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Autor Thema: Hab mal eine Frage  (Gelesen 1465 mal)

Brigitte

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Hab mal eine Frage
« am: 09. April 2009, 18:05:20 »

Hallo Ihr Lieben,
habe heute Post vom Gericht bekommen und verstehe den Inhalt nicht .Vielleicht kann mir ja jemand sagen was er bedeutet:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XXXXX
wird die Prüfung der verspätet angemeldeten Forderungen gemäß §177 abs. 1 S.2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt.

Prüfungsstichtag ist der 27.4.09.Spätestens an diesem Tage muss der schriftlche Widerspruch,mit dem ein Verfahrensbeteilgter eine Forderung bestreitet,bei Gericht eingehen.Im Widerspruch ist anzugeben,ob die Forderung nach ihrem Grund,ihrem Betrag und/oder ihrem Rang bestritten wird.
Verspätet eingehende Widersprüche finden Beachtung.
Die Gläubiger,deren Forderungen festgestellt worden sind,werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt.
Die Prüfung der verspätet angemeldeten Forderungen erfolgt nach Ablauf des Prüfungsstichtages.


Was bitte bedeutet das?


Wünsche allen ein frohes Osterfest und Danke im voraus Brigitte
Gespeichert
 

MissTraut

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Re: Hab mal eine Frage
« Antwort #1 am: 09. April 2009, 21:19:44 »

Hallo Brigitte,

offenbar hat es da noch "Nachmeldungen" von Forderungen von Gläubigern gegeben die sich gerne auch aus dem "Massetopf" bedienen lassen möchten.

Sollten diese Forderungen also zu Recht bestehen, brauchst Du nichts machen. Solltest Du diese Forderungen bestreiten weil eben aus Deiner Sicht absolut nicht gerechtfertigt oder aber der Höhe nach nicht korrekt, so kannst Du dies bzw. Dein TH dies dem Gericht mitteilen.

LG
MissTraut
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(Konfuzius)
 
 

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