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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ehefrau soll Einkommenssteuer nachzahlen, haftet Steuerberater???  (Gelesen 4081 mal)

emmi

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Hallo  alle zusammen,

Bin neu hier und im Moment völlig am verzweifeln.
Mein Mann hat Insolvenz in seinem Bäckereibetrieb angemeldet; Eröffnung soll am 30.06 sein, bekommen keine Infos vom vorläufigen IV, trotz mehrmaliger Anrufe. Am Anfang nur kurze Besprechung bei uns zu Hause. Mein Mann soll weitermachen, die nötige Ware darf er sich selber (aus Kasse mit Abrechnung) kaufen. Sonst leben wir momentan von meinem  Job (1450€) wovon ich Haus, mein Auto, Versicherungen bezahle, 2 Kinder haben wir auch.
Geld aus Lieferungen kommt natürlich aufs Konto vom IV.
Jetzt kam das Finanzamt  und forderte von mir für 2005 u. 2006 die Einkommensteuer (es waren noch keine Jahresabschlüsse vom Steuerberater gemacht worden, er hat uns immer hingehalten, es hätte noch Zeit). Ich habe Steuerklasse 3, deswegen hohe Steuernachzahlung.
Der Steuerberater meint es sei rechtens, das ich jetzt zahlen muss. Es wären höchstens für 2006 1000€ Ersparnis drin wenn wir einen Abschluss machen und diesen getrennt berechnen lassen. Für 2005 lohne es nicht. Hätte der Steuerberater wissen müssen das ich in einer Insolvenz die fehlende Einkommenssteuer allein bezahlen muss? Gibt es eine Mithaftung des Steuerberaters?
Habe mit dem FA eine Vereinbahrung treffen müssen, das ich monatlich 200€ zurückzahlen muss. Ich will ja zahlen, weiß aber nicht wie. Wenn ich nicht zahle werden sie immer wieder mein Konto pfänden wollen (laut FA).
Manchmal möchte ich garnix mehr, aber viele meinen bald wird wieder alles besser. Warum muss ich bluten wenn mein Mann Insolvenz beantragt??? Die ganze Familie leidet, Essen kann ich garnix mehr(sparen wir das eben schon ein).
   
Hat der Steuerberater an irgendetwas Mitschuld?
Kann mir das Finanzamt Geld unterhalb der Pfändungsgrenze abnehmen oder immer wieder das Konto pfänden wollen? Gehaltspfändung währe mir egal, Arbeitgeber weiß bescheid..

Ich hoffe ihr könnt mir mit diesem Durcheinander weiterhelfen :search:


Danke im voraus, Emmi
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ThoFa

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Re: Ehefrau soll Einkommenssteuer nachzahlen, haftet Steuerberater???
« Antwort #1 am: 15. Juni 2007, 19:39:35 »

Hallo,

das Durcheinander begann damit, dass Ihr Mann offensichtlich Insolvenz beantragt hat, ohne sich entsprechende Beratungshilfe zu holen. Wie oft habe ich das jetzt schon geschrieben ?  :gruebel: :neutral:

Das Finanzamt kann bei Ihnen natürlich nicht unter die Pfändungsgrenze pfänden. Irgendwann werden Sie die EV abgeben müssen, dann könnte etwas Ruhe einkehehren.

Wen betrifft denn diese Steuernachzahlung jetzt ? Also, auf wen entfällt denn die tatsächliche Steuerlast ?

MfG

ThoFa
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emmi

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Re: Ehefrau soll Einkommenssteuer nachzahlen, haftet Steuerberater???
« Antwort #2 am: 15. Juni 2007, 19:48:01 »

Aus den gemeinsamen Bescheiden vom Fa für Einkommen-, Kirchensteuer und Soli-zuschlag.
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paps

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Re: Ehefrau soll Einkommenssteuer nachzahlen, haftet Steuerberater???
« Antwort #3 am: 15. Juni 2007, 19:58:09 »

Die Frage geht ehr dahin, wer wieviel bei bei getrennter Berechnung nachzahlen muß?

ZB könnte es ja sein, dass Sie persönlich durch höhere Werbungskosten oder Sonderausgaben nichts oder wenig  nachzahlen müßten und sich die
Nachzahlung nur durch das unversteuerte Einkommen Ihres Mannes ergibt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ThoFa

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Re: Ehefrau soll Einkommenssteuer nachzahlen, haftet Steuerberater???
« Antwort #4 am: 15. Juni 2007, 20:03:06 »

Hallo,

nicht ganz. Die Frage zielt darauf, auf wem von den beiden die Steuerlast fällt ? Wenn die Steuerlast auf den Mann fällt, bräuchte man ja nur eine Aufteilunge zu beantragen, dann erledigt sich das Problem von alleine. Allerdings müsste dann auch die Steuererlärung gemacht werden, was man ohnehin machen muss.

MfG

ThoFa
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emmi

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Re: Ehefrau soll Einkommenssteuer nachzahlen, haftet Steuerberater???
« Antwort #5 am: 15. Juni 2007, 20:19:55 »

Ja, Aufteilung könnten wir nach einer Steuererklärung beantragen. Nur der Steuerberater meint,für 2005 lohne sich das für mich nicht,da ich dann noch mehr für dieses Jahr bezahlen müsse.
Für 2006 könne er das wohl machen, da ich dann evtl. ca. 1000€ weniger zahlen müsse. Jedoch müsse erst der vorläufige IV gefragt werden, dieser weilt aber noch im Urlaub.
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ThoFa

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Re: Ehefrau soll Einkommenssteuer nachzahlen, haftet Steuerberater???
« Antwort #6 am: 15. Juni 2007, 20:35:03 »

Hallo,

der IV hat mit der Aufteilung der Steuerschuld nicht zu tun. Also für 2006 machen und das schnellstmöglich.

2005 sollte man dann wohl lassen, sofern der StB richtig liegt.

MfG


ThoFa
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