Insolvenzeröffnung auch umstellen. Oder selbst kündigen und den Rückkaufswert "verjubeln".  :wink:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz