"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Soll Gläubiger beim Treuhänderintermin dabei sein?  (Gelesen 1514 mal)

Ernst

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 31
Soll Gläubiger beim Treuhänderintermin dabei sein?
« am: 25. Januar 2011, 18:40:52 »

Hallo,

nächste Woche habe ich meinen 1. Termin bei der Treuhänderin. Nun ist bei mir die Situation das ein Gläubiger meine Lebensgefährtin ist und wir beide zusammen wohnen. Macht es Sinn das wir beide den 1. Termin bei der Treuhänderin wahrnehmen? Die Treuhänderin war auf Nachfragen einverstanden. Jetzt kommen uns doch Zweifel auf und wir sind uns unsicher ob sich daraus Nachteile ergeben könnten (Wir hätten die ganze Situation berechnend vorausgedacht, Dinge im Voraus abgesprochen . . .).

Über Antworten würden wir uns freuen.

MfG,
Ernst
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Soll Gläubiger beim Treuhänderintermin dabei sein?
« Antwort #1 am: 25. Januar 2011, 19:51:49 »

Ich gehe davon aus, dass Ihr Schuldnerberater dass bereits sauber abgeklärt hat.

Eigentlich ist es unüblich, dass Schuldner und Gläubiger zusammen zum ersten Termin gehen.

In Ihrer Situation kann es aber nicht schaden, wenn zuvor alles "sauber" gelaufen ist und die Fristen beachtet wurden.
Dann kann man gleich abklären, ob es mit der Forderungsanmeldung, die dann später erfolgen muss, Probleme geben könnte.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz