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Autor Thema: Eigenheimzulage kurz VOR dem Insoantrag  (Gelesen 3274 mal)

Fiona

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Eigenheimzulage kurz VOR dem Insoantrag
« am: 18. Januar 2007, 09:09:23 »

Hallo,

habe zwar schon die Suchfunktion benutzt aber nicht das richtige gefunden. Vielleicht könnt Ihr mir helfen.

Also, am 15 März bekommen wir die Eigenheimzulage, zu diesem Zeitpunkt ist die Inso noch nicht eröffnet, noch nicht einmal der Antrag abgegeben.
Was passiert mit der Zulage ? Kann ich damit Rechnungen bezahlen z.B ? Oder davon leben ? \"Besitzer\" des Hauses sind wir ja bis zu Zwangsversteigerung, also noch mit Sicherheit dieses Jahr.
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ThoFa

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Eigenheimzulage kurz VOR dem Insoantrag
« Antwort #1 am: 18. Januar 2007, 14:41:28 »

Hallo,

Sie können die Zulage \"verleben\".

MfG

ThoFa[addsig]
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Fiona

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Eigenheimzulage kurz VOR dem Insoantrag
« Antwort #2 am: 18. Januar 2007, 15:15:45 »

Danke schön für die Antwort  :-)
Hatte nur Angst wegen evnt. \"Vermögensverschwendung\"
Wenn ich aber die Zulage ausgebe, würde ich aber auf jeden Fall belegen können was damit passiert ist, werde einfach alle Bons usw. aufheben.

Gruß Fiona[addsig]
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ThoFa

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Eigenheimzulage kurz VOR dem Insoantrag
« Antwort #3 am: 18. Januar 2007, 15:51:27 »

Hallo,

\"verleben\" ist keine Vermögensverschwendung. eine solche wäre es, wenn Sie z.B. davon in der Karibik Urlaub machen würden.

MfG

ThoFa[addsig]
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Feuerwald

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Eigenheimzulage kurz VOR dem Insoantrag
« Antwort #4 am: 23. Januar 2007, 21:25:17 »

ich weiss ja nicht wie gewaltig hoch so eine Zulage ausfällt, redlich wäre es wohl, den Betrag für die Verfahrenskosten oder  so einzusetzen. Es ist schon anzunehmen, dass diesbezüglich - nach dem Verbleib - ggf. nach Eröffnung Fragen geben wird. Große Dispositionen in bar vom Konto oder so, würde ich nicht tätigen. Auch Überweisungen an nahestehende Personen etc. pp. könnten aufstoßen. Alles in \"Maßen\" ist da wohl der beste Rat.

Nur mal so meine Meinung

MfG
Feuerwald

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Tanja1807

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Re: Eigenheimzulage kurz VOR dem Insoantrag
« Antwort #5 am: 05. Februar 2008, 08:17:52 »

Von mir auch noch eine Frage zur Eigenheimzulage:
Die diesjährige haben wir uns noch gesichert, indem wir sie an meine Mutter abgetreten haben und das Inso-Verfahren noch nicht eröffnet ist. Aber was passiert mit den folenden ? Werden die vom Fi-amt überhaupt auf unser Konto ausbezahlt ? Und dann vom Treuhänder eingezogen ? Bzw. ich muß sie abgeben ? Oder steht das im Ermessen des TH, ob ich es behalten darf oder nicht ?Oder geht die EHZ gleich vom Fi-amt aus an den Treuhänder ? Ich bzw. mein Mann habe vermutlich Anspruch auf die EHZ
(wär noch 3x), solange das Haus noch nicht versteigert ist, oder ?
Danke schon im vorraus für die Hilfe !!
LG, Tanny
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