Hallo Liebe Forumsgemeinde,
bin seit 02/10 im PI-Verfahren.
Nun erreichten mich folgende Schreiben:
Amtsgericht XXX, Aktenzeichen: XX IK XX/XX
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des XXX
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 04.05.2011 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
a.
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Treuhänders sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
b.
Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§§ 289, 290);
c.
Bezüglich der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung durch den Treuhänder (§ 292 Abs. 2 InsO) müsste gegebenenfalls ein mündlicher Termin zur Anhörung der Gläubigerversammlung bestimmt werden.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts XXX, Zimmer Nr XXX aus.
XX IK XX/XX
Amtsgericht XX, 25.02.2011
Amtsgericht XXX, Aktenzeichen: XX IK XX/XX
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des XXX, soll die Schlussverteilung erfolgen.
Zu berücksichtigen sind die festgestellten Forderungen gem. § 38 InsO in Höhe von XX.XXX,XX EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse in Höhe von 0,00 EUR zur Verfügung Gläubiger gem. § 38 InsO erhalten auf Ihre Forderungen keine Quote. Das Verteilungsverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts XXX zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Amtsgericht XX, 04.03.2011
Habe mir letzte Woche bei Gericht die Liste der Gläubiger angesehen.
Da war nix beunruhigendes zu sehen, trotzdem beschäftigt mich das Ganze.
Ich kann mit dem ganzen Gerichtsdeutsch nicht wirklich viel anfangen.
Ist mit dem zweiten Schreiben der im ersten Schreiben genannte Termin hinfällig?
Oder habe ich Beide nicht richtig verstanden?
Oder ist das zweite Schreiben nur eine Ergänzung zum Ersten?
Muß ich in irgendeiner Weise noch tätig werden, oder ist alles ganz normal und bald beginnt dann quasi die Wohlverhaltenphase?
LG
derOZ