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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Dringende Fragen nach Todesfall  (Gelesen 3341 mal)

Goofy

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Dringende Fragen nach Todesfall
« am: 11. November 2012, 21:05:39 »

Hallo,

ich bin neuer User in diesem Forum und hoffe auf möglichst schnelle Hilfe.

Meine Mutter befand sich seit ca. April 2012 (da ist es rechtskräftig geworden) in einer Privatinsolvenz.Sie hatte nach dem plötzöichen Tod meines Vaters die Schulden eines Privatkredites "geerbt" (sie hatte als Ehefrau mitunterschrieben).Meine beiden Geschwister und ich haben für uns sowie für unsere Kinder das Erbe ausgeschlagen , alle nahen Verwandten ebenso.
Nun ist meine Mama an Krebs am Sonntag an Krebs gestorben.
Wir Kinder und wieder alle Verwandten müssen nun wieder das Erbe ausschlagen.
Was ist mit ihrer Wohnung???
Müssen wir den Mietvertrag kündigen???
Sind wir für anfallende Kosten (Monatsmieten,Gas,Wasser,...) verantwortlich auch wenn wir das Erbe ausschlagen????
Müssen wir die Wohnung leer räumen????
Dürfen wir überhaupt in die Wohnung noch weiterhin rein????
Müssen wir den Insolvenzverwalter benachrichtigen????

Wir wollen da jetzt keinen Fehler machen.Es wäre wirklich toll möglichst schnell Antworten zu bekommen.Wir wissen nicht weiter....

Vielen Dank
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Der_Alte

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Re: Dringende Fragen nach Todesfall
« Antwort #1 am: 11. November 2012, 22:29:18 »

Zunächst einmal möchte ich Ihnen meine herzliche Anteilnahme aussprechen.

Da Ihre Mutter während des laufenden Insolvenzverfahrens verstorben ist, sollten Sie zunächst den Treuhänder und das Gericht darüber informieren. Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, ob das Verfahren von Amts wegen als Nachlassinsolvenz weitergeführt werden muss oder Sie dazu einen Antrag stellen müssen. Fragen Sie am besten das Insolvenzgericht.

Fest steht, dass nach § 324 InsO die Kosten der Beerdigung Massekosten sind, Sie also dafür nicht eintreten müssen. Weitere Kosten der Masse finden Sie ebenfalls dort.

Die Wohnungskündigung ist Sache des Nachlassinsolvenzverwalters, ebenfalls die Räumung. Bei persönlichen Gegenständen wie Fotos etc. wird er sicher mit sich reden lassen, dass diese in der Familie bleiben. Wertgegenstände muss er allerdings verwerten.
Sprechen Sie  Wohnungsbetretungen etc. mit dem Insolvenzverwalter ab - nicht das Ihnen jemand etwas unterstellen oder unterschieben will.
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Goofy

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Re: Dringende Fragen nach Todesfall
« Antwort #2 am: 12. November 2012, 05:36:05 »

Zitat
Fest steht, dass nach § 324 InsO die Kosten der Beerdigung Massekosten sind, Sie also dafür nicht eintreten müssen. Weitere Kosten der Masse finden Sie ebenfalls dort.

Guten Morgen,
erstmal Vielen Dank für die Antwort.
Wir sind doch aber unserer Mutter gegenüber unterhaltspflichtig , und ich glaube , dass die Kosten für die Bestattung wirklich die einzigen sind , die wir nicht auslassen können oder dürfen ?!
Es wäre am Wichtigsten zu erfahren : Wenn wir die Wohnung kündigen , treten wir dann nicht das Mietverhältnis an?Oder sollen wir nur über ihren Tod informieren?
Die Angst ist ja,dass man nun irgendwas kündigt oder tut , was einem hinterher hinsichtlich der Schulden zur Last gelegt werden kann?!
Wie sieht das mit den Utensilien aus,die ihr von Sanitätshäusern zur Verfügung gestellt wurden? (Rollstuhl,Rollator,Sauerstoffgerät,...)Die rufen an und wollen die Hilfsmittel abholen.Darf ich die jetzt rausgeben?Dafür müsste ich die Wohnung betreten?!Oder muss ich denen sagen,dass sie warten müssen?
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Insokalle

Re: Dringende Fragen nach Todesfall
« Antwort #3 am: 12. November 2012, 17:01:45 »

Auch ich möchte mein Beileid aussprechen.

Vor geraumer Zeit hatte ich einiges zu dem Thema geschrieben.
Wichtig ist auf jeden Fall die möglichst sofortige Mitteilung an das Insolvenzgericht und den Verwalter.

Wie es weiter geht, hängt vom Stand des Insolvenzverfahrens ab. Ist es schon aufgehoben oder noch nicht?

Angesichts der kurzen Zeit gehe ich davon aus, dass das Verfahren noch läuft.
Stirbt ein Schuldner während des lfd. Insolvenzverfahrens, wird das Verfahren automatisch als sog. Nachlassinsolvenzverfahren fortgeführt. Das Gericht erlässt einen entspr. Beschluss. Das Vermögen bleibt also in einem Verfahren. Durch das Nachlassverfahren wird die Haftung der Erben auf das Sondervermögen (den Nachlass) beschränkt § 1975 BGB, vgl. auch Dürftigkeitseinrede § 1990 BGB. Ggf. muss das Insolvenzverfahren nach §§ 207 InsO mangels Masse eingestellt werden.
Trotzdem sollten Sie das durch Beratung klären, damit die Erben nicht doch noch für die "geerbten" Schulden aufkommen müssen. Mit dem Ausschlagen wäre man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Im Falle des Nachlassinsolvenzverfahrens gehören Beerdigungskosten zu den Masseverbindlichkeiten, die der Verwalter also aus der Masse begleichen müsste.

Der Mietvertrag wird mit den Erben fortgesetzt. Die Erben haben aber ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters ausgeübt werden muss (§ 580 BGB). Ob sich durch eine Nachlassinsolvenz daran was ändert, wage ich zu bezweifeln.
Die Mieten sind mE keine Masseverbindlichkeiten, da sie nicht vom Verwalter verursacht sind und nicht in die Gruppen des § 324 InsO fallen. Also müssten die Erben sie zahlen, könnten sich aber auf § 1975 BGB berufen.
Oder die Erben schlagen das Erbe aus.

Einzelheiten würde ich mit dem Insolvenzgericht besprechen.
Bis zu einer Klärung würde ich keine Gegenstände aus der Wohnung entfernen oder an Gläubiger übergeben, egal wie penetrant beispielsweise die Sanitätshäuser sind. Das allein schon, um mögl. Haftung zu entgehen, denn in der Nachlassinsolvenz obliegt die Prüfung der Herausgabe dem Verwalter.

« Letzte Änderung: 12. November 2012, 17:09:49 von Insokalle »
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Goofy

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Re: Dringende Fragen nach Todesfall
« Antwort #4 am: 12. November 2012, 17:20:07 »


Hallo ,

erstmal Vielen Dank für die Antwort.
Zitat
Angesichts der kurzen Zeit gehe ich davon aus, dass das Verfahren noch läuft.

Ja , das Verfahren läuft noch.

Zitat
Trotzdem sollten Sie das durch Beratung klären, damit die Erben nicht doch noch für die "geerbten" Schulden aufkommen müssen. Mit dem Ausschlagen wäre man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Wir werden das Erbe in jedem Fall ausschlagen.

Zitat
Im Falle des Nachlassinsolvenzverfahrens gehören Beerdigungskosten zu den Masseverbindlichkeiten, die der Verwalter also aus der Masse begleichen müsste.

Das hätten wir aber dann vor der Bestattung klären müssen , oder? Ich meine , mein Bruder hat die Rechnung für die Bestattung unterschrieben und wir haben auch z.B. ein Wahlgrab gewählt , also die Beerdigung war jetzt nicht "das Billigste vom Billigsten".Da kann man doch jetzt nicht mehr die Kosten abwälzen,oder?

Zitat
Der Mietvertrag wird mit den Erben fortgesetzt.

Zitat
Einzelheiten würde ich mit dem Insolvenzgericht besprechen.

Die Sache mit dem Mietvertrag hat sich ja erledigt,wenn wir das Erbe ausschlagen.Die Wohnungsverwaltung wollen wir in Kenntnis setzen,dass meine Mutter verstorben ist und wir das Erbe nicht antreten werden , damit wüssten die Bescheid.Der Insolvenzverwalter wird ebenfalls informiert.Ich denke,dann müssten wir auf der sicheren Seite sein,oder??Wir werden die Wohnung weiter nicht mehr betreten und ich werde die San-Häuser an die Wohnungsgesellschaft verweisen.Ich denke , dann machen wir keinen Fehler,oder?

Vielen Dank

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Insokalle

Re: Dringende Fragen nach Todesfall
« Antwort #5 am: 12. November 2012, 17:34:59 »

Ob es einen Erstattungsanspruch gegen den Verwalter gibt, weiß ich nicht. Ich meine mal gelesen zu haben, dass dem so ist. Aber dazu müsste auch Masse da sein. Oft ist das nicht der Fall.

Die Sanihäuser würde ich an den Insolvenzverwalter verweisen, denn er wird Verwalter in dem Nachlassinsolvenzverfahren und muss die Masse prüfen.
Sie würden ihm einen Gefallen tun, wenn Sie ihn bei seiner Aufgabe unterstützen mit Auskünften, Unterlagen u.ä.
Die Wohnungsverwaltung wird vermutlich einen Nachweis über das Ausschlagen des Erbes verlangen.

Ich denke auch, mit dem Ausschlagen des Erbes kann nicht mehr viel passieren. Das, was dann noch zu regeln wäre, müssen die anderen Beteiligten unter sich klären.

« Letzte Änderung: 12. November 2012, 17:36:41 von Insokalle »
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