Hallo,
Du sprichst da ein Thema an, was mich auch sehr stark beschäftigt, da ich dasselbe Problem habe.
Ich bin auch im Aussendienst, ein Wagen gehört zu meinem Dienstverhältnis, und habe die 1% Regelung (VW Passat) d.h. 335 Euro (1% vom Listenpreis) werden meinem Gehalt aufgeschlagen, mein Brutto erhöht sich also. Davon gehen die Sozialabgaben und Lohnsteuer runter, es verbleibt ein Netto xxx.
Laut Steuerberater und TH wird der nunmehr höhere Nettobetrag bis zur Grenze gepfändet, dann wird nochmal komplett der Wagen inkl. Fahrten zur Arbeitsstätte abgezogen (380 Euro). Dadurch verbleibt mir so wenig, daß ich mich unterhalb des Hartz4-Satzes bewege! Angeblich ist das alles so richtig, d.h. der volle Geldwerte Vorteil, unabhängig davon wie die Nutzung tatsächlich aussieht geht zu meinen Lasten. Auch das Argument, daß der Wagen Teil des Dienstverhältnisses ist, interessiert keinen.
Es heißt immer nur, daß der Wagen voll pfändbar ist, aber warum erst nach Abzug des pfändbaren Teils, warum nicht sofort von Nettogehalt und dann erst der Pfändbare Betrag?
So recht schlau geworden bin ich weder hier noch auf diversen Seiten im Internet, irgendwie scheint man bei dieser Konstellation der Dumme zu sein, alle "profitieren" vom höheren Gehalt, nur der Arbeitnehmer nicht...
PS: Da der Wagen zum Gehalt zählt, ist es auch nicht möglich, einseitig darauf zu verzichten (Insolvenzminderung), und das Finanzamt will auf jeden Fall die Regelung wie bisher, also alle Fahrtenbuchvarianten scheiden aus.
Wahrscheinlich bleibt nur der Weg übers Gericht, aber ich denke, mit wenig Erfolg (und vielen Kosten).
Werde heute nochmal mit dem Anwalt der SB-Stelle sprechen, wie Er es sieht.
Für mich ist jedenfalls dadurch die Arbeitsmotivation gleich Null geworden, ich hoffe, bei Dir sieht es besser aus.
Werde weiter berichten,
Gruß,
Doktor Mabuse