"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: WVP und Mietrückzahlung  (Gelesen 2079 mal)

lissi805

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
WVP und Mietrückzahlung
« am: 15. Mai 2010, 12:23:13 »

Hallo,

ich befinde mich in der WVP,der Schlusstermin war schon.
ich bekomme jetzt eine Mietrückzahlung ,darf ich diese behalten ?
 

liebe Grüße
lissi
Gespeichert
 

deagle

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 263
Re: WVP und Mietrückzahlung
« Antwort #1 am: 15. Mai 2010, 23:56:51 »

Ja darfste behalten, die Rückzahlung wird  von der Abtretungserklärung nach $ 295 InsO nicht erfasst
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz