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Autor Thema: Ehegattenunterhalt  (Gelesen 1974 mal)

Hoffnungsloser

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Ehegattenunterhalt
« am: 26. Februar 2011, 09:58:34 »

Hallo zusammen,

angenommen ein Ehepaar befindet sich jeder für sich in der Verbraucherinsolvenz.
Das Paar trennt sich.
Nun fordert einer der Partner Ehegattenunterhalt.
Nach meiner Information werden Kinder und Ehepartner als Gläubiger bevorzugt vor den anderen.
Ist das korrekt?

Meines Erachtens müsste es dann wie folgt laufen:
Das Gericht läßt bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes die anderen Gläubiger außen vor und es wird normal gerechnet.
Also laufende Kosten des Zahlungspflichtigen abgezogen, mindestens 1000 € bleiben beim Zahler, 3/7 Anteil kommt zum Zahlungsberechtigten.
Erst dann werden die anderen Gläubiger befriedigt.
Korrekt?
Wenn nicht korrekt, wie geht es richtig?

Gruß
Hoffnungsloser

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Der_Alte

  • Gast
Re: Ehegattenunterhalt
« Antwort #1 am: 26. Februar 2011, 10:15:35 »

Moin,

nach meiner Kenntnis wird zunächst berechnet, welcher Unterhalt den Kindern zusteht; im Regelfall nach der Düsseldorfer Tabelle. Erst danach kommt der Ehegattenunerhalt, der sich errechnet aus der Differenz zwischen Unterhaltsanspruch und eigenem Einkommen des Anspruchstellers. Die genaue Rechenweise weiß ich allerdings nicht. Wie hoch der individuelle Selbstbehalt ist hängt vom Nettoeinkommen ab.

Wenn diese Unterhaltsansprüche festgestellt sind und befriedigt werden, sind die weiteren Gläubiger zu berücksichtigten, so noch pfändbares Einkommen zur Verfügung steht.
Gespeichert
 

Hannes

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Re: Ehegattenunterhalt
« Antwort #2 am: 26. Februar 2011, 13:23:24 »

Hallo Hoffnungsloser !

Kopf hoch ! Ich bin wie du auch noch in der Lage .
Bei mir ist es jetzt vor das Familiengericht gegangen um an den mir zustehenden Trennungsunterhalt zu kommen.
Mir wurde von dem Anwalt der meine aussergerichtliche Iso. gemacht hat schon voriges Jahr im März gesagt das Unterhalt vor Pfändung geht.
Dabei ist es egal was für Unterhalt.
Solange wie man noch nicht geschieden ist geht es um Trennungsunterhalt und nach der Scheidung heißt es dann nur noch Unterhalt den man dann bei der Scheidung stellt.
Ich hatte noch das Problem das ich mich mit meinem Scheidungsanwalt schon regelrecht in der Wolle hatte und ihm im Januar mal gesagt habe ob er sich vielleicht mal mit einem Anwalt für Insolvenz in Verbindung setzt und sich da mal Auskunft holt in der Sache.
Er war dann letzten Monat Januar 2 Wochen in Urlaub und siehe da per Mail erhielt ich Post mir steht das unser Nettoeinkommen über ein Jahr 2010 monatlich fast 900 euro Unterschied hat und mir stehen nun auf einmal rund 375 Euro Trennungsunterhalt.Sogar rückwirkend ab Dezember 2010 wobei ich von meinem Partner seit September 2009 genau der 15 getrennt lebe und sogar in einer anderen Wohnung wo ich mit meinem Einkommen was unter der Pfändungsgrenze liegt auch alle Ausgaben bestreiten muß.
wie gesagt das ging nun vors Gericht weil die Gegenseite das zurück gewiesen hat.
Ich habe aber beantragt das ich darauf bestehe das ich den Unterhalt ab dem Tag haben möchte wo wir getrennt leben.
Hätte dieses Geld sehr für die Einrichtung meiner Wohnung gebraucht und mir ist es auch egal wo mein Partner das her nimmt.
Das wenn ich es bekomme dann bei mir gefändet wird weiß ich aber unter dem Strich habe ich dann doch mehr Einkommen.
Ein Tipp noch suche mal bei Google Trennungsunterhalt.

Gruß Hannes
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Fallera

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Re: Ehegattenunterhalt
« Antwort #3 am: 27. Februar 2011, 13:38:39 »

Ich würde mir hier speziell mal die §§ 850d und 850c ZPO zu gemüte führen.

Bei Unterhaltsansprüchen kann es sogar vorkommen, dass dem Unterhaltsschuldner weniger Selbstbehalt bleibt als es der Gesetzgeber vorsieht! Gibt hierzu einige Interessante Urteile.
Gespeichert
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