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Autor Thema: Eigentumswohnung und Privatinsolven  (Gelesen 2025 mal)

daMichi

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Eigentumswohnung und Privatinsolven
« am: 10. September 2009, 11:45:33 »

Hallo an alle,

folgender Sachverhalt:
mit meiner Ex-Frau habe ich vor 12 Jahren eine sogenannte Steuersparimmobilie erworben. Da meine PI im November 2008 eröffnete wurde, ist klar, dass der Schuss nach hinten losgegangen ist. Hauptschuldner bei mir ist die damals finanzierende Bank (Gesamtschuldnerisch gut 125.000,- €)
Meine Ex hat sich jetzt, nachdem meine PI eröffnet wurde, mit der Bank auf eine Einmahlzahlung von 23.000,-  € geeinigt, somit ist die Wohnung von der Bank freigegeben zwecks Privatverkauf (eine Zwangsversteigerung war nicht erfolgreich)
Meine Ex holt sich jetzt die ganze Miete (Wohnung ist durch meinen IV freigegeben, da zur damaligen Zeit nicht verwertbar) und will, dass ich auf meine 50% der Wohnung verzichte, damit bei einem erfolgreichen Verkauf das ganze Geld ihr gehört.
Nun will ich ja nicht irgendetwas unterschreiben, was von ihrem Anwalt kommt und somit meine RSB gefährden. Mein IV kennt sich da nicht aus und will keine Aussage treffen

Nun meine Frage:
Da ja die Wohnung vom IV freigeben wurde: gehört nicht die Hälfte der Miete mir? Was ist mit dem Geld bei einem Verkauf?
Wie gesagt, die Bank hat die Grundschuld gelöscht.

Danke

daMichi
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paps

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Re: Eigentumswohnung und Privatinsolven
« Antwort #1 am: 10. September 2009, 21:13:25 »

Stehen Sie im Grundbuch als Eigentümer?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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daMichi

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Re: Eigentumswohnung und Privatinsolven
« Antwort #2 am: 11. September 2009, 07:58:38 »

Ja, meine Ex und ich stehen mit jeweils 50% drin.

daMichi
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Insokalle

Re: Eigentumswohnung und Privatinsolven
« Antwort #3 am: 11. September 2009, 11:28:38 »

„Wie gesagt, die Bank hat die Grundschuld gelöscht.“

Das ist nicht üblich. Und ich kann es mir auch nicht vorstellen. Die Bank hätte doch zumindest die Mieten vereinnahmen können und sei es über eine Zwangsverwaltung.
Erhebt die Bank wirklich keine Forderungen mehr gegen Sie oder Ihre Ex?
Oder hat sie nur Ihre Ex aus der Haftung entlassen gegen Zahlung eines Fixbetrages?
Irgendwie passt das alles nicht zueinander. Wo flossen denn die Mieten vorher hin?
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daMichi

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Re: Eigentumswohnung und Privatinsolven
« Antwort #4 am: 11. September 2009, 13:42:52 »

Die Wohnung stand unter Zwangsverwaltung. Diese ist auch seit 4 Monaten aufgehoben. Meine Ex behält im Momnet die ganze Miete, bezahlt die Nebenkosten, Hausmeister,...
Sie hat sich mit einem Fixbetrag "freigekauft". Laut Ihrer Aussage ist die Grundschuld der Bank gelöscht, damit sie die Wohnung ohne Probleme verkaufen kann. Ihr Anwalt meinte, ich soll auch mit der Bank verhandeln, da ich ja demnächst was erben würde oder im Lotto gewinne. Keine Ahnung, wie der auf sowas kommt. Als ich mit ihm telefonierte, und erklärte, dass ich in der PI bin, hat er nur gelacht. Ich will hat hier nichts falsches machen, oder unterschreiben. Mein IV hat da keine Ahnung.
Die Bank ist halt hier mein größter Gläubiger. Es klingt alles sehr verwirrend, aber das ist mein aktueller Stand der Dinge, da meine Ex recht schweigsam ist.

daMichi
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Scarlett

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Re: Eigentumswohnung und Privatinsolven
« Antwort #5 am: 11. September 2009, 15:32:48 »

Ich würde noch mal genau im Register schauen ob die Grundschuld wirklich komplett gelöscht ist.

Das hört sich alles so an, als ob sich die Ex nur aus dem Kredit freigekauft hat.

Wenn beide im Grundbuch eingetragen sind, sind beide Eigentümer und haben damit auch beide Rechte (Miteinnahmen) und Pflichten (Grundbesitzabgaben, Reparaturen etc.) Ich würde wirklich noch mal genau alle Eintragungen überprüfen. Das klingt alles ziemlich widersprüchlich.
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Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
 
 

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