"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: darf mann bei insolvenz klagen  (Gelesen 13741 mal)

sternchen600

  • Gast
Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #20 am: 29. März 2008, 22:44:16 »

Hallo Thofa
eigentlich beides.Weil aus der Vergangenheit daher weil TH zuerst ok zum Spesensatz sagte und nachher die Quittungen haben wollte.Zum anderem für die Zukunft, wegen der UST weil es für uns einfacher ist mit Spesensatz zu rechnen als die ganze Arbeit mit den Quittungen.Mein Mann ist sich noch nicht sicher ob er seinen Beruf weiter auf selbstständige Basis ausführen soll oder lieber versucht sich einstellen zu lassen.
Mfg Sternchen
Gespeichert
 

sternchen600

  • Gast
Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #21 am: 02. April 2008, 21:31:26 »

Hallo
wollte nur mal vom Termin beim TH berichten.Erst mal behauptete er nichts von der Sache gewusst zu haben .Wir erklärten ihm das mein Mann letztes Jahr im Juni mit ihm telefoniert hatte und ihm den Sachverhalt erzählte und auch das wir gewillt waren zu klagen und das wir im September bei ihm waren und mit ihm über das Thema gesprochen hatten und auch sagten das wir am klagen sind.Der TH meinte nur das er ca. 10 Stunden am Tag reden würde und er sich keine Notizen gemacht hätte und somit nichts davon gewusst hätte .Er war sogar der Meinung mein Mann sei nicht selbständig gewesen worauf ich erwiderte das ich selber die Gewerbeanmeldung durch gefaxt hatte.Er sagte uns wohl das die bisherige Rechtspflegerin nicht mehr für uns zuständig sei aber er so nicht wüsste wer es jetzt ist.Er weigert sich den Betrag freizugeben obwohl wir versuchten ihm zu erklären das der Betrag erstmal in die Geschäftsmasse gehöre um Rechnungen aus der Selbständigkeit zu begleichen und dann erst eine Art Lohn berechnet werden könnte.Kurzum er gibt alles an das Insolvenzgericht weiter und ist auch nicht bereit den Sachverhalt dort genauer zu erläutern .Das heisst das Gericht bekommt ein Schreiben worin steht das wir noch Geld von letztem Jahr zu kriegen haben und mehr nicht.Wir haben darauf erwidert das wir von uns aus die Unterlagen von der Klagestellung und Stellungnahme von uns dort hinschicken damit das Gericht überhaupt im Bilde ist worum es geht.Was haltet Ihr davon??
Grüsse Sternchen
Gespeichert
 

sternchen600

  • Gast
Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #22 am: 07. April 2008, 09:58:55 »

Hallo
habe ein Schreiben vom TH bekommen welches er an das Insolvenzgericht schickt.Eine Katastrophe sage ich.Der hat alles verdreht das keine Einkommenssteuererklärung von 2006 und 2007 vorliegen würde obwohl mein Mann 2006 als LKW Fahrer angestellt war und wir ihm sagten das wir zur zeit von Hartz 4 keinen Steuerberater bezahlen können .Ebebso das mein Mann von 2006 keine Übernachtungsquittungen habe..na ja was soll man denn so als Ehefrau für eine Übernachtung holen?? Er schreibt auch das mein Mann letztes Jahr als LKW Fahrer gearbeitet hat was auch nicht wahr ist .ER schreibt zwar das er zur Freigabe neigt aber bemängelt gleichzeitig das Wohlverhalten was auch nicht stimmt .Wir werden unds einen Termin beim Insolvenzgericht nehmen und das dort persönlich berichtigen .Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit den TH zu wechseln.
Liebe Grüsse Sternchen
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #23 am: 07. April 2008, 18:57:55 »

Sie können auch in Kenntnis des Schreibens des TH eine Gegendar-/Richtigstellung schriftlich beim Gericht machen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

sternchen600

  • Gast
Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #24 am: 08. April 2008, 19:01:37 »

Hallo Paps
ich hatte vorgestern mit der Rechtspflegerin ein Telefonat und die Irrtümer aufgeklärt .Ich habe Ihr noch alles cshriftlich zugeschickt und Sie war sehr nett am Telefon und war der Meinung das es nicht schlecht ist auch mal die andere Seite zu hören .An dieser Stelle auch mal ein super dickes dankeschön an Euch  Ihe habt mir sehr weitergeholfen ohne Euch hätte ich alles einfach geschluckt und mich nicht gewehrt.TOP!!!!
MfG
Sternchen
Gespeichert
 

sternchen600

  • Gast
Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #25 am: 12. April 2008, 20:13:23 »

Hallo
ich hätte da nochmal eine Frage....
Wir sind ja mithilfe einer Anwältin eine noch offene Rechnung am einklagen.Wir hatten Prozesskostenbeihilfe beantragt welche auch genehmigt wurde.Bisher haben wir ca. 500 € für Fahrtkosten ect. bezahlt.Jetzt ist das Verfahren ja erstmal unterbrochen bis das Insolvenzgericht entschieden ob wir das Geld haben dürfen oder nicht .Nun bekam ich diese Woche eine Rechnung von der Anwältin über 760 € .Ich habe Sie gefragt was das soll da wir doch die Hilfe zugesagt bekommen haben und sie meinte da sie nicht auf unbestimmte Zeit abrechnen könnte müsste sie das erstmals von uns einfordern.Nun meine Frage ob das wohl so richtig ist???Ich meine wenn ich mir das zur Zeit leisten könnte hätte ich wohl keine Kostenbeihilfe bekommen .
Grüsse Sternchen
Gespeichert
 

sternchen600

  • Gast
Re: darf mann bei insolvenz klagen
« Antwort #26 am: 30. Mai 2008, 21:41:18 »

 :whistle: Hallo
wollte nur nochmal ein dickes danke da lassen .Dank euren Tipps haben wir es darauf ankommen lassen wie das Insolvenzgericht entscheidet .Wir haben die Zusage das wir das Geld für uns halten dürfen .Ohne euch hätten wir alles nur akzeptiert so hatten wir echt Glück .DANKE!! :biggrin: :biggrin: :biggrin:
LG Sternchen
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz