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Autor Thema: Eingereichte Unterlagen verschwunden, PI abgelehnt - was nun?  (Gelesen 2750 mal)

Eulenmaedchen

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Hallo,

ich eröffne leider noch ein neues Thema, aber der Übersichtlichkeit halber will ich das nicht in eine andere Frage von mir packen.

Mein Mann und ich haben unsere beiden Anträge auf Privatinsolvenz zusammen persönlich beim Gericht abgegeben. Ein paar Tage später kam Post, bei uns beiden fehle etwas. Die fehlenden Unterlagen haben wir dann mit Angabe von beiden Aktenzeichen per Post ans Gericht geschickt.
Meine PI wurde kurz darauf auch eröffnet. Für meinen Mann kam nun aber ein Schreiben, da er die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht habe, wäre sein Antrag abgelehnt.
Ich habe natürlich sofort angerufen und denen gesagt, wenn die meine Unterlagen bekommen haben, die ja auch die von meinem Mann bekommen haben müssen - war ja im gleichen Umschlag. Die Dame am Telefon meinte, ich solle das noch mal schriftlich verfassen, was ich auch getan habe. Und seitdem warten wir auf eine Reaktion.

Ist das jemandem schon mal passiert? Was passiert, wenn die Unterlagen nicht auftauchen?
Natürlich könnten wir den Antrag noch mal ausdrucken und die Erklärung vom Anwalt, der sich um die Sache gekümmert hat, ist gegen einen Gebühr von knapp 100 € noch mal zu bekommen. Aber nicht die ganzen Schreiben der Gläubiger, die Einigungsversuche abgelehnt haben.
Also alles noch mal von vorne?
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Re: Eingereichte Unterlagen verschwunden, PI abgelehnt - was nun?
« Antwort #1 am: 08. Januar 2014, 14:35:46 »

Hallo,

Ist das jemandem schon mal passiert? Was passiert, wenn die Unterlagen nicht auftauchen?
Natürlich könnten wir den Antrag noch mal ausdrucken und die Erklärung vom Anwalt, der sich um die Sache gekümmert hat, ist gegen einen Gebühr von knapp 100 € noch mal zu bekommen. Aber nicht die ganzen Schreiben der Gläubiger, die Einigungsversuche abgelehnt haben.
Also alles noch mal von vorne?

Ich scanne alle ausgefüllten Unterlagen, inkl. Unterschrift ein. So habe ich die Möglichkeit diese immer auszudrucken und dann ggf nachzureichen. Ist zwar etwas nervig, aber besser als wenn ich bei Null beginnen müßte. 

Und alles was per Post versandt wird, immer per Einschreiben gegen Unterschrift.


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eidechse

Re: Eingereichte Unterlagen verschwunden, PI abgelehnt - was nun?
« Antwort #2 am: 08. Januar 2014, 17:48:48 »

Man sollte auch prüfen, ob zur Wahrung der Rechte, nicht auch das gegen den Ablehnungsbeschluss zulässige Rechtsmittel eingelegt werden sollte. Nur so kann man sich im Zweifel offen halten, dass aufgrund des bereits eingereichten Antrages das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Vielleicht sollte auch mal in der Insolvenzakte der Frau Einsicht genommen werden. Wenn die Unterlagen in demselben Umschlag waren, ist vielleicht einfach alles was in dem Umschlag war zu der Akte der Frau geheftet worden.
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Eulenmaedchen

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Re: Eingereichte Unterlagen verschwunden, PI abgelehnt - was nun?
« Antwort #3 am: 16. Januar 2014, 11:53:04 »

Ich bin so sauer gerade... :fuchsteufelswild:
Vom Gericht kam gestern ein Schreiben, dass die fehlenden Unterlagen aufgetaucht sind (waren in meiner Akte), aber eine Seite vom Antrag nicht unterschrieben sei und deshalb der Antrag abgelehnt würde.
Auf dieser Seite gab es gar kein Feld für eine Unterschrift, wir wussten das nicht. Ich hatte diese Seite zum unterschreiben zugeschickt bekommen, mein Mann nicht - da sein Verfahren ja quasi unter Verschluss stand und nicht weiterging, weil das Gericht die Unterlagen verschlampt hatte.
Er also angerufen und jetzt meinte die Dame, wir sollen noch mal schriftlich Beschwerde einlegen und den Sachverhalt genau schildern. Aber wahrscheinlich müsste mein Mann alles neu machen - also auch zur Schuldnerberatung gehen und die Gläubiger müssen neu ablehnen.
Und das wird jetzt wieder Monate dauern...
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tomwr

Re: Eingereichte Unterlagen verschwunden, PI abgelehnt - was nun?
« Antwort #4 am: 18. Januar 2014, 23:28:19 »

Die Unterschrift kann man doch auch nachholen.
Notfalls würde ich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, schließlich hat ja das Gericht die Akten verbummelt. Wenn dadurch Fristen abgelaufen sind, kann man das dem Schuldner nicht anlasten.

Siehe auch §305 Abs.3 InsO:
Zitat
(3) Hat der Schuldner die in Absatz 1 genannten Erklärungen und Unterlagen nicht vollständig abgegeben, so fordert ihn das Insolvenzgericht auf, das Fehlende unverzüglich zu ergänzen. Kommt der Schuldner dieser Aufforderung nicht binnen eines Monats nach, so gilt sein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens als zurückgenommen. Im Falle des § 306 Abs. 3 Satz 3 beträgt die Frist drei Monate.

Also meiner Meinung nach müsste das Gericht da analog den Schuldner auf eine fehlende Unterschrift zunächst hinweisen.
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