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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Tiere im Besitz: Muss ich sie verkaufen?  (Gelesen 5011 mal)

Leyla

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Tiere im Besitz: Muss ich sie verkaufen?
« am: 17. März 2009, 22:27:06 »

Hallo, ihr wißt sicher, wie es sich mit Haustieren verhält?!

Sie können ja durchaus einen erheblichen Wert darstellen, meinem Gefühl nach gehören sie aber vor allem zur Familie! Dass meine betagte Promendadenmischung mein Vermögen nicht vermehrt, leuchtet ein. Aber eine Zuchthündin? Oder ein reinrassiges, gut ausgebildetes Pferd? Kommt der Insolvenzverwalter auf die Idee, mich nach dem Wert meines Pferdes zu fragen? Der ist ja für Nicht-Fachleute schwierig einzuschätzen.  Oder wird das automatisch verkauft? Das wäre furchtbar ...

Könnte  ich es meiner Freundin schenken?
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lucca_m

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Re: Tiere im Besitz: Muss ich sie verkaufen?
« Antwort #1 am: 18. März 2009, 08:20:14 »

Gegen einen hund wird kaum einer was haben. Wenn es aber drei oder mehr sind?

Ein Pferd stellt immer einen gewissen sachlichen Wert dar und es gibt Fachleute, die es taxieren können. Machen Sie sich da mal keien falschen Hoffnungen.
Dazu kommen noch die nicht unerheblichen Kosten jeden Monat. Diesen Luxus in der Insolvenz würde keiner verstehen.
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Feuerwald

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Re: Tiere im Besitz: Muss ich sie verkaufen?
« Antwort #2 am: 18. März 2009, 11:29:51 »

Haustiere sind unpfändbar.


 811c ZPO - Unpfändbarkeit von Haustieren

(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.

(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

paps

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Re: Tiere im Besitz: Muss ich sie verkaufen?
« Antwort #3 am: 18. März 2009, 17:10:57 »

Die Frage ist, ist ein Pferd ein Haustier im Sinne des Gesetzes?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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foxtra

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Re: Tiere im Besitz: Muss ich sie verkaufen?
« Antwort #4 am: 18. März 2009, 18:39:26 »

Kann ich mir nicht vorstellen. Ein Haustier ist ein Tier, was im Haus gehalten wird. Ein Pferd ist ein Stalltier. Hat nichts mit Haustieren zu tun sondern zählt gemeinhin zu den Nutztieren.
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Leyla

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Re: Tiere im Besitz: Muss ich sie verkaufen?
« Antwort #5 am: 19. März 2009, 09:06:29 »

Vielen Dank! Das wird ja richtig spannend!

Nochmal: Da mein Pferd kein Nutztier ist - es wird nicht im wirtschaftlichen Sinne genutzt - ist es ein Haustier. So könnte man es sehen, oder? Ich versichere es auch nicht als Nutztier.

Andererseits: Als Reitlehrerin könnte ich mit seiner Hilfe Geld verdienen: Dann würde ich es zwar nutzen, es wäre aber gleichzeitig eine Einnahmequelle, die man mir sinnvoller Weise nicht nehmen sollte, oder?

Und nochmal: Darf ich es verschenken? Oder einer Stiftung zur Verfügung stellen? Noch ist kein Verfahren eröffnet ...
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foxtra

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Re: Tiere im Besitz: Muss ich sie verkaufen?
« Antwort #6 am: 19. März 2009, 10:10:34 »


Nochmal: Da mein Pferd kein Nutztier ist - es wird nicht im wirtschaftlichen Sinne genutzt - ist es ein Haustier. So könnte man es sehen, oder? Ich versichere es auch nicht als Nutztier.


Auch nochmal: Ein Pferd ist und bleibt ein Nutztier, auch wenn es nicht wirtschaftlich genutzt wird. Das ist nunmal so.

Andererseits: Als Reitlehrerin könnte ich mit seiner Hilfe Geld verdienen: Dann würde ich es zwar nutzen, es wäre aber gleichzeitig eine Einnahmequelle, die man mir sinnvoller Weise nicht nehmen sollte, oder?

Warum tun Sie es dann nicht? Wäre doch eine Einnahmequelle, um die Schulden zu reduzieren. Und wenn Sie als Reitlehrerin ein Nebengewerbe ausüben, mit welchem Sie Ihre Schulden reduzieren können, würde es auch nicht zur Pfändungsmasse gehören. Das ist dann so, wie bei einem Selbständigen, der seine Tätigkeit nur mit dem Auto ausüben kann, da wird das Auto dann auch vom IV freigegeben und kann nicht gepfändet werden.

LG

Foxtra
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dobberstein

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Re: Tiere im Besitz: Muss ich sie verkaufen?
« Antwort #7 am: 19. März 2009, 10:53:46 »

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein IV/TH ein Gnadenbrotpferd veräußert, da ist der Aufwand zu hoch und der Ertrag zu klein.
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lucca_m

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Re: Tiere im Besitz: Muss ich sie verkaufen?
« Antwort #8 am: 19. März 2009, 11:39:42 »

Wenn ein Pferd sein Gnadenbrot bekommt, wird es doch nicht mehr Reitschulpferd genutzt, oder? Da muss man ja Angst haben,d ass es in der Mitte durchbricht.

Da dieses Pferd siher einen Wert darstellt, können Sie es nicht verschenken. Das kann der IV 6 Monate rückwirkend anfechten. Bei nahestehenden Personen sogar bis zu 10 Jahre.



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Insokalle

Re: Tiere im Besitz: Muss ich sie verkaufen?
« Antwort #9 am: 19. März 2009, 18:05:31 »

Nur weil man ein Pferd nicht in den Flur stellen kann, bedeutet es nicht, dass es unpfändbar ist. Im Gesetz steht „häuslicher Bereich“ s.o., d.h. das Tier muss sich in räumlicher Nähe zum Schuldner befinden, z.B. im Hausgarten. Es wird sicherlich niemand eine profane Katze pfänden, die sich von morgens bis abends in der Nachbarschaft herumtreibt und deren genauer Aufenthaltsort in dieser Zeit bisweilen unklar ist.

Nur wird ein Pferd eher selten im Garten gehalten, sondern meist irgendwo im Stall. Dann dürfte es an der räumlichen Nähe zum Schuldner wohl fehlen. Noch brauchbare Reitpferde wären dann pfändbar. Ob ein Verwalter aber einen alten Klepper ohne Abstammungsnachweis, Pferdepass oder was immer man braucht trotzdem verwertet, kann man in der Tat anzweifeln.
In einem Fall wurde ein 20-jähriges Gnadenbrotpferd für unpfändbar gehalten.

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paps

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Re: Tiere im Besitz: Muss ich sie verkaufen?
« Antwort #10 am: 19. März 2009, 18:26:14 »

zwischen ignorieren und unpfändbar ist aber immer noch ein klitze kleiner Unterschied.

Mal unabhängig vom möglichen "Aufmirlernstdureitenpferd"
Ist ein als Hobby gehaltenes Pferd nun unpfändbar, nur weil es einem ans Herz gewachsen ist?

Ich bin nun schon seit gestern am suchen ob ich was Brauchbares dazu finde.
Unser Rechtsfleger hat zusammen mit seiner Inso-Richterin erst mal losgelach tund danach gegrübelt.
Die hatten zwar schonmal über Pferde zu entscheiden, aber das war ein Reiterhof und die Sachlage klar.


PS: hat jemand die Telefonnummer von Klaus und Klaus?
Die hatten ja mal ein Pferd auf dem Flur . (http://www.comicforum.de/comicforum/images/smilies/yelrotflmao.gif)
« Letzte Änderung: 19. März 2009, 18:35:53 von paps »
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Feuerwald

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Re: Tiere im Besitz: Muss ich sie verkaufen?
« Antwort #11 am: 19. März 2009, 19:34:16 »

es wurde alles schon einmal abgehandelt,
wenn nicht in diesem, dann in einem anderen Forum bspw. Forum Zoo (?). Ich kann mich entsinnen, einmal mit einem Kollegen gesprochen zu haben, der genau vor dieser Problematik stand. Damals ging der Gaul als Haustier durch. Man kann die Pferde auch vor der Schlachtung schützen (da gibt es einen formalen Trick mit einer Eintragung, den ich vergessen habe).

Dann gibt es immer noch den letzten Ausweg: Lokale Presse "Rettet den Gaul vor dem bösen Insolvenzverwalter" oder auch aus der Masse freikaufen!


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