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Autor Thema: Privatinsolvenz, Auto wirtschaftlicher Totalschaden und FRAGE:  (Gelesen 3059 mal)

Minou

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Hallo,
ich bin neu hier und hoffe hier fündig zu werden, da ich schon das Internet nach einer Antwort abgesucht habe.
Folgendes:
Die IN von meinem Mann wurde am 1.10.2008 eröffnet.
Da wir hier in einem Minidorf wohnen durften wir auch beide Autos behalten (2 Kleinkinder) um am Leben teilhaben zu können, so der Verwalter.
Mein Auto musste dann natürlich auf mich gemeldet werden.
Jetzt ist es passiert, dass meinem Mann sein kleiner Corsa aufgebrochen wurde und der Sachverständige einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt hat.
Der Wagen steht seither in der Garage und mein Mann benötigt das Fahrzeug um zur Arbeit zu kommen. (fährt z.zt. mit meinem oder ich fahr ihn hin!)
Sei's drum. Heute kam ein Schreiben der Versicherung, das der Schaden anhand des Gutachtens, abzügl. der SB reguliert wird und das Geld auf das Konto meines Mannes überwiesen wird. Das Geld ist auch schon raus, so wie man mir bestätigt hat.
Muss mein Mann jetzt das Geld an den Verwalter zahlen und hat somit kein Auto mehr und wir hier richtig Spaß oder gibt es da eine Möglichkeit den Wagen wieder herrichten zu lassen??
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt..

Sonnige Grüße
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Insokalle

Re: Privatinsolvenz, Auto wirtschaftlicher Totalschaden und FRAGE:
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2009, 17:38:50 »

Meiner Meinung nach gehört Ihnen die Versicherungserstattung und nicht dem IV/TH.
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Minou

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Re: Privatinsolvenz, Auto wirtschaftlicher Totalschaden und FRAGE:
« Antwort #2 am: 03. Dezember 2009, 17:54:49 »

 :wink:
danke.. Meiner Meinung nach wäre dem auch so.
Allerdings fürchte ich das der Verwalter etwas anderes sagt.
Da hilft wohl nichts: Morgen den Verwalter anrufen, ihm die Sachlage erklären und hoffen!!

Sonnige Grüße
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nsolventer

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Re: Privatinsolvenz, Auto wirtschaftlicher Totalschaden und FRAGE:
« Antwort #3 am: 04. Dezember 2009, 14:18:27 »

Sofern ein neues (altes) Auto von der Versicherungserstattung gekauft wird, wird der Verwalter sicherlich zustimmen. Er hat ja den beiden Autos prinzipiell auch zugestimmt. Falls kein neues Auto gekauft wird, wird er den Betrag sicher einkassieren. Und wenn man zu lange wartet könnte der IV vielleicht auch den Eindruck kriegen dass ein Auto reicht.
 :wink:
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Minou

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Re: Privatinsolvenz, Auto wirtschaftlicher Totalschaden und FRAGE:
« Antwort #4 am: 04. Dezember 2009, 15:15:12 »

Hi,

also erstmal vielen lieben Dank für die Tipps!!!
Mein Mann hat heute beim IV angerufen und es ist alles ok.
Würde mein Mann den Wagen nicht benötigen um zur Arbeit zu kommen, dann würde es in die InsoMasse einfließen.
Er wird den Schaden beheben lassen, sei es durch einen befreundeten Kfz-Meister oder wie auch immer.
Es reicht dem IV aus, wenn er alle Ausgaben handschriftlich festhält.
Selbst eine Tür in der Farbe zu finden ist arg und das Lackieren kostet nunmal auch. Besonders wenn es dann offiziell in einer Fachwerkstatt gemacht werden würde.
Da würde mein Mann mit dem Betrag ja gar nicht hinkommen.
Aber so passt es..  :biggrin:

Ach und was das lange Warten betrifft: wir haben jetzt 6 Wochen gewartet bis der Schaden reguliert wurde und es zerrte ganz schön an meinen Nerven und war auch nicht mehr schön, meinen Mann früh öfter zur Arbeit zu fahren, zumal wir die zwei Kleinen noch haben!

Liebe Grüße & ein schönes Wochenende
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